LED Standlicht

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk4 / Mk5" wurde erstellt von bosch90, 20. April 2009.

  1. lachschneller

    lachschneller Forums Anfänger(in)

    Registriert seit:
    19. Juli 2005
    Beiträge:
    198
    Zustimmungen:
    0
    genau, nur bedeutet alleinig, lediglich etc. und deutet daraufhin, dass etwas versäumt wurde.
    In dem Fall ist es offensichtlich das Abblendlicht. Dieses Versäumnis kostet dich eben 10 Euro.

    Deutlich wird es, wenn man beide Versionen (einmal mit und einmal ohne "nur") gegenüberstellt:

    - mit Standlicht fahren 10 Euro
    - nur mit Standlicht fahren 10 Euro

    Gruß, Robert
     
  2. Oder kauf dir einfach die Phillips BlueVision Standlicht-Birnen.. Hab ich an meinem Mazda auch verbaut und das Licht is deutlich mehr weiss als mit herkömmlichen Birnen... Und ausserdem sind die für die STVZO zugelassen ;)
     
  3. Biene

    Biene Forums Inventar

    Registriert seit:
    7. April 2007
    Beiträge:
    3.362
    Zustimmungen:
    0
    Versteh aber immernoch nicht was ich nu verkehrt "gemacht" habe :kratz:
    Ich sag und schreib doch die ganze Zeit das es nicht legal ist !
    Und du doch auch !? ... helf mir mal runter vom Schlauch bitte :)
     
  4. lachschneller

    lachschneller Forums Anfänger(in)

    Registriert seit:
    19. Juli 2005
    Beiträge:
    198
    Zustimmungen:
    0
    Stell' dir doch mal die Frage, was es kostet wenn du nachts nur mit Standlicht unterwegs bist!
    Was würde die Polizei dazu sagen? Oder ist das erlaubt?

    Natürlich kannst du auch tagsüber mit Abblendlicht oder Begrenzungslicht fahren.
    In einigen Ländern ist dies sogar ganzjährig bzw. halbjährig (Wintermonate) vorgeschrieben.

    Nicht egal ist wenn Beleuchtungspflicht (also entsprechenden Licht- oder Witterungsverhältnissen) besteht, da kannste eben nicht nur mit Standlicht fahren. Kostet dich wie siehst 10 Euronen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. April 2009
  5. Yoshi

    Yoshi Forums Profi

    Registriert seit:
    12. Februar 2008
    Beiträge:
    685
    Zustimmungen:
    0
    Ja das weiße war ja nicht legal, darum hab ich auf orange umgerüstet. Sieht aber nur bei den angel eyes gut aus glaub ich, nicht in normalen scheinwerfern.
     
  6. Biene

    Biene Forums Inventar

    Registriert seit:
    7. April 2007
    Beiträge:
    3.362
    Zustimmungen:
    0

    Da es am Tag bzw generell verboten ist warum soll es am Abend erlaubt sein ?

    Komm immer noch nicht drauf auf was du hinaus möchtest !
     
  7. m.ackva

    m.ackva Forums Profi

    Registriert seit:
    25. Juni 2008
    Beiträge:
    733
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Frankfurt am Main, Germany
    @Biene mach dir nix draus ich auch net *GGGG*
     
  8. lachschneller

    lachschneller Forums Anfänger(in)

    Registriert seit:
    19. Juli 2005
    Beiträge:
    198
    Zustimmungen:
    0
    "Da es am Tag bzw generell verboten ist warum soll es am Abend erlaubt sein ?
    Komm immer noch nicht drauf auf was du hinaus möchtest ! "

    Ich merk schon, es hat keinen Sinn. Es ist nicht verboten tagsüber mit einer ordnungsgemäßen aktiven Lichtanlage unterwegs zu sein!
     
  9. Biene

    Biene Forums Inventar

    Registriert seit:
    7. April 2007
    Beiträge:
    3.362
    Zustimmungen:
    0
    dies beinhaltet aber das Abblendlich bzw das Tagfahrlicht .

    und nicht nur das Standlicht !
    schon wieder dieses nur :)



    Schreib doch einfach mal hin was du genau meinst bzw vertrittst .
    Ich les und les mir deine Postings immer wieder durch aber auf das was du eigentlich mitteilen willst komm ich nicht wirklich
     
  10. lachschneller

    lachschneller Forums Anfänger(in)

    Registriert seit:
    19. Juli 2005
    Beiträge:
    198
    Zustimmungen:
    0
    Nun, ich gebe zu, dass die Formulierung im Bußgeldkatolog missverständlich ist.
    Der Gesetzestext ist da zumindest etwas präziser. Und da steht nichts was deine Theorie belegen würde.

    Es gilt der Grundsatz: Keine Strafe ohne Gesetz (nulla poena sine lege). Dieser Rechtsgrundsatz genießt Verfassungsrang.

    Ergo: Sie (Politiker -> Bußgeldkatalog) können nicht mehr aus einem Gesetz herauslesen oder hineininterpretieren, als drinsteht.

