liegt daran, das in NRW nur mit Materialgutachten nicht mehr eingetragen werden darf, geht aber nicht nur uns so, sonder noch diversen anderen Bundesländern. Was in solchen Fällen hilft, ist ein Teilegutachten des gleichen Herstellers für eins vergleichbares Teil an dem Auto oder ein Teilegutachten des Teils für ein anderes Auto. Oder aber man legt eine Kopie der Zertifizierung des Herstellers vor, die das Qualitätsmanagementsystem nachweist. Hintegrund ist einfach, das das Qualitätsmanagent nicht durch die §21 des Prüfers umgangen werden soll.