Tachobeleuchtung und TÜV..???

Dieses Thema im Forum "Sonstige Tuningfragen" wurde erstellt von Gonzberg, 11. April 2005.

  1. Gonzberg

    Gonzberg Forums Semi-Profi

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    Hi!!

    Ich frag mich, wie der TÜV zu den Umbauten an der Tachobeleuchtung steht.. Ich wollte auch meinen Tacho hintergrund beleuchten, aber da meiner noch Metallscheiben hat( 10/94), hab ich mir was anderes einfallen lassen. Beleuchte jetzt von vorne und hab die Zeiger in nem Leuchtorange angemalt, dass die Zeiger unter dem blauen Licht richtig geil leuchten lässt.

    Ich frag mich halt nur generell, was der TÜV zu diesen Umbauten sagen würde. Hab keinen Bock, wenn die Polizei mich mal Abends anhält und die Beleuchtung sieht, dass die ordentlich "Druck" machen.

    Hat da jemand Infos zu?

    Fänd ich mal sehr interessant, bzw. ist ja auch wichtig!!!!

    Danke und viele Grüße,

    Gonzberg
     
  2. TS
    Gonzberg

    Gonzberg Forums Semi-Profi

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    hat da wirklich keiner Infos zu?

    Dabei machen doch total viele Leute hier im Forum was an ihrer Innenraum(Tacho)-Beleuchtung..

    Also ich finde es schon wichtig sich mal darüber zu unterhalten..

    Viele Grüße,

    Gonzberg
     
  3. fl4m3

    fl4m3 Forums Inventar

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    Also bei Kontrollen oder beim TÜV haben die nie was dagegen gesagt warum auch?
    Also es gibt aber glaub ich ein gesetz das oberhalb der Fensterhöhe nix leuchten darf weil sich sonst die anderen Verkehrsteilnehmer gestört fühlen könnten aber VW hat ja serienmässig blaue tachos solange das net übergrell leuchtet und blendet wird da keiner was sagen :wink:
     
  4. blauerlupo

    blauerlupo Forums Profi

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    jep!
    solange der beleuchtungsumbau nicht gerade zu auffällig ist sondern im
    normalen bereich bleibt und einfach nur anders leuchtet, interessierts keinen :wink:
     
  5. TS
    Gonzberg

    Gonzberg Forums Semi-Profi

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    hmm alles klar.

    ich hoffe dann mal, dass es da keine Probs gibt.
     
  6. Sommer2001

    Sommer2001 Forums Profi

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    so ist auch mein kenntnisstand...

    es darf halt die anderen verkehrsteilnehmer nicht blenden
     
  7. FoFiSilber

    FoFiSilber Forums Inventar

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    Wenn dein Auto schon aus nem Kilometer Entfernung durch blaues Leuchten zu erkennen ist, dann ist das nicht mehr so ganz tüvig ;)

    Ansonsten musst du immer schön drauf achten, dass alle Teile ein E-Prüfzeichen drauf haben - ist Vorschrift für sämtliche Fahrzeugelektrik. Aber wer will schon deine Tachoverkleidung ausbauen, um zu schauen, ob auf den LEDs oder dem Inverter der Kaltkathode ein Prüfzeichen drauf ist.

    Also einfach net übertreiben und keine besonderen Lichteffekte einbauen, dann ist das schon in Ordnung.
     
  8. TS
    Gonzberg

    Gonzberg Forums Semi-Profi

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    das hört sich beruhigend an..

    Hab wie gesagt einfach die Instrumente durch 5
    difuse(?) LEDs frontal beleuchtet (also von da, wo die eigentliche grüne Beleuchtung sitzt) und die Zeiger in Leuchtorange (Revell-Farbe) angemalt.. sollte dann ja wohl keine Probs geben..

    Vielen Dank für die ganzen Anworten und viele Grüße,

    Gonzberg
     
  9. thedeep

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    wie schaut das aus.... ich habe weisse wolf scheiben im tacho... mit der blauen kathode ist das schon arg hell... so hell das mein ganzes gesicht ausgeleuchtet wird... nichts mit tarndisziplin... ich weiss zwar, dass man blau nich fahren soll, aber sollte ich da vielleicht nen 'dimmer' einbauen?
     
  10. Frederik S.

    Frederik S. Forums Mythos

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    hahaha, voll der :sauf:

    Zum Thema: also ich hab weisse Sport Tachoscheiben drin, hab das ganze auch mit ner blauen Kaltlichtkathode beleuchtet. Hab keinerlei probleme, selbst nicht wenn en polizist es sieht.
    also brauchst überhaupt keine schlechten gedanken drüber machen.

    achja thedeep, :sauf: net so viel!
     
  11. Fiestaking

    Fiestaking Forums Inventar

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    Wichtig ist das der Tacho gut lesbar ist, und nicht blendet... alles andere ist egal...
     
  12. Piet

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    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    §57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler:

    (1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für

    mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie

    mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.

    (2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

    (3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.


    Das ist alles was es Gesetzliches dazu gibt, dazu käme dann noch das keine Innenraumbeleuchtung nach außen blenden darf. Das sollte man aber beim Tacho eh nicht mavhen, denn man blendet sich ja nur selber.