Hallo Leute, ich habe bei meinem Wagen Dunlop Sp 2000 Reifen eingetragen und würde aber gerne andere Reifen fahren, muss ich das umtragen lassen? MfG Fabian
Da wäre ich mir nicht so sicher. Die Felgenhersteller dürfen keine bestimmten Reifenmarken mehr vorschreiben, jedoch können die im Gutachten angeben, dass das Teilegutachten (oder ABE) nur mit den bestimmten Reifenmarken geprüft wurde.
Bei mir steht es so im Teil 1: A.LM-RAD SCHMIDT, VORNE:7,5X17H2,ET35,TYP SPACE 7517 UND HINTEN:8,5X17H2,ET35,TYP SPACE 8517, REIFENHERST:HANKOOK,REIFENFREIGABE MITFÜHREN* Der Prüfer bei uns trägt das so mit ein weil die Reifen unterschiedlich aufgebaut sind, der eine baut an den Flanken breiter wie der andere. Es kann also sein das die Räder mit Hankook Reifen passen, aber z.B. mit Goodyear Reifen dann am Kotflügel schleifen. Es ist für den Prüfer nur eine Absicherung damit er nachvollziehen kann wie er es damals abgenommen hat. Der Prüfer kann das so also schon zur Auflage machen. Meine Eintragung ist aus dem Jahr 2007. Und ohne einen anderen Reifen zu montieren kann ich sagen das die breit bauenden TOYO Proxes bei mir nicht passen würden, da würde es wieder am Kotflügel schleifen. Ich würde mit dem anliegen mal zum TÜV fahren und den um Rat fragen, ist ja kostenlos.