Unterboden beleuchtung ??

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk4 / Mk5" wurde erstellt von White-Wolf, 23. Mai 2004.

  1. White-Wolf

    White-Wolf Forums Fortgeschrittene(r)

    Registriert seit:
    31. März 2004
    Beiträge:
    265
    Zustimmungen:
    0
    Leute es kann doch nicht war sein oder ??

    Habe gehört es gibt da ein paar sachen wie man dies Eingetragen bekommt aber das hier ist doch ein WITZ.

    Darauf fehlt doch keiner rein oder. Oder habe ich was verpasst. Sorry das ich das jetzt so Poste ohne zu Suchen aber bin im Zeitdruck.

    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7902935952
     
  2. Ravebase

    Ravebase Forums Inventar

    Registriert seit:
    4. September 2001
    Beiträge:
    2.582
    Zustimmungen:
    0
    Geschlecht:
    männlich
    Ort:
    Lahr
    Warum eintragen is doch ne E Nummer drauf.
    Hat nen Kumpel von mir auch.
    Anbauen darfst du die, aber nicht anmachen wenn du fährst.
     
  3. Bärchen

    Bärchen Forums Profi

    Registriert seit:
    7. Juni 2002
    Beiträge:
    766
    Zustimmungen:
    0
    Wenn ich sehe, dass er sowas vertickt und grade mal 2 Bewertungen hat, dann bemitleide ich den, der die Teile ersteigert, kein Bisschen.
     
  4. PaintSplasher

    PaintSplasher Forums Inventar Mitarbeiter Administrator Moderator

    Registriert seit:
    20. April 2002
    Beiträge:
    5.137
    Zustimmungen:
    46
    Geschlecht:
    männlich
    Ort:
    Dreieich, Deutschland
    Nicht ganz korrekt,.. seit diesem Jahr gibts ne neue bestimmung
    das diese selbst nicht mehr fest angebaut werden darf,
    und auch als einstiegsbeleucht wird diese nicht mehr durchgelassen.

    Der Satz ist einfach nur gelogen !!
     
  5. VW Killa

    VW Killa Forums Anfänger(in)

    Registriert seit:
    19. November 2001
    Beiträge:
    115
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Telgte, Germany
    schwachsinn...alles verboten.. hab mal nen bisl bei verkehrsportal gestöbert und es ist einfach verboten...
     
  6. TS
    White-Wolf

    White-Wolf Forums Fortgeschrittene(r)

    Registriert seit:
    31. März 2004
    Beiträge:
    265
    Zustimmungen:
    0
    Und habs mir doch gedacht :)

    Wie kann man jetzt nur so blöd sein und darauf reinfallen. Also FoFi Freunde aufpassen. :)
     
  7. sch4f

    sch4f Forums Anfänger(in)

    Registriert seit:
    13. Mai 2004
    Beiträge:
    169
    Zustimmungen:
    0
    Ach mist, und ich wollte schon 3 x 4 röhren unter meinen Fofi bauen und durch Berlin City Rauschen... :racer: mit 200 Sachen unterm Brandenburger Tor durch ;) *1.1er streichel*
     
  8. fifthy

    fifthy Gast

    Ich hab mir schon längst welche gekauft...
    aber sie sind noch nicht dran....

    :D
     
  9. Piet

    Piet Forums Inventar

    Registriert seit:
    27. März 2002
    Beiträge:
    5.514
    Zustimmungen:
    0
    Wenns dann so ist, sag ich jetzt mal, das du das Geld erstmal in "gescheite Sachen" hättest investieren sollen. ich versteh nicht warum sich viele erst so ein Kirmeskram anbauen und der Rest des Autos nach nix aussieht.
    Das Geld für dieses ganze Lichtergesindel kann man besser sparen und ein paar gescheite Alus kaufen, oder für Tieferlegung etc.
    An einen fast Serienauto sieht das einfach nur peinlich aus :-?
    Soviel zu diesen Unterbodenablenklicht, was nichtmal angebaut sein darf, wie Paintsplasher schon geschrieben hat.Viel spaß wenns für son Mist Punkte in Flensburg hagelt
     
  10. Regianni

    Regianni Forums Anfänger(in)

    Registriert seit:
    10. Januar 2003
    Beiträge:
    107
    Zustimmungen:
    0
    Was ist eigentlich wenn man eine UBB drunter hat und man einen Unfall baut, zahlt da die Versicherung?

    MfG
     
  11. Agamemnon

    Agamemnon Forums Inventar

    Registriert seit:
    23. Juli 2002
    Beiträge:
    2.175
    Zustimmungen:
    1
    Ort:
    Zülpich, Deutschland
    Ja, die Haftpflicht zahlt schon.
    Die können sich das Geld aber bei dir wiederholen, da du mit einem Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis gefahren bist und damit grob fahrlässig handelst.
     
  12. TS
    White-Wolf

    White-Wolf Forums Fortgeschrittene(r)

    Registriert seit:
    31. März 2004
    Beiträge:
    265
    Zustimmungen:
    0
    Also nun noch ein paar Sachen bevor nachher gesagt wird haha stimmt garnicht kann man eintragen lassen.


    Ja es geht. Man kann die UBB Eintragen lassen beim Tüv oder DEKRA nur muss man da viel machen das das Klappt.

    Also hier ein paar wichtige Sachen.

    Das Licht darf nur angehen wenn der Motor aus ist. ( Einfach über Zyndschloss laufen lassen. )

    Erst wenn die Tür geöffnet wird.

