Polizisten meckern wegen M3 Spiegel und Diadem Blinker

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk4 / Mk5" wurde erstellt von wasili19, 9. März 2005.

  1. Aero

    Aero Forums Neuling

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    ma ne frage am Rande wo ich auf der ersten Seite das wegen den Blinkern gelesen hab...

    wie is das mit Abblendlichtbirnen ? hab die normalen heute raus und dafür BlueLaserLightBirnen rein gemacht ! auch nich erlaubt ? grauzone ? oder problemlos ?`

    man dankt
     
  2. Piet

    Piet Forums Inventar

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    Hier mal ein Beitrag von mir, den du dir unbeding durchlesen solltest, wenn du die Blue Laser Teile verbaut hast.
    Zitat:

    Egal was ihr kauft, lasst die Finger von Blue Laser Light. Die Lampen mit der Bezeichnung:

    1: ANG H4 12V 60/55W 37R (E13) 252
    2: ANG H4 12V 60/55W 37R (E13) 252
    3: WORLD LIGHT H4 12V 60/55W 37R (E13) 252 U
    4: DAWOO H4 12V 60/55W 37R (13) 252
    5: H4 12V 100/80W UV Kobalt II


    sind allesamt nicht gern gesehen bei der Polizei und das trotz E Zeichen!

    Hier noch ein paar Bilder von den Lampen, die ich eben gemacht habe. Zu beachten ist der blaue Glaskolben, der etwas ölig schimmert. Lasst die Lampen besser gleich im Laden.


    [​IMG]
    [​IMG]
    [​IMG]

    (die von mir gezeigten Lampen haben die Bezeichnung ANG H4 12V 60/55W 37R (E13) 252)


    Hier dann noch der Text von der Autobahnpolizei Karlsruhe:

    :ZITAT:

    Unzulässige H4-Glühbirnen mit E13-Prüfzeichen (Blue Laser Light)


    Version 1
    Publikationsdatum #######
    Ihr Ansprechpartner ist ####### Dokumenten-Nr. ########


    Inhalt
    Kurzinhalt: Keine der Glühlampen der Kategorie H4 (ANG H4 12V 60/55W 37R (E13) 252, WORLD LIGHT H4 12V 60/55W 37R (E13) 252 U, DAWOO H4 12V 60/55W 37R (E13) 252, H4 12V 100/80W UV Kobalt II) erfüllt die Anforderungen der ECE-R 37.

    Quelle:
    Schreiben der Autobahnpolizei Karlsruhe (####/####, PM) vom 27.02.2003 in Verbindung mit einem Prüfbericht des Lichttechnischen Instituts der Univ. Karlsruhe, vom 14.02.2003 ------------------------------------------------------------------ -----
    Betreff: Kenntnismitteilung / hier: H4-Glühbirnen mit E13-Prüfzeichen, die den geltenden ECE-Regelungen Nr. 37 nicht entsprechen
    Bezug: Prüfbericht Nr. 02.2003-1 des Lichttechnischen Institut der Universität Karlsruhe Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen

    Anlage: Prüfbericht des Lichttechnischen Institut der Universität Karlsruhe
    -----------------------------------------------------------------------
    [...] wurden vermehrt Fahrzeuge festgestellt, deren nach vorne abstrahlendes Licht bläuliche Verfärbungen aufwies.
    Ebenfalls auffällig war die erhebliche Blendwirkung dieser Leuchtmittel.

    Bei verschiedenen Kontrollen wurde festgestellt, daß es sich bei den im Hauptscheinwerfer verwendeten H4-Leuchtkörpern nicht um durch die jeweiligen Fahrzeughersteller eingebauten Originalleuchtkörper handelte.

    Bei den verwendeten H4-Glühlampen handelte es sich ausnahmslos um im Fahrzeugzubehör erworbene Austauschteile, welche von verschiedenen Herstellern als "Blue Laser Light" bezeichnet werden.

    Bei diesen H4-Lampen handelte es sich zum einen um vom Hersteller blau eingefärbte und zum anderen um interferenzbeschichtete Leuchtkörper.
    Zudem weisen alle festgestellten H4-Glühbirnen ein E-Prüfzeichen auf.

    Das Lichttechnische Institut der Universität Karlsruhe prüfte die o.g.
    Leuchtkörper auf ihre Zulässigkeit und Übereinstimmung mit der bestehenden ECE-Regelung 37.

    Bei dieser Untersuchung wurde festgestellt, daß keine der zur Prüfung vorgelegten H4-Glühlampen die Anforderungen der ECE-Regelung 37 erfüllte.

