Da meine Front neu gemacht werden muß wollt ich mir gleich Tagfahrleuchten einbauen. Weiß jemand ob es eine Mindesthöhe dafür gibt?
die Unterkante der leuchtenden Fläche eines Frontscheinwerfers muss einen Mindestabstand von 50 cm zur Strasse haben. Oder verständlich ausgedrückt: egal ob Ihr ein Gehäuse um den Scheinwerfer habt oder die ganze Front verglast ist, was zählt ist die Unterkante des Reflektors (nachzulesen im § 50, Abs. 3 StVZO).
Na klasse! Da kann ich mir die Teile ja auf die Motorhaube schrauben... Sicher dass diese Werte auch für Tagfahrlicht gelten? Weil auf sämtlichen Bildern die ich davon gesehen hab (Produktkataloge) sind die deutlich unter den Hauptscheinwerfern montiert.
Nein für Tagfahrlicht gilt ähnliches wie bei den Nebelscheinwerfern, also 20cm über dem Boden. Einen ofiziellen Text poste ich, sobald ich den auf meinen Rechner gefunden habe
Hi, schau mal unter http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php da im §50 ist alles mit licht und leuchte deklariert
Steht leider nichts vom Tagfahrlicht. Und wie sieht es mit den Abstand zur Fahrzeugaußenkannte aus? Gibts da auch Auflagen?
Die Tagfahrlichter haben 6 bis 21Watt. Mindesthöhe sind 20 cm. Zur Seitenkante des Fahrzeugs gibt es keine Einschränkung, jedoch müssen sie an der Fahrzeugfront angebracht und nach vorn ausgerichtet sein.
naja.. beim mk4/5 sind die nebler doch schon niedriger als 20cm vom boden verbaut, besonders mit fahrwerk.. also ausnahmen dürfte es da auch wieder genügend geben