Ubb oder ähnliches fürne Fußraumbeleuchtung

Dieses Thema im Forum "Sonstige Tuningfragen" wurde erstellt von EternalRider, 15. April 2009.

  1. EternalRider

    EternalRider Forums Profi

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    Hi,

    aslo erstmal die SuFu hat kurzfristig da nix ergeben, wenn doch dann verlinkt mich bidde einfach nur, ansonsten folgende Frage:

    Ich ahb selbst vom Tüv gehört, egal ob bei de rfahrt oder nicht, Fußraumbeleuchtung ist legal wenn 1. nichts nahc aussen scheint, dneke mal auch nicht passiv udn 2. man selber nicht direkt geblendet wird

    und jetzt mein Problem: das ist ne mündliche aussage vonnem TÜV-Mensch auf dne ich mich inne rpolizeikontrolle zwar berufne kann und den Bullen vllt noch überzeiugt kriege mim Hinweis auf das was passiert wenn e rmir mit seiner Beamtenwillkür krumm kommt abe rletzten Endes sitzt der Grüne am längerne Hebel und muss mir ja nicht glauebn.

    Gibtes irgendeins chreiben in dem Die aussage des TüV-Menschne verschriftlicht ist?

    Dann hätte ichd as gerne :D
     
  2. Pumpe

    Pumpe Forums Inventar

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    ich weis es leider auch nur vom hören-sagen her das zusätzliche beleuchtung
    in sofern legal ist solange sie nicht über die unterkante der scheiben leuchtet.

    könnte dir empfehlen mal wiki oder direkt die stvo zu befragen.

    mfg pumpe

    EDIT: hab mal kurz bei google gestöbert und nen netten fred in nem civic-forum gefunden wo jemand sich
    mit dem tüv gemailt hat:
    http://www.maxrev.de/fussraumbeleuchtung-erlaubt-t15267.htm
    laut der tüv-mail isses unter umständen legal aber lies selbst ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. April 2009
  3. bady

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    ich hab mal auch mal an tüv + dekra geschrieben. falls ich die mails noch finde setz ich se hier rein..

    ich hab meine fußraumbel an den türkontakt von der innenraumleuchte gehängt.dh während der fahrt kann gar nichts angehen -> keine probleme mit der rennleitung :hintern
     
  4. Xaero

    Xaero Forums Inventar

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    Es ist so, dass es zur Innenraumbeleuchtung keine festen Vorgaben gibt. Somit ist die Fussraumbeleuchtung auch nicht verboten wenn die beiden oben genannten Punkte eingehalten werden. Wenn´s hart auf hart kommt, einfach was schriftliches von den Bullen vorlegen lassen dass es nicht erlaubt ist (was es nämlich nicht gibt).