Tachoangleichung nicht nötig - wie beweisen?

Dieses Thema im Forum "Sonstige Tuningfragen" wurde erstellt von eddie91, 16. April 2008.

  1. Maddin

    Maddin Forums Inventar Mitarbeiter Moderator

    Registriert seit:
    19. Mai 2002
    Beiträge:
    8.722
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Frankfurt am Main, Germany
    O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h

    was soll das den für eine beziehung sein? Da fehlt doch was, bzw das was da steht ergibt immer null egal was man einsetzt.
     
  2. Rob_Mae

    Rob_Mae Forums Elite

    Registriert seit:
    21. August 2004
    Beiträge:
    1.334
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Vienna, Austria
    Öhm, was ist an der Formel unklar ? (O ist nicht Null....)

    Die Formel heißt: O kleiner/gleich V1-V2 kleiner/gleich V2/10+4

    D.h., dass die Differenz zwischen angezeigter und tatsächlicher Geschwindigkeit kleiner/gleich tatsächlicher Geschwindigkeit geteilt durch 10 plus 4Km/h sein muß.
    Das wiederum heißt, dass die Differenz kleiner sein kann, aber maximal V2/10 + 4Km/H sein darf.

    V1 angezeigte Geschw.
    V2 tatsächl. Geschw.

    Jetzt klarer ?



    GreetS Rob
     
  3. TS
    eddie91

    eddie91 Forums Profi

    Registriert seit:
    5. März 2002
    Beiträge:
    762
    Zustimmungen:
    3
    Dann setz doch mal folgendes in die Formel:

    175/65R14 zu 205/40R17

    Und nein, ich kann sowas nicht, mich kannste mir sowas jagen!!
     
  4. Rob_Mae

    Rob_Mae Forums Elite

    Registriert seit:
    21. August 2004
    Beiträge:
    1.334
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Vienna, Austria
    Puh..... wie soll ich Reifendimensionen in eine Formel setzten wo es um Geschwindigkeitsabweichungen geht ?

    Du brauchst nur den Satz in Worten zu lesen und wirst merken das in der Formel keine Reifendimension vorkommt ;-)

    GreetS Rob

    p.s. im Reifenrechner siehst du auch die Tachoabweichung !!!
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. April 2008
  5. TS
    eddie91

    eddie91 Forums Profi

    Registriert seit:
    5. März 2002
    Beiträge:
    762
    Zustimmungen:
    3
    Wie gesagt, ich hab da kein Plan von.

    Welchen Reifenrechner meinst du denn?
     
  6. Rob_Mae

    Rob_Mae Forums Elite

    Registriert seit:
    21. August 2004
    Beiträge:
    1.334
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Vienna, Austria
    Hier im Forum, oben gibts die Service-Ecke, dort findest Du diesen Rechner.


    GreetS Rob
     
  7. rs_xr2i

    rs_xr2i Forums Semi-Profi

    Registriert seit:
    30. Juli 2003
    Beiträge:
    502
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Düsseldorf, Germany
    Wo steht in deiner Verordnung was von zulässiger Abweichung durch Abrollumfang der Reifen?

    Deine Verordnung bezieht sich auf das Messinstrument, dessen Toleranz und Anzeigegenauigkeit, bezogen auf eine Rad-Reifenkombination.

    Wenn deine tatsächliche Geschwindigkeit V2=210 ist (angenommen per GPS gemessen) und deine angezeigte V1=200 ist, dann ergibt sich durch lösen deiner Gleichung, dass der Tacho trotz 4km/h Toleranz falsch anzeigt und somit nicht zulässig ist --> der Tacho muss angeglichen werden!

    Der Messfehler durch andere Reifengrößen muss vom Prüfer beurteilt werden. Entweder er trägt´s dir ein oder gibt eine Tachoangleichung als Auflage.
    Es gibt allerdings immernoch keinen vorgeschriebenen Wert der zulässigen Abweichung, Reifenrechner hin oder her...
     
  8. Rob_Mae

    Rob_Mae Forums Elite

    Registriert seit:
    21. August 2004
    Beiträge:
    1.334
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Vienna, Austria
    Das Wort tatsächliche Geschwindigkeit ist das Zauberwort................denk mal drüber nach !

    GreetS Rob

    p.s. Es ist nicht meine Gleichung, dass ist die geltende EU-Regel dazu, in der STVO steht

    Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden.
    Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

    Anhang ist die EU-Vorschrift dazu......
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. April 2008
  9. TS
    eddie91

    eddie91 Forums Profi

    Registriert seit:
    5. März 2002
    Beiträge:
    762
    Zustimmungen:
    3
    Also ich komme auf 2,18% - oder geb ich da die Daten falsch ein??

    Ah, da stehst tatsächlich. Tachovoreilung 7% - mpf!
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. April 2008
  10. rs_xr2i

    rs_xr2i Forums Semi-Profi

    Registriert seit:
    30. Juli 2003
    Beiträge:
    502
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Düsseldorf, Germany
    Meine Fresse... zitier mir den Satz zur zulässigen Tachoabweichung durch anderen Abrollumfang!!! Darum geht´s!
     
  11. Maddin

    Maddin Forums Inventar Mitarbeiter Moderator

    Registriert seit:
    19. Mai 2002
    Beiträge:
    8.722
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Frankfurt am Main, Germany
    Also kurz gesagt die abweichung darf nicht mehr als 10% + 4kmh sein und nicht weniger als null.



