Hallo! Darf ich eigentlich vorne Winterreifen und hinten Sommerreifen drauf haben, solange die vorderen die gleichen Abmessungen wie die hinteren haben? Also gleiche Zollgröße, Reifenbreite etc. nur eben vorne Winter hinten Sommer. Hab nämlich vorne fast Slicks und in meiner Werkstatt hat der Meister gemeint dass es reicht nur die vorderen auszutauschen, solange sie die gleiche Größe haben. Er hat auch gemeint dass der Zustand des Ersatzreifens egal sei (der ist auch schon fast Slick). Brauch nämlich demnächst Tüff und hab kein Bock mit dem Fiesta-Wagenheber alle vier Reifen zu wechseln. Danke, Nickmann
klar darfst du sommer und winterreifen gleichzeitig drauf haben.... empfehlenswert isses aber nicht... dem tüv ist das latten....
es kann dich ja niemand zwingen sommer oder winterreifen zu fahren..... die größe muß halt im schein stehen, und die reifen müssen ausreichend profil haben, und dürfen nich porös sein...... ob sommer oder winter dürfte egal sein.... dir kann ja auch keiner verbieten, 20 jahre alte reifen zu fahren, und ich vermute mal, das neue winterreifen im sommer besser sind, als 20 jahre alte sommerpellen....
da 20 jahre alte reifen genauso wie die meisten 10jahre alten nicht verkehrssicher sind,können dir ne menge leute die benutzung untersagen...... und da winterreifen und sommerreifen nich richtig miteinander funktionieren sollte dies eigentlich auch verboten sein,obs so ist weiß ich aber nicht....
hm :gruebel: ich sag ma so: wenn ich im winter mit sommer-pellen fahre, ist das in meinen augen gefährlicher, als wenn ich vorne winterreifen , und hinten sommerreifen habe... von daher wäre ein verbot ja unnsinnig... meiner meinung nach...
Machen darf man das, solange die Reifen achsweise gleich sind. Aber das Fahrverhalten wird speziell im Winter bestialisch unvorhersehbar. Und von wegen 10 Jahre alte Reifen, ab 6 Jahre mault der Tüv.
@quasi: Ja, leider ist das so mit dem Tüv. Wollte ne neue Reifengröße eintragen lassen und die Reifen waren 10 Jahre alt. Da meinte der Tüver: Alles kein Problem, aber nicht mit den Reifen. Und dann sollten wir die Verbreiterung auch mal gleich eintragen... Achsweise ist es erlaubt Sommer oder Winterreifen zu fahren. Mischen auf einer Achse ist aber verboten...
Und das Ersatzrad...? Okay, dann haben wir das auch wieder geklärt Jetzt ist nur noch die Frage bezüglich des Ersatzrades offen! Darf es bzw. der Reifen abgefahren sein? Also der KFZ-Meister hat gemeint das wäre überhaupt kein Thema, aber kann mir das einer konkret bestätigen? Danke, Nickmann
Also, da nirgends in der STVO etwas über eine Pflicht zum mitführen eines Reserverades steht, ist somit der Zustand des Reifens vollkommen egal. Problematisch wird es erst, wenn Du den Reifen montieren mußt, weil Du nen Platten hast und das gute Stück hat nur noch 1,6mm oder weniger. Wirst Du dann angehalten, könnte das zu ner Geldstrafe führen, wenn Du den Förster an Deiner Scheibe nicht davon überzeugen kannst das Du grad nen Platten hattest.
Und das interessiert den Tüff echt nicht? Wusste ich garnicht, dass man eigentlich gar kein Ersatzrad mitführen muss... Nochmal danke
Okay, nennen wir das Kind beim Namen: Kann jemand die Aussage mit dem Ersatzrad bestätigen? Würde mich echt brennend interessieren...
Frag mal den Tüver Deines Ver- oder Misstrauens. Warum gibt es wohl bei Audi, VW und ähnlichen kein Ersatzrad sondern nur ein Reifenspray Serienmäßig? Den Rest aber nur auf Wunsch(Notrad, Reserverad)? Kann Dir auch jeder Autohändler bestätigen, weil in der STVO gibt´s wie gesagt nix dazu. Happy to help you! Dennis