rechtl. Frage bzgl autom. Verriegelung der Tueren

Dieses Thema im Forum "Sonstige Tuningfragen" wurde erstellt von -=Spike=-, 17. Februar 2005.

  1. -=Spike=-

    -=Spike=- Forums Semi-Profi

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    Moin

    wie sieht das eigentlich rechtlich aus, wenn eine Alarmanlage mittels
    "Komfort"-Funktion nach dem Starten des Motors die Tueren verriegelt? :gruebel:

    So weit ich weiss, darf ich ja auf der Fahrerseite den Griff nicht cleanen, damit
    ich im Falle des Falles aus dem Auto geholt werden kann.
    Wenn gez aber die Stromversorgung noch funktioniert, bleiben die Tueren ja zu.
    Da hilft dann auch kein Griff mehr. :schreck:
     
  2. fuzzmann

    fuzzmann Forums Semi-Profi

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    Also bei uns (Mercedes-Benz) ham dass eigentlich alle Fahrzeuge, bis auf die Älteren hald.....
     
  3. TS
    -=Spike=-

    -=Spike=- Forums Semi-Profi

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    na in den Klassen gibt ja es auch schon laenger Einstiegsbeleuchtungen...

    heisst ja noch lange nicht, dass "normale" Autos sowas auch haben
    duerfen...
    Und vielleicht ist das auch wieder so ne Sensorsache, dass bei den Grossen
    im Fall eines Unfalls die Tueren automtisch wieder entriegelt werden.
     
  4. FoFiSilber

    FoFiSilber Forums Inventar

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    Mercedes hat das schon länger, bei anderen Herstellern (z.B. Renault) gibt's das teilweise auch zumindest als Option, von daher sollte das nicht das Thema sein. Musst du vielleicht bei TÜV oder Dekra nachfragen...

    Praktisch sehe ich die Sache so: Wenn du einen Unfall hast, der so heftig ist, dass du aus dem Auto befreit werden musst, dann ist
    1. die Türe fast immer so verkeilt, dass sie sich eh nicht öffnen lässt und
    2. gibt es dann für die paar Ausnahmefälle, in denen sich die Türe doch noch öffnen lässt, noch immer den Türgriff von innen. Und ne Scheibe einschlagen kann ja wohl jeder, zumal das Auto ja wohl eh Schrott sein wird, wenn dir geholfen werden muss damit du aus dem Auto kommst.

    Ausserdem lässt sich solch ein Feature doch auch leicht abschalten, wenn du mal zum TÜV musst. ;)
     
  5. TS
    -=Spike=-

    -=Spike=- Forums Semi-Profi

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    abschalten kann man das sicherlich... oder gar nicht erst zuschalten

    ich find nur den diesen typisch deutschen Widerspruch spassig....
    man muss nen Griff dran lassen, um geborgen werden zu koennen, darf
    aber die Tuer von innen verriegeln...mal vom "automatisch" gez mal
    abgesehen... :vogelzei:
     
  6. floyD

    floyD Forums Mythos

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    Ja, das mit dem Griff ist Schwachsinn. Bei meinem kleinem Maleur hab ich die Tür nicht mal mehr gescheit aufbekommen, da braucht mir keiner erzählen, dass man sie aufbekommt, wenn man einen gescheiten Unfall hat, bei dem man geborgen werden muss. Wird eh gleich der Rettungsschneider gezückt, die Feuerwehr wird sich doch nichts ums Auto scheissen - glücklicherweise! :wink:
     
  7. DJ_Decay

    DJ_Decay Forums Inventar

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    also ich möchte jetzt keinem zu nahe treten, aber wo bitte scön steht, dass auf der Fahrerseite ein Griff sein muss?? Ich hab zahlreiche Kollegen, die rundum keine mehr haben, und die bekommen nie stress deswegen, wozu denn auch, denn wie foFiSilber shon sagte ist bei nem Crash die Tür eh zu 90-95% verkeilt, so dass sie einen raus schneiden müssen!!
     
  8. M_a_n_i_a_c

    M_a_n_i_a_c Forums Elite

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    Crashtests werden gemacht um autos zu bauen wo die türen auch nach nem unfall noch aufgehen. :roll:

    Und soweit ich weiß schließt ein mercedes die türen wieder auf wenn er merkt das er nen unfall hat.
     
  9. Tsunami

    Tsunami Forums Semi-Profi

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    Der MErcedes schliesst beim Unfall wieder auf!
    Er schliesst auch erst bei rund 18 km/h ab.
     
  10. LungerLara

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    Und wer garantiert mir, daß die Elektronik und Mechanik, die dieses Wiederaufschließen macht, beim Unfall nicht so beschädigt ist, daß sie nicht mehr funktioniert??? Ich halte derlei elektronische Spielereien für vollkommenen Schwachsinn. Ein Grund mehr für mich, kein neues Auto zu kaufen.
     
