Hi! Ich hab mal gelesen, dass Vollschalen eine Lehnenverstellung von 15° haben müssen, damit man sie fahren darf (eventuell mit ABE?) Jetzt wollt ich aber fragen, kann man auch welche ohne Lehnenverstellung einbaun und die dann beim tüv abnehmen (Einzelabnahme) lassen, wenn sie das FIA-logo haben, oder kann ich das vergessen? also ich mein mit 2-sitzer usw. Unser Tüv ist sehr locker drauf, aber ich weiß halt nicht genau, wie die auflagen für sowas sind.
Die Auflage ist, das der Sitz 15 Grad verstellbar sein muß. Die Vollschalen haben meist die FIA Prüfung, aber das ist im normalfall nix, was es legal macht, iich hab dazu aber nix schriftliches gefunden in meinen Sachen. Es gibt Prüfer, die tragen Vollschalen ein, aber das ist wieder soeine Auslegungssache des Prüfers. In der Stvzo steht nur, das du von dem Sitz alle wichtigen Teile erreichen musst, aber nicht, das der Sitz verstellbar sein muß.
hmm wenns da nix gibt, was ich erreichen muss ists ja egal ich denk ich frag mal den prüfer, wenn ich demnächst die felgen eintragen lass