Sowas gibts ja noch nicht, meine Frage wäre nun, ob man sowas nicht mal erstellen kann? Wenn ein Gutachten 1000€ kostet, kostet es mit 10 Leuten noch 100 für jeden, und mit 20 nur noch 50€, und da wirds doch langsam bezahlbar oder?
Na guck an Vielleicht sollte man mal ne Liste machen. 20 Leute sollte man doch finden, und dann könnte man das mal ganz legal machen ;-)
coole sache, ich wäre dabei! :toll: bis zum 4.April haben wir das dann aber noch nicht, oder? :roll: Hab dann meinen ersten Tüv-Termin HA/AU bei Ford... ich hoffe der Prüfer macht deswegen keinen Stress.
Ich denk mal das ihr schon einige Leute zusammenbekommen würdet. Wünsch euch auf jeden Fall viel Erfolg
Ich glaube, dass da auch mit "Einzelabnahme" und Gutachten nichts geht: § 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile. (1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein: ... 17. Fahrtrichtungsanzeiger (Blinkleuchten) (§ 53 b Abs. 5, § 54) Der nachträglich veränderte Scheinwerfer ist nicht mehr amtlich genehmigt.
Also bei einem neuen Lichtgutachten, wird ja der ganze Scheinwerfer geprüft, ob noch alles den Vorschriften entspricht. Eigentlich hab ich da wenig bedenken das er es nicht schaffen könnte. Der Scheinwerfer wird ja so geprüft, als wenn man gerad einen völlig neuen entwickelt hat. Die blinkende Fläche ist noch groß genug (ist beim mk4 ja genauso groß) Und an den anderen Reflektoren ändert sich nichts.
Passt nicht ganz zum Thema,aber nehmt doch die Streuabdeckung der Blinker aus den MK4 Scheinwerfern! Da fällt es nicht so auf mit den fehlenden orangenen Kapppen.
hm wieso passt das net zum thema? is doch praktisch wenn man die einbauen kann und das was aussieht brauch man kein gutachten für 1000 euro