Letzte Bilder meines FoFis - Ende in Sicht

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk4 / Mk5" wurde erstellt von FoFiFahrerIn, 4. Mai 2004.

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  1. Agamemnon

    Agamemnon Forums Inventar

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    Herzliches Beileid auch von mir.

    Muss sie aber, wenn du das richtig machst (s.u.)!
    Du kannst ruhig auf den folgenden Paragraphen verweisen: §11 Landespressegesetz Thüringen

    § 11
    Gegendarstellungsanspruch

    (1) Der verantwortliche Redakteur und der Verleger eines periodischen Druckwerks sind verpflichtet, eine Gegendarstellung der Person oder Stelle zum Abdruck zu bringen, die durch eine in dem Druckwerk aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffen ist. Die Verpflichtung erstreckt sich auf alle Nebenausgaben des Druckwerks, in denen die Tatsachenbehauptung erschienen ist.

    (2) Die Pflicht zum Abdruck einer Gegendarstellung besteht nicht, wenn und soweit:
    die betroffene Person oder Stelle kein berechtigtes Interesse an ihrer Verbreitung hat;
    die Gegendarstellung ihrem Umfang nach nicht angemessen ist oder
    es sich um eine Anzeige handelt, die ausschließlich dem geschäftlichen Verkehr dient.
    Überschreitet die Gegendarstellung nicht den Umfang des beanstandeten Textes, so gilt sie als angemessen. Die Gegendarstellung muß sich auf tatsächliche Angaben beschränken und darf keinen strafbaren Inhalt haben. Sie bedarf der Schriftform und muß vom Betroffenen unterschrieben sein. Der Betroffene kann den Abdruck nur verlangen, wenn die Gegendarstellung unverzüglich, spätestens drei Monate nach der Veröffentlichung, dem verantwortlichen Redakteur oder dem Verleger zugeht.
    (3) Die Gegendarstellung muß in der dem Zugang der Einsendung folgenden, für den Druck nicht abgeschlossenen Nummer in dem gleichen Teil des Druckwerks und mit gleicher Schrift wie der beanstandete Text ohne Einschaltungen und Weglassungen abgedruckt werden; sie darf nicht gegen den Willen des Betroffenen in der Form eines Leserbriefs erscheinen. Der Abdruck einer Gegendarstellung ist kostenfrei. Wer sich zu der Gegendarstellung in derselben Nummer äußert, muß sich auf tatsächliche Angaben beschränken.
    (4) Für den Gegendarstellungsanspruch ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Auf Antrag des Betroffenen kann das Gericht anordnen, daß der verantwortliche Redakteur und der Verleger in der Form des Absatzes 3 eine Gegendarstellung veröffentlichen. Auf diese Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung entsprechend anzuwenden. Eine Gefährdung des Anspruchs braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden. § 926 der Zivilprozeßordnung ist nicht anzuwenden.
    (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für wahrheitsgetreue Berichte über öffentliche Sitzungen der gesetzgebenden oder beschließenden Organe der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes und der Länder, der Vertretungen der Gebietskörperschaften sowie der Gerichte.
     
  2. TS
    FoFiFahrerIn

    FoFiFahrerIn Forums Bewohner(in)

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    Jeder Tag wird beschissener.

    Habe jetzt den "Bogen"...tolle Sache ist nur, dass der Bogen kein Bogen in diesem Sinne ist, sondern eine Anzeige gegen mich wegen fahrlässiger Körperverletzung!!! :eek:

    Ham die noch alle????

    Ich glaub ich dreh durch. Hab natürlich "nicht schuldig" angekreuzt und okay @mic...muss ich halt mal sehen, wo ich ne gute Rechtsberatung bekomm, die mir sagen kann, in welche Worte ich das fassen kann.

    Hast ja Recht! Wenn ich das in meinen Worten angebe, dann drehen die das letztendlich wieder so, wie sie`s brauchen! :evil:

    @Aga: also zählt wohl nur die schriftliche Form (Brief)? Weil hab es denen per E-Mail zugesandt!

    Edit: habe die kostenlose Rechtsberatung wahrgenommen und einen Termin. Allerdings erst nächste Woche. Eher geht nicht. Da sieht man schon die Ausmaße, wie lange das sich wohl hinziehen wird, weil eher kann ich mich ja auch nicht zu der Anzeige der Polizei äußern. (bzw. wär es ja ratsam, es nicht vorher zu tun)
     
  3. floyD

    floyD Forums Mythos

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    Rechtsberatung bekommst beim ADAC.

