Hallo, ich habe hier schwarze Rückleuchten für den MK4 bei mir liegen. Auf den Rücklichtern selbst steht folgendes: GECAR E3 57717 27.300.134.S und 27.300.128.D Das sind diese. Aber anscheinend von der Firma GECAR http://www.mhw-gmbh.de/include/gene...&session=503ebe6c6c1b19e5e0ebb47bee6e9e6b
Die ABE von MHW sieht so aus: http://mitglied.lycos.de/mk5jas2/neues/heckleuchten_mhw.jpg MHW hat eigentlicht nur Fifft als "Hersteller" der Leuchten und auch nur diese eine ABE, aber da will ich mich nicht festlegen.
Habe ich. Abergenauso wie auf der Bestätigung auf dem Link stimmt da ja nicht die Teilenummer überein.
Hast du auch andere Teilenummern? Was passiert wenn mir einer hinten auf die Karre fährt und das dann nicht übereinstimmt? :-?
Wenn es trotzdem zugelassene Rückleuchten sind, passiert dir nichts, außer eine Verwarnung, weil die ABE nicht mitgeführt wurde. Die Polizei kann das ja nachprüfen ob die Leuchten zulässig sind oder nicht. Ich an deiner Stelle würde damit mal zum TÜV fahren und fragen, ob die zulässig sind, die können das überprüfen.