HI, gibt es irgendeine möglichkeit diese weißen dreieckigen Seitenblinker vom Focus an meinem MK3 eingetragen zu bekommen ?
*blödfrag* glaubt ihr wirklich, dass euch da jmd ans Bein pinkelt, nur weil die ne andre Form haben? Blinken tuts doch so oder so. Ciao Luciano
ne denke auch das das keinen interessiert außer den TÜV bei der Hauptuntersuchung oder die Bullen bei ner Fahrzeugkontrolle :-?
Ja, sei mir ned bös, aber eure Kontrollbehörden streßen wohl etwas mehr als die bei uns in der GEgend. War z. B. mit den wohl nich ganz erlaubten, grünen H4 Birnen aus der Tschechei und mit roter Folier beklebten Heckleuchten bei der HU. Hat auch keinen interessiert, obwohl er gemessen hat wie hoch die SCheinis stehen. Und auch wenn cih aufgehalten werde, hat noch nie jmd wegen der Farbe gemeckert. Ciao Luciano
Also ich hab die Focus Klarglas Blinker (von MHW glaub ich) die haben ne E-Nummer, wollt die auch mal mit eintragen lassen, da meinte der TüVer nur wieso denn ? Solange sie gelb blinken und fest sind würde er da kein Problem drin sehen.
Naja, ne e-nummer gilt ja nur für das entsprechende fahrzeug, kannst die ja auch nicht Focus-Rückleuchten ranpappen weil die ne e-nummer haben...
Hab auch mal beim TÜV angefragt, damals hies es auch, solange die ne E-Nr. haben und gelb blinken, ist es egal an welches Fahrzeug die normalerweise drangehören.
Die E-Nr. bezeiht sich immer auf das entsprechende Fahrzeug. Bedeutet farbige Seitenblinker von Fiesta an Fiesta kein Problem. Brauch man nicht mal ne ABE bzw. es gibt ja nicht mal eine weil ja E-Nr. drauf ist. Aber Teile mit E-Nr. von nem anderen Fahrzeug müssen via Einzelabnahme eingetragen werden wobri nur die Befestigung zu prüfen ist, da die Blinker an sich ja nicht verändert wurden. Aber mal ehrlich, wer soll das jemals merken??? Das sehen doch nur wir aber kein Prüfer. Woher sollen die wissen, dass es Focusstyle Blinker nicht auch fürn Fiesta gibt. Zu der anderen Frage: Egal ob Pflicht oder nicht. Alle Anbauten und Änderungen müssen der StVZO entsprechen. Seitenschweller sind auch keine Pflicht, müssen aber trotzdem tüvig sein. Und ich glaub, alles was vom Hersteller aus original verbaut wurde, darf auch ohne Genehmigung, sprich TÜV Abnahme, nicht verändert werden, soll heißen wenndein Auto mit Seiten blinkern ausgerüstet ist, müssen die auch bleiben.
Oder du schaffst ersatz, indem du andere Blinker nimmst, wie er ja vorhat, das ganze wird dann beim TÜV eingetragen und gut ist, das wird auch keinen Ärger geben, wenns eingetragen wurde. Meine Seitenblinker im Spiegel wurden auch problemlos eingetragen
also ich hab Seitenmarkeirungsleuchten ohne jegliche E Nummer als Blinker dran und bin damit letztes Jahr sogar durch den TÜV gekommen und hab so manche Verkehrskontrolle unbeschadet überstanden. Kann mir nicht vorstellen, dass sich da wirklich einer dran stößt.
@ ullo: Wenn es mal einem auffällt, dann schon. Lass dir mal beim abbiegen einer in die Seite fahren. Wenn der dann behauptet, der hätte nicht gesehen, dass du blinkst weil er langeweile hat, gucken se etwas genauer hin. Dann stellen se fest, kein E-Zeichen und die Kacke ist am dampfen. @ mk5: Hab ich doch geschrieben. Schon klar, dass du auch andere Blinker verwenden kannst. Die Blinker in den Spiegeln gehen ja auch als Ersatz. Wollte damit ja nur sagen, dass du die nicht gänzlich entfernen darfst.
Ich war grade eben mal unterwegs, durch Zufall beim TÜV vorbei, hab mal nachgefragt, wie das aussieht mit den Focus-SB. Antwort: Solange E-Nr. drauf ist, kein Problem, auch nicht eintragungspflichtig. Auf Rückweg gleiche Frage bei DEKRA. Erste Frage:"was willst du denn schon wieder hier?" Antwort fast gleich, nur mit Ergänzung, daß Hersteller egal. Hauptsache E-Nr. Der DEKRA Mensch sagte noch zu mir, nur wegmachen darf ICH die jetzt nicht, da er weiß, daß ich welche dran hatte. Was beide noch sagten, Anbau dieser Seitenmarkierungsleuchten als Blinker sei verboten, auch wenn sie gelb leuchten. Hat die wer eintragen lassen müssen, oder hat sich da was geändert??