So Leute,für Die,die es noch nicht wissen: Meinen MK2 hats letzte Woche auch dahin gerafft. Pascal war mit dem roten Automatic unterwegs. Vor ihm hat versucht der Opelfahrer zu wenden,ohne in der Spiegel zu sehen. Nun ist er vorne platt. :lenken::-(
Was bin ich froh, dass ich mit dem Fofi bis nach England und zurück ohne Kratzer gekommen bin ... ich hoffe es ist dir nichts passiert!!
Mich würde interressieren , was der sachverständige für den Hocker als wiederbeschaffungswert errechnet , da ich selber einen beinahe perfekten MK2 habe und wenn mir den jemand kaputt fährt , was bekomme ich dann , 500 Teuros oder wie , da der Wagen nicht mehr zu beschaffen ist :sad:
Also,das Gutachten ist schon nicht schlecht. Kriegs aber erst nächste Woche zugeschickt. Heute mit dem MK2 XR2 beim Tüv gewesen. Nur Bremslicht H.L defekt. Nach 2Jahren Standzeit,Nocke/Hydrowechsel 1x durch die Waschanlage,Limaregler gewechselt, Au top bestanden. Aber KEINE ZULASSUNG !!! Vom TÜV Hessen Gutachten von Fahrwerkseintragung gehabt. Muß erst nach Fulda zu einer Stelle geschickt werden. Die überprüfen das. Geben dann Ihr OK(oder auch nicht). Dann kann ich das Fahrwerk erst eintragen lassen. What a .......................................
normalerweise muss bei solchen fahrzeugen ein sogenanntes Wiederhestellungsgutachten am besten vorher gemacht werden.. oder täusche ich mich da?
Was haltet Ihr davon? So entschieden die Gerichte Fall 1: Aktenzeichen 17 C 623/08 Keine Erstattung der Gutachterkosten für ein 18 Jahre altes Kraftfahrzeug 1. Der Eigentümer eines 18 Jahre alten Kfz kann als Geschädigter eines Verkehrsunfalls keine Gutachterkosten geltend machen, da er selbst die auffällige Diskrepanz zwischen den Gutachterkosten und dem Wiederbeschaffungsaufwand als des zu ersetzenden Schaden hätte feststellen können. 2. Der Gutachter muss nach § 241 II BGB den Geschädigten darauf hinweisen, dass ihm wegen dieses groben Missverhältnisses die Gutachterkosten nicht ersetzt werden. (s.a. Anmerkung von Nugel = Dok.Nr. 83969). Lies mehr über Rechtsspruch - VOX.de bei www.vox.de
Man sollte vorher immer bei der Gegnerischen Versicherung anfragen ob man einen eigenen Gutachter holen darf. Ansonsten könnte man großes pech haben
so eine rechtssprechung ist diskriminierung von Fahrern älterer Fahrzeuge.. vor allem als mein 92er Fiesta 2011 (da war er 19) im Stau das Heck kürzer gemacht worden ist wurde alles normal über gutachter und anwalt abgewickelt.. eigener gutachter wurde ohne probleme bezahlt von der gegn. versicherung.. und wir haben nichtmal vorher angefragt..
War bei mir genauso Anfang 2011. 90er XR2i. Ohne Anfrage wurde Gutachter bezahlt. 1300 wurde geschätzt und ohne mucken gezahlt. Alles ohne Anwalt. Liegt wohl auch zum Teil an den Versicherungen.