TÜV Eintragungsfrage

Dieses Thema im Forum "Sonstige Tuningfragen" wurde erstellt von substylee, 19. November 2007.

  1. TS
    Son

    Son Gast

    achso...naja dann is es eben so
     
  2. TS
    Son

    Son Gast

    nochmal zu der eintragungsgeschichte der federn trotz der abe aber mit spurplatten...

    war heute beim freundlichen weil was an meinem wägelchen geacht wurde, da habe ich den meister gefragt wie das aussieht mit der eintragung und er meinte nur das ich die federn nicht eintragen lassen muss... nur die platten


    ich glaub da muss ich nochmal beim tüv´er nachfragen
     
  3. Biene

    Biene Forums Inventar

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    Eine ABE gillt immer nur für einen Zustand !
    Oft Serienzustand ... weil der jeweilige Hersteller damals mit einem Serienfahrzeug auch beim Gutachten Erstellen war .
    Warum sollte er auch Geld Ausgeben für andere Hersteller für Felgen oder sonstwas .

    Wie Piet schon schrieb steht das aber auch alles deutlich in der ABE drin !

    ABE für Federn = Fahrzeug muss Serienfelgen/reifen drauf haben (auch keine Platten)

    Weil das Fahrzeug ja nur so geprüft wurde und die Federn eine Zulassung mit ABE bekommen haben .
    Wenn du Platten drauf machst oder andere Felgen zb 9J sind die Federn evtl zu tief und er schleift !
    Und das ist halt nicht Zulässig !

    Andere Felgen/Reifen oder Platten drauf ... muss alles Zusammen Eingetragen werden !
    Damit die Polizei weiss das es ein OK vom TÜV gab für genau diese Kompination die du fährst !
    Aus diesem Grund ist die ABE nichts mehr wert und es muss Zusammen Eingetragen werden .
    In deinem Fall Federn + Spurplatten mit deinen Felgen !