    Ansonsten wäre es jetzt übelst ratsam, Dir einen Anwalt zu nehmen, das wächst Dir sonst noch über den Kopf, die Alten haben es ja nicht mehr zusammen.

    Wenn Du weißt und Dir sicher bist, dass Du unschuldig bist oder noch besser - vielleicht - einen Verfahrensfehler entdeckst, dann ist Anwalt nicht nur ratsam, sondern auf jeden Fall ein Muss. Bei dem Streitwert sagt eh keiner nein und sollte es gut ausgehen - wovon ich ausgehe, weil das ja eigentlich für Dich spricht - dann wirst Du es hoffentrlich finanzieren können.
     
  4. Agamemnon

    Agamemnon Forums Inventar

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    Ja, das muss schriftlich erfolgen. Und von dir eigenhändig unterschrieben werden!

    Dann müssen die das drucken.
     
  5. floyD

    floyD Forums Mythos

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    Hast aussrdem das Recht auf die gleiche Stelle in der Zeitung, also erwähn das :wink:
     
  6. TS
    FoFiFahrerIn

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    Hey danke Ihr Beiden - das nehm ich in Angriff!! :wink:

    Und wenns gedruckt wird, kanns der wirthi ja noch mal veröffentlichen :D (wär zumindest nett)
     
  7. Agamemnon

    Agamemnon Forums Inventar

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    Nichts zu danken, dafür sind wir doch da ;)
     
  8. mic

    mic Gast

    Ich denke mal du brauchst einen Anwalt, weil der und nur der Akteneinsicht in alle Unterlagen nehmen kann.
    Auch in die Akten bzw in den Bericht den die Polizei verfaßt hat.
    Das ist schon ein wesentlicher Vorteil.

    Eine Rechtsberatung kann das nicht leisten weil die nicht dein Mandat haben.

    Wenn ich mich richtig erinnere hat der Anhörungsbogen zur Anzeige ein Frist, waren das 4 Wochen?

    Dann solltest du die rechtsberatung nehmen und parallel dazu mal abchecken ob du in deinem weiteren Bekanntenkreis einen Anwalt hast der sich mit Verkehrsrecht auskennt und vielleicht nach Absprache es auf Grund deiner wirtschaftlichen Situation etwas günstiger abwickeln kann.

    Die Sache ist nähmlich folgende.

    Neben der Verkehrsrechtlichen Seite gibt es noch eine zweite, die zivilrechtliche.

    Das heißt das auch noch zivilrechtlich Schmerzensgeldansprüche auf dich zukommen können.

    Und war zum beispiel der Fahrer des geschädigten Autos auf einer Berufsfahrt und ist nun krank geschrieben, ist dieser über den Arbeitgeber versichert.
    Den Arbeitsausfall wird der Arbeitgeber bei dir oderbesser deiner Auto-Haftpflicht-Versicherung geltend machen.

    Ich denke mal du siehst wie wichtig das ist sich genau zu überlegen wie man was in den bogen zu schreibt.
    Und sprech noch mal mit deinen zeugen, du stands doch unter Schock, vielleicht haben die noch das eine oder andere Detail besser behlalten.
     
  9. Redmond

    Redmond Forums Bewohner(in)

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    Anwälte (und Steuerberater und Ärzte) haben eine Kostenverordnung als gesetzliche Vorschrift. Die dort festgehaltenen Preise dürfen sie NICHT unterschreiten. Ein "erstes Beratungsgespräch" muss glaub ich mit ca. 150 Euro berechnet werden.
     
  10. stefan sh 111

    stefan sh 111 Forums Profi

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    :eek: :eek: :eek: :eek: hallöchen


    ich bin entsetzt hauptsache is ja das dir nichts passiert ist . das ist das wichtigste.

    und wegen dem kleinen fofi is nich so wild bissel spachtel drüber lackieren und sieht aus wie neu nein nich wie neu besser :D


    ne mal spass bei seite das ist der hammer ich will da auch nich so gerne drinstecken. das muss überl sein mir ist sowas auch schonmal passiert und dat ging alles so schnell das kann man sich eigendlich garnich vorstellen wie schnell das auf 0 kmh geht und es drückt voll.



    na ok bis´denne

    mfg stefan :wink: :wink:
     
  11. mic

    mic Gast

    Anwälte (und Steuerberater und Ärzte) haben eine Kostenverordnung als gesetzliche Vorschrift. Die dort festgehaltenen Preise dürfen sie NICHT unterschreiten. Ein "erstes Beratungsgespräch" muss glaub ich mit ca. 150 Euro berechnet werden.[/quote]

    Die Gebührenordnung ist das eine, die Praxis das andere.
     