     
  12. TS
    eddie91

    eddie91 Forums Profi

    Registriert seit:
    5. März 2002
    Beiträge:
    762
    Zustimmungen:
    3
    Ich bin total verwirrt :D

    Also bin ich mit ner Tachoabweichung von 7% im Rahmen??

    Ich mein, das kann ja eigtl kein so großes Problem sein, wenn ich bedenke wie viele hier 17 Zoll auf nem MK6 fahren! Die haben ja sicher nicht alle den Tacho angleichen lassen!
     
  13. Rob_Mae

    Rob_Mae Forums Elite

    Registriert seit:
    21. August 2004
    Beiträge:
    1.334
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Vienna, Austria
    Nein ist schon okay, habs korrigiert.

    Du denkst da zu wenig kompliziert, das Fahrzeug hat einen definierten Abrollumfang und eine definierte Abweichung die der Tacho haben darf. (Zulassungsrelevant)

    Änderungen im Abrollumfang dürfen keinen Einfluß auf die max. Abweichung der Tachoanzeige realer zur angezeigten Geschwindigkit haben.

    d.h. solange der Abrollumfang sich innerhalb der Toleranz bewegt zeigt der Tacho auch innerhalb der Toleranz an.

    Drüber ist verboten und es muß eine Angleichung erfolgen, drunter ist egal weil er Dir damit anzeigt das Du 100km/h fährst, tatsächlich aber nur zB 80km/h.

    GreetS Rob
     
  14. Neptuns_KA

    Neptuns_KA Forums Weiser

    Registriert seit:
    2. Juni 2003
    Beiträge:
    1.657
    Zustimmungen:
    0
    heisst im Prinzip nichts anderes als:

    - Tacho soll bestimmte abweichung haben und mehr als tats. Geschwindigkeit anzeigen
    - diese abweichung darf sich nicht verkleinern
    - Abweichung darf sich vergrößern, aber bei 100km/h die man wirklich fährt darf der Tacho nicht mehr als 114km/h anzeigen (also 10% von 100km/h + 4km/h und die tatsächliche Geschwindigkeit von 100km/h dazu)

    Versteh ich das nun richtig oder hab ich nen Fehler irgendwo?
     
  15. Neptuns_KA

    Neptuns_KA Forums Weiser

    Registriert seit:
    2. Juni 2003
    Beiträge:
    1.657
    Zustimmungen:
    0
    Was mir grade einfällt und nur in gewissem Maße Offtopic ist:

    Was gibt es eigentlich für Auflagen wenn ich einen anderen Tacho verbauen möchte?
    Etwa einen vom Motorrad oder einen Fahrradtacho?
    Was ich mir denken kann sind folgende Auflagen: Beleuchtung muss sein und die Anzeige muss im Sichtbereich sein. Ausserdem müssen alle anderen relevanten Signale wie etwa Blinker etc auch beibehalten bzw ersetzt werden.

    Gibts da noch mehr was man beachten muss?
     
  16. TS
    eddie91

    eddie91 Forums Profi

    Registriert seit:
    5. März 2002
    Beiträge:
    762
    Zustimmungen:
    3
    N Fahrradtacho??

    Also ist das jetzt geklärt? Ich hab ne Abweichung von 2,18% - bin damit im Rahmen und brauch KEINE Tachoangleichung? Einfach nur JA oder NEIN - ankreuzen geht auch :p
     
  17. Rob_Mae

    Rob_Mae Forums Elite

    Registriert seit:
    21. August 2004
    Beiträge:
    1.334
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Vienna, Austria
    Klingt gut :toll:

    Vielleicht hilft diese Umschreibung: (ist etwas kompliziert, wie so vieles bei Gesetzen/Verordnungen)

    Nach aktueller Gesetzeslage (EU Richtlinie) darf die Tachoabweichung 0% zu wenig anzeigen, jedoch bis zu 10% + 4km/h zu viel.

    Für folgende tatsächlichen Geschwindigkeiten ergeben sich zulässig angezeigte Werte von:

    z.B.
    30: 30-37
    50: 50-59
    100: 100-114
    150: 150-169
    200: 200-224
    250: 250-279

    Da noch ein Link: http://www.bmvbs.de/Anlage/original_15788/R-39-Geschwindigkeits-messer.pdf


    GreetS Rob
     
  18. knüppel74

    knüppel74 Forums Stammgast

    Registriert seit:
    18. Juni 2007
    Beiträge:
    970
    Zustimmungen:
    0
    Jetzt hast Du es auf den Punkt gebracht, Rob!
    So hätte ich das auch interpretiert!
     
  19. FiEsTa-DU

    FiEsTa-DU Forums Fortgeschrittene(r)

    Registriert seit:
    23. Dezember 2005
    Beiträge:
    286
    Zustimmungen:
    0
    also wenn ich das nun recht verstehe wird ja hier behauptet das tachos von werk aus so eingestellt werden das mehr angezeigt wird als tatsächlich gefahren!?
    kann ich mir nicht ganz vorstellen...weil ich mit 60 geblitzt wurde und ich auch wirklich 60 gefahren bin
     
  20. knüppel74

    knüppel74 Forums Stammgast

    Registriert seit:
    18. Juni 2007
    Beiträge:
    970
    Zustimmungen:
    0
    Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, der Tacho zeigt tatsächlich immer etwas mehr an, meist zwischen 3 und 15 km/h, je nachdem, wie schnell Du gerade fährst!
    Es sei denn, Du hast schon Räder mit nem grösseren Abrollumfang als die serienmässigen drauf!

    Nimm doch mal ein Navi mit und vergleiche die Geschwindigkeiten!