    So mit diesen voraussetzungen. Bekommt man das auch eingertagen.


    -------> SHOW EFFEKT aber wie der JAS es schon gesagt hat. Das Auto sollte schon dazu passen. <--------
     
  13. Piet

    Piet Forums Inventar

    Registriert seit:
    27. März 2002
    Beiträge:
    5.514
    Zustimmungen:
    0
    Ich rate dir dringend dich neu zu informieren! Ubb darf nichtmalmehr angebaut sein!

    Hier eine Antwort vom Tüv Prüfer bei einer DEKRA Station
    *****************************
    Hallo,

    Ich bin gebeten worden, ein klärendes Posting zu diesem viel diskutierten Thema zu schreiben.

    Schnell und eindeutig zu klären ist das Thema Unterflurbeleuchtung.

    In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

    Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
    die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
    die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
    bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
    das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

    Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

    Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen.

    Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt.

    Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, erlischt die Bteriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr.

    Zum Schluß noch eine Broschüre zum Download: Lichtteschnische Einrichtungen an Kfz und Anhängern (485kb)
    http://www.pagenstecher.de/div_images/lichtechnik.pdf

    Diese bekommt ihr auch nach Nachfrage an den meisten DEKRA-Prüfstellen als kleines Büchlein für?s Handschuhfach.



    **********************************************************
    (Quelle pagenstecher.de)
     
  14. Wolv

    Wolv Forums Neuling

    Registriert seit:
    29. Juni 2003
    Beiträge:
    22
    Zustimmungen:
    0
    So Jungs.

    Ich hatte ja schonmal ne UBB dran, sah auch Megageil aus das Teil !
    Dann hab ich´s im letzten Winter abgebaut und nicht wieder dran gemacht. Allerdings aus Faulheit, nicht aus Angst. Denn:
    Als mich die Grünen neulich geblitzt haben, hab ich während dem warten (war ne mobile) mal gefragt, ob die mich anwichsen, wenn ich ne UBB drunner hätte. Und die haben mir ALLE gesagt "kein Ding, darfste drunter haben, aber nicht in der Fahrt anmachen, sonst kriegen wir Dich wieder dran" :eek: Tja, so sieht´s aus.
    Wem soll ich jetzt glauben ?? Irgendwann will ich meine blauen Lichter gewiss mal wieder UNTER meinem Auto leuchten sehen 8)
     
  15. floyD

    floyD Forums Mythos

    Registriert seit:
    1. Dezember 2002
    Beiträge:
    1.575
    Zustimmungen:
    0
    Ja, glaubt doch was ihr wollt. Weil ihr wisst es sicher besser, als die Sachverständigen, die haben das ja nur zum Spass gesagt.

    Armes Deutschland :roll:
     
  16. Maverick

    Maverick Forums Semi-Profi

    Registriert seit:
    21. Dezember 2001
    Beiträge:
    403
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Hamburg, Germany
    Nur weil es DEM Polizist egal ist, muß es noch lange nicht JEDEM Polizist egal sein. Fazit ist: Drunterbauen und nicht erwischen lassen.
     
  17. Fozzy2002

    Fozzy2002 Forums Fortgeschrittene(r)

    Registriert seit:
    5. August 2002
    Beiträge:
    320
    Zustimmungen:
    0
    Hatte ich schonmal geschrieben. Komische Sache, Brabus darf es. Also zu Brabus fahren, eine Unterbodenbeleuchtung dranmachen lassen, fertig. Ich denke nicht, das die fahrzeugspeziefisch ist, sondern eher per Einzelabnahme eingetragen wird oder so. Naja, gilt halt überall "haste was, biste was". Nen reicher Schnösel darf alles. Wobei ich sagen muß, die Brabus "lösung" besteht aus LEDs und unterliegt somit nicht wie Röhren dem Splitterschutz. Wer also LEDs nimmt und alle Vorraussetzungen der Brabus Beleuchtung erfüllt, dem sollte der TÜV die Eintragung mal verweigern. Gibt bestimmt auch möglichkeiten zu klagen oder sich zu beschweren. Wozu hat man Rechtsschutz, wenn ein Polizist oder TÜVer Ärger macht und das in meinen Augen definitiv Diskriminierend ist.

    Bye, Markus
     
  18. MK5-Killer

    MK5-Killer Gast

    naja sagen wir mal so. ne UBB ist erlaubt wenn du sie an den türkontakt klemmst dass sie angeht wenn du die tür aufmachst bzw. das licht innen angeht wenn du in per funk öffnest. dann ist es erlaubt.

    und so wie man es in 2 fast 2 furious sieht ist es leider nicht drin.

    naja schon wenn man sich nich erwischen lässt ;)
     
  19. Piet

    Piet Forums Inventar

    Registriert seit:
    27. März 2002
    Beiträge:
    5.514
    Zustimmungen:
    0
     
  20. Bärchen

    Bärchen Forums Profi

    Registriert seit:
    7. Juni 2002
    Beiträge:
    766
    Zustimmungen:
    0
    Dass Unterbodenbeleuchtung andere Verkehrsteilnehmer irritiert, ist ja klar. Aber die Blinkeransteuerung beim Ab- und Aufschließen eines Fahrzeugs auch. Hab's selber schon 2mal erlebt, dass ich gebremst hab', wel ich dachte, da wär' was passiert. Die Karre hat 10!!! mal geblinkt.