    - Zitatende.


    Dieses Thema wurde bereits in einem Jura-Forum debattiert, vielleicht kann dich das ja überzeugen:

    §17 Abs.2 STVO - Fahren mit Standlicht verboten? - Jurathek Forum

    Schönen Gruß,
    Robert
     
  11. Biene

    Biene Forums Inventar

    Registriert seit:
    7. April 2007
    Beiträge:
    3.362
    Zustimmungen:
    0
    Letzte Beitrag von Faust ist jut ...

    Also seine Erklärung !
    Aber er nimmt mich auch in Schutz :peace:

    hmpf ... ich bin Durchschnitt :)
     
  12. lachschneller

    lachschneller Forums Anfänger(in)

    Registriert seit:
    19. Juli 2005
    Beiträge:
    198
    Zustimmungen:
    0
    Das ist aber auch ziemlich irreführend.
    Zumal es ja auch mehr oder weniger plausible Gründe für diese Regelung gäbe. Beispielsweise könnten andere Verkehrsteilnehmer denken man würde halten bzw. stehen. Und in einer Vorfahrtssituation falsch reagieren, da die Geschwindigkeit total falsch eingeschätzt werden würde.... etc. :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. April 2009
  13. Pumpe

    Pumpe Forums Inventar

    Registriert seit:
    28. Januar 2009
    Beiträge:
    1.812
    Zustimmungen:
    0
    Nuja eben drum wäre es eigentlich auch sinnvoller wenn es nicht gestattet
    werden würde, meine meinung!
    das es ja sicherlich nicht grundlos als standlicht verschrien ist ;)

    aber wenn ich das jetzt mal so sagen darf, ohne hier gleich wieder eine diskussion
    entfachen zu wollen, das es eigentlich bei pro und kontra so viele argumente gibt
    und das gesetz doch recht verworren geschrieben ist das man das sicherlich
    fast schon halten kann wie man will.

    eigentlich wäre mal eine neuauflage des §17 fällig. vllt hilfts ja wenn man da mal
    die zuständigen ministerbüros anschreibt...

    mfg pumpe
     
  14. TS
    bosch90

    bosch90 Forums Elite

    Registriert seit:
    31. Januar 2009
    Beiträge:
    1.220
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Aalen, Germany
    ich denk mal, dass da ein einzelner nix gegen machen kann.. und da bist du auch bestimmt nich der einzigste der schon darüber nachgedacht hat^^ es gibt bestimmt den ein oder anderen, der das schon in die tat umgesetzt hat
     
  15. dot

    dot Forums Fortgeschrittene(r)

    Registriert seit:
    20. Juni 2005
    Beiträge:
    305
    Zustimmungen:
    0
    Also doch erlaubt, wie ich es hier schon einmal aus dem AutoX Forum verlinkt hatte :D
    Naja, aber bringt das mal den Gruenen bei einer Kontrolle bei...
     
  16. lachschneller

    lachschneller Forums Anfänger(in)

    Registriert seit:
    19. Juli 2005
    Beiträge:
    198
    Zustimmungen:
    0
    Hatte denn wirklich schon jemand hier im Forum schonmal Probleme damit tagsüber wegen eingeschaltetem Begrenzungslicht angehalten worden zu sein ? Kann ich mir nicht vorstellen, aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
    (Jetzt konkret, nicht ich da mal von einem und in dem und dem Forum gelesen oder sowas..)

    mfg

    P.S.:
    @dot: eine solche Konfrontation mit den Waldmeistern würde ich sogar sehr gerne eingehen. Das wäre dann eine wo ich mal nicht den Kürzeren ziehe. :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. April 2009
  17. Pumpe

    Pumpe Forums Inventar

    Registriert seit:
    28. Januar 2009
    Beiträge:
    1.812
    Zustimmungen:
    0
    naja nich ich selbst hatte sowas sondern nem guten bekannten von mir
    ist es passiert, er wurde mit 10€ belangt und gut wars.

    naja wärend der konfrontation mit der sekte verläuft es je nach gemüts-
    zustand des schlumpfes entweder so das er dir glaubt oder so das du
    dann einspruch einlegen musst... aber wie gesagt wird das wahrscheinlich
    von kontrolle zu kontrolle anders sein.

    mfg pumpe
     
  18. lachschneller

    lachschneller Forums Anfänger(in)

    Registriert seit:
    19. Juli 2005
    Beiträge:
    198
    Zustimmungen:
    0

    Wenn keine Beleuchtungspflicht bestand (sei mal dahingestellt, da kann man sich nämlich auch gut mit den Grünen drüber streiten :B) traurig, aber auch Pol. können sich natürlich irren!

    Deshalb nicht immer sofort mit ja antworten auf die Frage: Sind Sie einverstanden mit den xy Euro Verwarngeld? :finger:
    Auch wenn es falls man im Unrecht ist etwas teurer werden könnte.

    mfg