    Die Prüfergebnisse ergaben, daß das Fernlicht bis zu vier mal weniger Licht zur Ausleuchtung der Fahrbahn liefert. Das Abblendlicht erreicht noch die Hälfte an Leuchtwirkung, verglichen mit der Lichtabgabe einer nicht interferenzbeschichteten, ungefärbten H4-Glühlampe.

    In gleichem Maße wurden bei den zur Prüfung vorgelegten H4-Leuchten wesentlich höhere Blendwerte festgestellt.

    Bericht Nr. ##########
    Gegenstand : Glühlampen für Kraftfahrzeuge
    Auftraggeber: Autobahnpolizei Karlsruhe Aue
    76227 Karlsruhe

    Gegenstand der Prüfung:
    -----------------------
    5 Glühlampen der Kategorie H4 und ein blauer Überkolben.

    Die Glühlampen tragen folgende Bezeichnungen

    1: ANG H4 12V 60/55W 37R (E13) 252
    2: ANG H4 12V 60/55W 37R (E13) 252
    3: WORLD LIGHT H4 12V 60/55W 37R (E13) 252 U 4: DAWOO H4 12V 60/55W 37R (13) 252
    5: H4 12V 100/80W UV Kobalt II

    Die Lampen sollen ein leicht bläuliches Licht erzeugen. Zu diesem Zwecke tragen die Lampen 1 bis 4 eine Interferenzbeschichtung. Die Lampe Nr. 5 ist bläulich eingefärbt.

    Prüfung und Prüfergebnisse:
    ---------------------------

    [...]
    Der eigentliche Bericht, den ich hier nicht abdrucken darf, der aber zu dem Ergebnis kommt, dass diese Lampen nicht zulässig sind
    [...]

    Die Ursache für diese Abweichungen von den Anforderungen der ECE- Regelung 20 sind zum einen durch den erheblich niedrigeren Lichtstrom der Lampen gegeben, zum anderen trägt aber auch die Lage der Glühwendeln und der Abdeckkappe im inneren der Lampen zum schlechten Abschneiden bei. Auffallend in diesem Zusammenhang ist, dass trotz der erheblich geringeren Fahrbahnausleuchtung die Beleuchtungsstärke an jenem Punkt der Lichtverteilung, der als Maß für die Blendung des Gegenverkehrs (Punkt B50L) dient, nicht in gleichem Maße abnimmt und sogar teilweise über den vorgeschriebenen Mindestwerten liegt. Bei Lampe Nr. 3 ist dieser gegenläufige Effekt besonders ausgeprägt. Obwohl der Lichtstrom nur etwa 50 % des Nennwertes beträgt ergibt sich eine um 25% höhere Blendbeleuchtungsstärke als zulässig. Damit ist davon auszugehen, dass Scheinwerfer die mit dieser Lampe bestückt werden eine erheblich e Blendwirkung des Gegenverkehrs aufweisen.
    :ZITATENDE:
    (Quelle Zitat :www.pagenstecher.de)
     
  3. Aero

    Aero Forums Neuling

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    hm...

    ich muss dazu sagen ich hab sie in H7 ! aber sie leuchten tatsächlich nich so hell.. und ich dachte ich bild mir das nur ein...

    schönen dank... morgen ma gleich wieder tauschen.. bzw. ma auf der Packung gucken wegen den Bezeichnungen..

    greetz
     
  4. Bärchen

    Bärchen Forums Profi

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    Es ist sehr gut möglich, dass auch der Halter des Fahrzeugs 'ne Anzeige kriegt.

    Denn der ist ebenso für den verkehrssicheren Zustand verantwortlich wie derjenige, der das Fahrzeug grade fährt.
     
  5. Maddin

    Maddin Forums Inventar Mitarbeiter Moderator

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    Mach die phillips +50% rein. Die leuchten wirklich weis und sind schön hell. Bei den ganze blauen birnen kann ich bestätigen das die ne sch**** ausleuchtugn haben.
     
  6. Flaming June

    Flaming June Forums Inventar

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    da muß ich dir recht geben.....
     
  7. Woxe

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    Hab die "Blue Laser Light" im Moment auch drin. Bin zweimal angehalten worden. Einmal musste ich eine ausbauen um die E-Nummer zu zeigen. Beim anderen Mal musste ich nur sagen woher und wie die heißen. Hell sind die allerdings wirklich nicht. Hab ersatzeise noch Osram Cool Blue, aber von Blau kann man da nicht sprechen.