Sers, also mein Escort kommt demnächst n bißchen tiefer. Zur Zeit hab ich natürlich Winterreifen drauf (175/70 R13), kann ich mit denen beim TÜV vorfahren um die Federn eintragen zu lassen? Oder müsste ich dann mit den Sommerreifen (195/50 R15) nochmal extra hin? Kanns mir zwar einerseits nicht vorstellen, da man ja wenn man mit Sommerreifen eintragen geht auch nicht mit den Winterreifen nochmal vorfahren muss, aber andrerseits könnts bei den 15"ern ja auch durchaus schleifen obwohls mit den Winterreifen alles passt.
Meistens wird doch eine Tieferlegung nur in Kombination mit Rad/Reifen eingetragen? Von daher wirst Du wenn Du mit Sommerreifen hinfährst wohl dann im Winter verboten rumfahren. Analog das gleiche Spielchen, wenn Du's mit Winterrreifen eintragen lässt.
also, telefonische Auskunft vom TÜV Süddeutschland in Farchant: um die Tieferlegung eintragen zu lassen, reicht es, mit irgendwelchen Reifen da vorzufahren, die halt im Fahrzeugschein drinstehen, die Eintragung gilt dann trotzdem für alle im Fahrzeugschein vermerkten Größen. Sprich: man kann mit 13" Winterreifen da hinfahren, eintragen lassen, und ist dann auch mit 15" Sommerreifen legal unterwegs.
Ja etwas illegal wird es aber wenn die 15" dann schleifen. Denn wenn die Bullen das merken, gibts Ärger, obwohl eingetragen.
Und ich könnt mir auch vorstellen, das der Prüfer, wenn er die breiteren Alus im Schein sieht, sagt: "So, dann kommen Sie mit den anderen Felgen nochmal wieder"
genau deswegen hatte ich den thread hier aufgemacht, genau deswegen hatte ich beim TÜV angerufen, und genau das ist eben nicht der fall.. :roll:
Gut zu wissen. Haben die das denn irgendwo schriftlich, oder ist das wieder vom TÜV zu TÜV unterschiedlich.
Das wäre allerdings dann mal Interessant zu wissen... Weil dann wären die Winterreifen ja doch noch zu was zu gebrauchen :B:
keine Ahnung, hab wie gesagt nur die telefonische Auskunft erhalten. Allerdings sind wir in Deutschland, also gibts mit Sicherheit irgendwo was schriftliches drüber
Wenn Fahrwerk/Reifen-Kombination zusammen eingetragen worden sind, also z.b. 15 Zoll Alus. Dann sollte man mit dem gleichen Fahrwerk auch die im Schein eingetragenen Winterreifen fahren. Außer die Reifen schleifen dann
Also ganz legal kann es nicht sein, mit Winterreifen zu kommen und dann das Fahrwerk eintragen zu lassen. Bei uns heißt es dann, entweder die breiten Reifen draufmachen, oder der Tüv streicht dir die breite Rad-Reifenkomination raus. Meine breiten Räder haben ja damals auch geschliffen, während die Winterreifen noch massig Platz im Radkasten hatten (welch Wunder )
genau das hab ich mir ja auch gedacht. na ja, wenn ich den winter noch dazu komm dann werd ichs mal austesten. kann aber auch sein daß das nur dem tüv hier wurscht ist, denen ist nämlich so ziemlich alles egal solange man sich keine schusswaffen ans auto baut
Also normalerweise müsstest du das Fahrwerk in kombination mit den Sommerreifen eintragen lassen. Da die Winterreifen ja meist schmaler sind, ist eine extra eintragung wohl nicht nötig!
Hi Also ich habe mein Fahrwerk mit Winterreifen eintragen lassen, weil meine Alus noch kein gummi haben!! Und der Tüver meinte das ich dann mit den Sommerreifen nochmal kommen muss!! mfG Boerg
Ich kann euch zwar auch nichts schriftlich geben, aber da ich beim TÜV Rheinland im Bereich Typprüfung/Homologation arbeite und meine neuen Federn/Dämpfer auch von einem netten Kollegen eintragen lassen habe, weiss ich das ich im Sommer nicht wieder kommen muss, da meine Alu's im Schein stehen.
Wenn du dort arbeitest, warum musst du es dann vom Kollegen eintragen lassen? Kannst du das nicht selbst?