Eine Frage, die ich mir schon lange stelle ist, warum es den neuen FoFi noch nicht mit Xenon-Licht zu kaufen gibt? - Selbst Renault bietet es beim Clio, Fiat beim Punto an. Schaut man sich die bisher veröffentlichten Bilder vom neuen ST an, so sind auch nur die Standardscheinwerfer zu erkennen. Weiss jemand mehr? Meine nur Frage stieß bei meiner Ford-Werkstatt nur auf taube Ohren...Schade.
Hm ... keine ahung, wirds bestimmt bald als nachrüstung fürn fiesta kommen. wird aber bestimmt sehr , sehr teuer werden.. By the way, was für birnen haben die standartscheinwerfer denn überhaupt drin ? H7 oder noch H4 ?
Die Frage hab ich mir auch schon gestellt!! Und warum hat der MK6 auch keine Klarglasscheinis!? Ist doch mittlerweile standart!!! Aber man kann ja mal auf ein Facelift hoffen....
es ist ja schon ein facelift bzw. eine überarbeitete version draussen. wenn ich mich richtig erinnere stehen die scheinwerfer doch als klarglas in dem prospekt, bin mir aber nicht sicher... ist schon ein weilchen her, seitdem ich da reingeschaut habe.
Tach zusammen!!! @ galaxiblau: Die wissen bei Ford ziemlich genau, wie oft beim Fiesta Xenon bestellt werden würde. Die Prozentzahl wäre so gering, daß die dabei kräftig draufzahlen müßten und schließlich wollen die ja Geld verdienen. Das man bei Renault und Fiat das Xenonlicht bei den erwähnten Modellen bestellen kann, wußte ich noch gar nicht. Dem scheint auch nicht so zu sein. Laut Konfiguratoren kann man nirgends Xenon bestellen. Wo hast Du die Infos her??? Wollte man aufgrund der geringen Nachfrage zu Xenon kostenmäßig bei Null rauskommen (kein Verlust, kein Gewinn), so müßte man das Xenonlicht viel teurer in dieser Klasse vekaufen. Und dann bestellen es noch weniger. Mit anderen Worten: In der Käuferschicht dieser Modelle gibt es zu wenige, die sowas bestellen würden, auch wenn die Prozentzahl hier im Forum sicherlich etwas anderes ergeben würde. @ Tueti: Du müßtest eigentlich so ein kleines Buch über Deinen Fiesta haben. Da steht Bedienungsanleitung drauf. Hier wird auch auf den richtigen Seiten geschrieben, welche Halogenbirnen drin sind. @ Dark_Reaver: Klarer, als am MK6, kann man Scheinwerfer eigentlich nicht gestalten, es sei denn, man läßt das Frontglas weg. @ vooorey: Klarglasscheinwerfer werden schon seit Anfang an verbaut.
Nein ich habe leider kein Benutzerhandbuch :-? . Der Wagen kommt aus Holland / bzw. wurde dort gebaut. Kann da nicht mal jemand reingucken und mir sagen ob es H4 oder H7 Birnen sind ??? Wär echt nett.
@ Wombel: das meinte ich ja damit, aber es sind halt keine richtigen klarglasscheinis. schau dir mal den teil am blinker (front) an... das ist ja wohl keine klarglas!
@ Tueti: Sorry, wußte ich nicht!!! Ablend- und Fernlicht braucht H4 und Nebel braucht H11!!! Okay??? @vooorey: Mmmmh, wenn man es so streng sieht, dann hast Du vollkommen recht. Da sind leichte Strukturierungen zu erkennen. Für mich gehen sie aber noch als Klarglas durch.
Klarglasscheinis mit eingebautem Blinker sollten aber auch den in klarer Optik haben, oder? Ist ein bisserl ein Stilbruch, aber zu verschmerzen. Die Dinger sind mir eh zu groß
@ Fiesta_TDCI: It is not legal!!! Sogar diese komische Leuchtenfirma FK hat diese Umrüst-Sets zz aus dem Programm genommen. @ alle, die schon mit dem Gedanken spielen guckst Du hier: ------------------------------------------------------------- Auszug von der Internetseite des Deutschen Kraftfahrtbundesamtes: "Verbraucherwarnung vor Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten ohne Genehmigungszeichen Flensburg, 26.09.2002. Das KBA warnt vor zunehmend zum Beispiel via Internet oder Zeitschriften angebotenen Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern. Diese Systeme erwecken den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit und nur der aufmerksame Verbraucher entdeckt unter Umständen das Fehlen des Genehmigungszeichens. Sie sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, entsprechen nicht der StVZO und können die Verkehrssicherheit erheblich gefährden. Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen" § 50 Abs. 10 StVZO). Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO). Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen. Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten. Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden." Auszug von der Hella KG Internetseite: "Illegale Xenon-Nachrüstung ist gefährlich und verboten Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, Versicherungsschutz wird eingeschränkt - Bis zu 100-fach höhere Blendwerte Vor dieser Bastelanleitung wird gewarnt: Man kaufe ein Set mit Kabeln, Xenon-Lichtquelle und Vorschaltgerät, entferne die Halogenlampe aus dem Scheinwerfer, säge ein Loch in die Abdeckkappe, stecke die Xenonlampe in den Reflektor, verbinde das elektronische Vorschaltgerät mit dem Bordnetz, und fertig ist der Xenon-Scheinwerfer. Wer so handelt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer durch extreme Blendung und verhält sich gesetzwidrig: die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs erlischt und der Versicherungsschutz wird eingeschränkt. Legal sind lediglich komplette, typgeprüfte Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage. Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenonscheinwerfer zu machen: In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe), einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und § 50 STVO, Absatz 10). Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung). Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe. Hohe Blendwerte: Bei Messungen im Lichtlabor haben Hella-Spezialisten festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht. Bei Reflexionssystemen wurden Blendlichtwerte gemessen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum 100-fachen überschreiten. Die Scheinwerfer dieser Fahrzeuge haben dann keine Hell-/Dunkel-Grenze mehr und sind auch nicht mehr einstellbar. Die Blendlichtwerte entsprechen denen von Fernscheinwerfern. Dies führt zu einer massiven Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Völlig legal ist hingegen die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern, wie sie Hella als Komplett-Sets (typgeprüfte Doppelscheinwerfer, Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage) inzwischen für Audi A3, BMW 5er, Ford Focus, Mercedes-Benz E-Klasse, Opel Astra, VW Golf IV sowie für die Nutzfahrzeuge Mercedes-Benz Actros, Scania BR4 und Fiat Ducato (ab Januar 2003) anbietet. Damit lassen sich die Vorteile des hoch leistungsfähigen Xenonlichts optimal nutzen: mehr als doppelte Lichtleistung im Vergleich zur Halogenlampe; hellere und breitere Ausleuchtung der Fahrbahn; dem Tageslicht angenäherte Lichtqualität (Farbtemperatur Halogenlicht 3.200 Kelvin, Xenonlicht 4.300 Kelvin, Tageslicht bei Sonnenschein 5.300 Kelvin); das kommt den Sehgewohnheiten des Menschen entgegen. Der Autofahrer ermüdet nicht so schnell und fährt entspannter. Gefahren am Fahrbahnrand oder Hindernisse vor dem Fahrzeug werden früher erkannt, Fußgänger und Radfahrer sind besser sichtbar. Xenonlicht verstärkt die Kontraste und das Farbsehen. Bei schlechter Witterung verbessert sich das räumliche Sehen."
stiiiimmt war am freitag in aachen und da ist einer mit xenon an mir vorbei gedudelt wobei punto habe ich bisher noch net gesehn, oder vll nicht drauf geachtet