Ok, danke soweit, also werden wohl bloß die 165/60R13 in Frage kommen... werd nochmal mit meinem TÜVer in Verbindung treten und dann mal schauen :sad: Blöde Ballonreifen (und nein, ich möchte keine 14 Zoll eace: )
wenn man keine ahnung hat, einfach mal ....... aber erstmal meckern! der reifenrechner bei jennyxxx sagt dir, wie weit die reifen rauskommen, wieviel dein auto tiefer liegen wird und welchen abrollumfang die räder haben (unter anderem), das sind drei größen, die sehr wichtig sind, bei der frage, ob du die eingetragen bekommst...:wand:
:think: Ich hab doch da schon vor deinem "sinnvollen" Post mit dem Reifenrechner hantiert! Wenn du meine Frage vorher richtig gelesen hättest, wüßtest du, das es mir vollkommen egal ist, wie weit die Räder rauskommen! Hauptsache sie schleifen nicht innen am Dämpfer. Alles was nach außen kommt und überstehen würde, ist kein Problem, da die Radläufe bei Bedarf mittels Blech-anschweißen verbreitert werden. Hättest du mir nicht einfach nur sagen können, das alles was +/- 3% Abweichung überschreitet, nicht tüvig ist!? Das wär besser gewesen und war auch dick und fett markiert eace: dewegen auch meine Frage eace: Danke nochmal an Fiestapuzzler
diese abweichung liegt im ermessen des tüvers, ich habe noch keinen ofiziellen paragraphen dazu gelesen. ich hatte bis jetzt die meinung, dass +4 und -2% abweichung sein dürfen, als richtwert. nach oben hin etwas mehr, weil es besser ist, wenn der tacho mehr anzeigt, als man fährt, als umgekehrt.
Umgekehrt geht garnicht, da gibt es kein Minus, denn ein Tacho MUSS immer genau anzeigen, oder mehr, aber halt nicht mehr als 4%. Der darf also nicht weniger anzeigen, als man wirklich fährt. Ach ja, die Prozentregelung bezieht sich nicht nur auf die Geschwindigkeitsanzeige, sondern auch auf die Wegdrehzahl, da sich ja der Abrollumfang der Reifen ändert.
§ 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler. (1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für 1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie 2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57 a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt. (2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. (3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.
Ja, da das die Serienbereifung ist. Aber der §57 bezieht sich auf den Wegstreckenzähler und nicht auf die Geschwindigkeitsanzeige. diese darf voreilen, aber nicht nachlaufen. Ausser bei den Fiestas, die schon ab Wrk 14" angebaut hatten.
Gesetzliche Vorschriften[/b] Trotz der genannten Ungenauigkeitsfaktoren darf nie weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit angezeigt werden (wichtig für die Einhaltung von Tempolimits). Der notwendige Toleranzbereich der Anzeige muss also nach "oben" verlagert werden, d.h. angezeigt wird grundsätzlich mehr als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit. Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57 StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39). Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4% beschränkt. Tachogenauigkeit: [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]Lt. §57 StVZO darf der Tachometer (ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h) maximal 7% des Skalenwertes mehr anzeigen. Eine Abweichung nach unten (Minderanzeige) ist nicht zulässig.[/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]Skalen-Endwert [/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]150 km/h [/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]160 km/h [/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]180 km/h [/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]200 km/h [/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]220 km/h [/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]240 km/h [/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]ECE-R39* [/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]bei 80km/h [/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]max 90,5 [/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]max 91,2 [/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]max 92,6 [/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]max 94,0 [/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]max 95,4 [/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]max 96,8 [/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]max 92,0 [/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]bei 100km/h [/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]max 110,5 [/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]max 111,2 [/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]max 112,6 [/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]max 114,0 [/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]max 115,4 [/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]max 116,8 [/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]max 114,0 [/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]*für Fahrzeuge, die EG-Richtlinien entsprechen, gilt die ECE-R39. Hiernach errechnet sich die max. Toleranz unabhängig vom Skalen-Endwert nach folgender Formel:[/FONT] [FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]tatsächliche Geschwindigkeit : 10 + 4 km/h [/FONT]