Hi in dem Gutachten von den Brock B5 steht drinn: Nachweis für Tachogenauigkeit erforderlich. 195/45r14 geht doch eigentlich ohne oder?Wegen der Eintragung. Gibs eine Freigabe für die Reifengröße. Gruß Basti
naja du darfst maximal 2 % differenz haben und mit dieser kombi bist du bei 2,94 % ^^ aber von der standart größe 155/70/R13 kannst du aber selber nachschaun Reifenrechner - BMW-Treff - der Treffpunkt fr alle BMW-Fans und -Fahrer mfg
Soweit ich das von meinen Besuchen auf dem ADAC ROllenprüfstand weiß, darf der Tacho eine maximale Voreilung von 4% des Maximalausschlages haben. Bei nem Tacho der bis 240km/h z.b. anzeigt darf er 9,6km/h zubiel anzeigen, steht auch auf dem Protokoll. Feine Sache, als ADAC Mitglied wird einem der Tacho dort kostenlos vermessen, da steht dann auch draf welche Reifenkombi Du fährst etc.
Hast du einen XR2i welche Reifengröße hast du orginal im Fahrzeugschein eingetragen? Wenn du die Reifengröße in den Umrechner eingibst darf die Abweichung nicht mehr als 2,5% sein dann kannst du es nach 19§ überall GTÜ und so weiter wenn der Prüfer es nachrechnet und damit einverstanden ist eintragen lassen steht auch so im Gutachten. Bei mir waren es mehr darum wollte er nicht. Dann mußt du nach 21§ es eintragen lassen und das macht nur der TÜV der wollte dann den Nachweiß haben da ist nichts zu machen.Der Tipp mit dem ADAC ist gut sonst mußt du dir eine Firma die soetwas macht suchen z.B Boschwerkstatt. Ich hatte Glück ich habe Winterreifen auf Ronal R42 Alufelgen dort ist in der ABE/Gutachten die Reifengröße 195/45r14 aufgeführt ohne diese Auflage und da hat der Prüfer, nach dem ich ihm das gezeigt habe, es auch für unsinnig Gehalt die Überprüfung zu machen und hat sie eingetragen. Das klapp aber nicht immer glaube ich.
Quatsch 2,5%.... Tachojustierung 195/45/R14 ist nix besonderes aufm MK3, einmal aufn Rollenprüfstand und gut ist.
Die 2,5% sind nicht auf die Tachoabweichung bezogen sondern auf den Reifenumrechner wenn du dort die ab Werk eingetragene Reifengröße eingibst und dann die Reifengröße die drauf soll also 195/45R14 dann darf als Ergebnis nicht mehr als 2,5%minus dort stehen dann kann er die Räder so eintragen lassen nach 19§ ohne ein Tachoprüfung und das Kostet auch noch nur die hälft als beim TÜV nach 21§.
Wenn in seinem Teilegutachten ein Nachweis geforderd wird reicht es aus auf ner BMW Internetseite was einzugeben für den TÜVer ?
Seriengröße beim XR2i waren aber nicht 155er Reifen. Abgesehen davon gehts ja wie schon erwähnt nicht um die Abweichung von der Größe sondern im Gutachten ist explizit ein Nachweis über die Tachogenauigkeit gefordert. Und wenn es sonst um die Abweichung beim Abrollumfang geht, rechnet der Prüfer das selbst aus und nicht eine zwielichtige Quelle im Internet.
Ja ,ich habe auch die Brock B5 7x14 195/45R14 vorne und 8x14 225/40R14 hinten drauf, seit kurzem. War bei der GTÜ der hatte schon alles fast fertig dann hat er das mit Tachoprüfung gesehen dann hat er von sich aus das in einen Reifenumrechner eingegeben ,die haben den auch ohne die BMW- Seite ,wenn es bis 2,5% gewesen wäre dann hätte er die eingetragen das liegt in seinem ermessen. Habe das Gutachten ja auch und da stehen auch Prüfung nach 19§ oder 21§ drin u.s.w bei mir war es leider über 2,5% lag an der kleinen und hohen 145R13 Serienbereifung deswegen frage ich nach XR2i da kommt mann warscheinlicher an 2,5% ran. War dann beim TÜV der wollte dann Tachoprüfung haben hatte dann das Glück das es doch noch geklappt hat wegen dem anderem Gutachten mit der selben Reifengröße ohne solcher Auflagen. Mfg sailer
kleinste serienbereifung beim xr2i waren 155/70 r13. @Sailer ne einzelabnahme wird nach aufwand berechnet, die muss also nicht doppelt so teuer sein wie ne änderungsabnahme geht ab ca 36€ los dann jede angefangene 1/4 std wird mehr berechnet {habsch jetzz nicht im kopf un bin zu faul zum nachschauen}