  11. TS
    -=Spike=-

    -=Spike=- Forums Semi-Profi

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    Deswegen frage ich ja ob es dafuer nicht schon ne Regelung gibt.
    Darf sein...
    Darf nicht sein..
    Darf nur sein, wenn..
     
  12. MaikW81

    MaikW81 Forums Semi-Profi

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    Der schließt aber nicht wieder auf wenn ich langsamer fahre, oder?
    Die Tür soll doch zu sein wenn ich an ´ner Ampel stehe. :gruebel:
    Hab das bei meiner Alarmanlage aktiviert dass sie zuschließt wenn man die Zündung an macht.
    Wenn sie das nicht machen würde dann würde ich es machen. (zumindest nachts in einigen Gegenden)
    Und das kann mir ja wohl keiner verbieten...
     
  13. Piet

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    Ich glaube ihr verwechselt da etwas. Der Türgriff muß für den Ersthelfer dran sein, das der eine möglichkeit hat die Tür unter umständen noch aufzubekommen. Der Ersthelfer ist kein Feuerwehrmann mit einer Monsterzange, sondern eine ganz normale Person, die eben den Unfall gesehen hat und erste Hilfe leisten muß.
    Inweiweit das Auto noch zum öffnen ist mit dem Griff nach einen Unfall, ist egal, es muß eben soeine vorrichtung am Auto vorhanden sein.

    @Maik:Natürlich schließt der an Ampeln nicht jedesmal wieder auf, der bleibt solange zu, bist du entweder den Griff betätigst, oder den Knopf in der Mittelkonsole drückst.
     
  14. MaikW81

    MaikW81 Forums Semi-Profi

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    Nagut, dann ist das mit den 18 km/h ja sehr sinnvoll wenn man z.B. das Garagentor zumachen muss.

    Der Ershelfer könnte aber auch mit seinem Warndreieck die Scheibe einschlagen wenn außen kein Griff ist. ;)
    Wenn von innen verriegelt ist muss er das sowieso, egal ob außen ein Griff ist oder nicht.
    Ich glaube so war das gemeint.
     
  15. Piet

    Piet Forums Inventar

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    Eins ist doch wohl klar, durch diskutieren wird die Sache nicht legal. :D
     
  16. TS
    -=Spike=-

    -=Spike=- Forums Semi-Profi

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    Die Sache mit dem Griff soll hier ja auch nicht diskutiert werden... ;)

    Nur warum verbiete ich das Entfernen, damit ein Ersthelfer helfen kann
    und erlaube dann das Verriegeln? :gruebel:

    Mir pers. ist das erstma egal, ich hab schon vor der Alarmanlage ver-
    riegelt und lass es nu machen. Ich war nur neugierig ob sowas im
    Paragraphendschungel schon irgendwo geregelt ist.
     
  17. Fiesta_Devil

    Fiesta_Devil Forums Bewohner(in)

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    Bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Verriegelunmg wird es so sein, wie es andere auch schon erwähnt haben, das bei einem Unfall automatisch entriegelt wird.

    Vielleicht hat es damit zu tun, das wenn man bewusstlos ist nicht reinkommt. Was aber im Prinzip auch shit egal wäre, weil es ja um's eigene Leben geht. Aber was wäre dann mit anderen Insassen? Egal.
    (Damit ist aber immer noch nicht geklärt ob's son 'nen § nun gibt oder net)
     
  18. Dirch

    Dirch Forums Neuling

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    Hi,

    man kann auch manuell von innen die Tür verriegeln, und das ist schließlich auch nicht verboten... ;)

    Gruß Dirk
     
  19. TimMK3

    TimMK3 Forums Neuling

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    Ich meine mich sogar zu erinnern mal auf einem Schaltplan von nem 92er Fiesta gesehen zu haben, dass von dem Benzinpumpen-bei-Unfal-Abschalter eine Verbindung zur ZV ging. Vielleicht kann das ja mal jemand testen, ob beim Auslösen des Schalters die ZV auf geht.
    Bei späteren Modellen zumindest beim Fiesta gehts auf jeden Fall nicht. Ansonsten hatten die Funktion bei Unfall aufschliessen auch schon uralte Autos (Ascona, Vectra) und das auch ohne, dass sie selbst Abschließen.
    Ich find das automatische Verriegeln übrigens eine nette Sache, und wenn es einem nicht gefällt, kann man in der Regel abschalten. Ist zumindest sinnvoller, als sich die Türgriffe zuzuspachteln... Ich stell mir da mal das Bild vor wie jemand schwer verletzt im brennenden Auto sitzt und keiner die Tür aufkriegt...
     
  20. Krisu

    Krisu Forums Profi

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    deswegen hab ich diese funktion an meiner Carguard einfach weggelassen. Finde das eh unsinnig