  12. wirthi.m

    wirthi.m Forums Bewohner(in)

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    Hab gerade noch was gefunden!

    Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB

    Nach § 229 StGB macht sich wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar, wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht. Im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, bei der eine Person verletzt wird, kommt es oftmals zu Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Tat wird aber grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten verfolgt.
    Allerdings kommt es in der Praxis regelmäßig zu einem Strafantrag des Verletzten, weil die Polizei den Verletzten ausdrücklich danach fragt, ob Strafantrag gestellt werden soll. Dann stellt erfahrungsgemäß der Verletzte den Strafantrag, auch wenn dies letzlich oftmals völlig überflüssig ist und vor allem dem Verletzten nichts bringt.

    Armes Deutschland! :jammer:

    Bei ner Verurteilung gibt es, "als Extra", noch 5 Bonuspunkte! :roll:
     
  13. TS
    FoFiFahrerIn

    FoFiFahrerIn Forums Bewohner(in)

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    Meine Anzeige kam von der Staatsanwaltschaft..!

    Eine Reparatur des Schwarzen würde sich übrigens auf ca. 7.800€ belaufen, wenn mans ordentlich wieder machen würde. Mein Lackierer hats mal ausgerechnet.

    Status im Moment:

    - Bullen: noch keine Antwort
    - Rechtsanwalt: wartet auf Akteneinsicht
    - Gegner: nie wieder was gehört von dem
    - meine Versicherung: hat ihren RA eingeschaltet...es tut sich was...muss aber trotzdem noch ne Weile warten
     
  14. Piet

    Piet Forums Inventar

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    Das würde mein MK5 bei weiten nicht mehr bringen, wenn ich den verkaufe :-?
    Ich hoffe aber, das du wieder alles in den Griff bekommst, damit sich der untere Teil deiner Sig mal wieder ändert :troest: :troest:
     
  15. wirthi.m

    wirthi.m Forums Bewohner(in)

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    Woher denn sonst? Ist ja nur die Frage wer die stellt? :D
     
  16. Redmond

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    Nur so am Rande: Körperverletzung ist auch wenn mich jemand kneift und das kurz weh getan hat, oder wenn mich jemand mit nem Edding bemalt und das 3 Tage lang nicht abgeht :-?
     
  17. TS
    FoFiFahrerIn

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    korruptes Deutschland :roll:
     
  18. TS
    FoFiFahrerIn

    FoFiFahrerIn Forums Bewohner(in)

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    Hab jetzt noch paar aktuelle Fotos (p.s.: danke nochmal an mein Roman... :knutsch: war echt ein Kraftakt, das Auto auf den Hänger zu bekommen)

    Roman und Karosseriemann in Action

    [​IMG]


    Ohne Worte

    [​IMG]

    [​IMG]
     
  19. Redmond

    Redmond Forums Bewohner(in)

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    Boah wie habt ihr das nur gemacht? Habt ihr da das Auto vorne komplett hochheben müssen?

    Also von Rädern ist da ja nicht mehr viel und leicht ist der vorne gewiss nicht! :-?

    Ich dachte immer, dass für solche Fälle so ein Kran-Abschlepper verwendet wird.
     
  20. TS
    FoFiFahrerIn

    FoFiFahrerIn Forums Bewohner(in)

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    Gegen das gewisse Entgelt hätten wir sicher einen Kran vom ADAC bekommen. Aber unser Karosseriemann war so freundlich und hat uns geholfen mit aufladen und Transport - und das kostenlos! Wo gibts das heutzutage noch? :)

    Weis auch nicht mehr, wie sie das geschafft haben, Auto hochheben ging wirklich nicht...viel zu schwer das Auto.
    Roman hat gegengehalten und der Karosseriemann mit der Seilwinde vorn gezogen.


    Sorry, für das dauernde Hochgepushe mit Pics, etc., aber irgendeinen Weg muss man ja schliesslich finden, das zu verarbeiten.
    Hoffentlich nimmt dieser Alptraum irgendwann mal ein Ende.
     
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