Hi, sagt mal so ein Vollgutachten braucht man doch nicht mehr machen oder seh ich das falsch? Meine Karre ist ja nun über 2 Jahre abgemeldet und wollt ihn bald wieder anmelden und kumpel meinte man brauch wohl nur noch HU und AU für die neuanmeldung seit 2007.. Wollt mal fragen ob was dran ist? Weil hab auch sowas mal im ADAC Heft gelesen, das da ne gesetzesänderung wohl dieses Jahr in Kraft treten soll. Weiß wer was genaueres Akutelles über diese Gesetzesänderung?
hab mich heut mit meinem tüv über das thema unterhalten, weil ich auch nen auto hab wo das ansteht das gilt ab 1. märz, er wa sich da nur net so sicher ob das ab da gilt oder auch für alte gilt... ich werd mich da noch schlau machen, weil das vollgutachten meist besser is, für tuningkisten *gg*
Das gilt nur für autos die nach dem 1.märz dieses jahres abgemeldet werden.das heißt du musst eine vollabnahme machen lassen und alle deine eintragungen bisher müssen neu geprüft werden.allerdings dürfen seit diesem jahr GTÜ und DEKRA das auch machen
das schöne dabei is ja, das die den stand von damals nehmen müssen also abgasseitig und lautstärke zeug und so da kannst dann meist mehr machen als jetzt, weil ja alles zu laut und teif is *gg*