Hi , ich bins mal wieder. Habe vorhin in ner Zeitschrift nen Ford Focus gesehn der keine Seitenblinker hatte, dafür welche in den beiden Außenspiegeln. Jetzt ist meine Frage ob ich die Seitenblinker überhaupt herrausnehmen darf, wenn ja brauch ich dann blinker in den Außenspiegeln oder ist das generell nicht zulässig. Vielleicht hat ja schon jemand von euch erfahrung damit und kann mir weiter helfen! mfg AS-cUsToMs :racer:
Natürlich brauch man keine Seitenblinker. Hatten z.B. einige Vorfacelift-GFJ´s ja auch net, um nur ein Beispiel zu nennen. Das einzige, was du nicht darfst, sind Seitenblinker und Spiegelblinker gleichzeitig.
Seitenblinker sind Pflicht am MK6 und dürfen nicht einfach entfernt werden. Jeder MK6 hat Seitenblinker und die gehören zur Fahrzeug ABE. In der STVZO ist das zwar nicht vorgeschrieben das man Seitenblinker haben muß, das heißt aber nicht das man sie entfernen darf. Man kann sie natürlich z.B. durch Spiegel mit Blinker ersetzen, oder austragen lassen (da in der STVZO nicht vorgeschrieben). Die Spiegel müssen dann eingetragen werden, auch wenn sie ein E Zeichen haben und damit eigentlich eintragsfrei sind. Lasst doch bitte diese vergleiche wie "der GFJ hatte ja auch keine" ,das ist der größte Unsinn. Bloß weil alte Autos das nicht hatten, darf man das an seinen neuen Auto noch längst nicht abbauen. Oder baut ihr auch KAT, Airbags usw aus, weil die alten Fiestas das ja auch nicht hatten?? Beleuchtung die an euren Auto vorhanden ist, darf nicht einfach so abgebaut werden, sondern muß immer funktionieren.
Falsch! Laut meinem TüV darfst du die Seitenblinker abbauen wenn die vorderen Blinker noch in einem Winkel von 32° von der Seite gesehen werden können. Also beim MK6 eigentlich kein Problem. Beim Focus MK1 FL dürftest du sie z.B. nicht abbauen, da man die runden Blinker in den Hauptscheinwerfer nicht von der Seite sieht.
nur so nebenbei: Der Opa eines Freundes hat in seinem uralten Fiesta nicht einmal GURTE!!! (war wohl Sonderausstattung oder so aber da gibts auch keine Vorrichtung) Trotzdem darf man sie heute nicht ausbauen.
Das stimmt so nicht ganz, sondern trifft nur auf die in der StVZO vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu. Sonst wären nachgerüstete Außenspiegel mit integrierten Blinkern ja auch nicht erlaubt, weil man dafür ja die serienmäßigen Seitenblinker entfernen MUSS. Das ist korrekt. Allerdings erlischt dann durch das Entfernen der Seitenblinker beispielsweise die ABE für andere Frontscheinwerfer (wenn es welche mit ABE geben sollte), weil bei dieser ABE ja von einem Fahrzeug mit Seitenblinkern ausgegangen wurde. Dadurch ist dann für diese Frontscheinwerfer eine Einzelabnahme fällig...
Die orginal Seitenblinker müssen dafür auch entfernt bzw. stillgelegt werden. War damals eine Auflage die ich erfüllen mußte. Letztendlich muß jeder wissen was er macht und bei Seitenblinkern wird wohl eh kein TÜV und Polizist so genau sein und da die Winkel messen. Hauptsache das Loch von den Seitenblinkern wird dann auch vernünftig zugeschweißt und lackiert
Oder baut ihr auch KAT, Airbags usw aus, weil die alten Fiestas das ja auch nicht hatten?? Ja, hatte ich mal in meinem Lancia, 6 Punkte (waren noch allerhand andere Sachen) und 300€ Nachprüfung + 2 Jahre auf die Probezeit drauf
Falls es dann noch jemand interessiert, hab ich hier nochmal die pdf über Lichttechnische Einrichtungen am KFZ usw. Da steht genau drin, was man darf und was nicht. http://mitglied.lycos.de/mk5jas2/neues/lichtechnik.pdf
habe ich mal bei einem golf 3 gesehn ?! gibbet da vll doch ne gesetzeslücke? ich mein gefallen hats mir net,wirkte so doppelmoppel aber trotzdem würd mich das mal interessieren
Erinnert ein Wenig an die S Klasse Mercedes nur das das Komma beim Preis um eine Stelle nach lings gewandert ist