Unterbodenbeleuchtungsfrage Stvzo

Dieses Thema im Forum "Sonstige Tuningfragen" wurde erstellt von Deathack, 19. August 2005.

Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Deathack

    Deathack Forums Anfänger(in)

    Registriert seit:
    25. Juli 2005
    Beiträge:
    104
    Zustimmungen:
    0
    Abend.

    1. Ich weiß nicht ob dies das Richtige Forum ist.
    2. Ich will keine ABE dafür.
    3. Ich will kein Teilgutachten dafür.
    4. Keine blöden Kommentare bitte.

    5. Die Frage:

    Wie sieht es gesetzlich aus mit der UBB?Mein Bruder ist Fahranfänger und hat Angst,wenn die Grünen den Anhalten.
    Darf man jetzt eine UBB drunter habe?
    Wann darf man sie anmachen?
    Nur im Stand beim stehendem Motor?

    Ein § dazu wäre gut,da es auch mein Bruder schriftlich haben möchte und unter andere auch meine Mum sehen will.

    Vielen Dank.
     
  2. PaintSplasher

    PaintSplasher Forums Inventar Mitarbeiter Administrator Moderator

    Registriert seit:
    20. April 2002
    Beiträge:
    5.137
    Zustimmungen:
    47
    Geschlecht:
    männlich
    Ort:
    Dreieich, Deutschland
    Der Anbau einer Unterbodenbeleuchtung ist unzulässig (vgl. § 49a StVZO).

    Die Liste möglicher Folgen umfasst:
    • Erlöschen Betriebserlaubnis -> 50 €, 3 Punkte
    • Sicherstellung des Fahrzeugs zur Erstellung eines technischen Gutachtens -> Gutachterkosten
    • Zwang zum Abbauen durch Verwaltungsanordnung -> (? €)
    • Strafrechtliche Konsequenzen bei Unfall
    • Zivil-(haftungs-)rechtliche Folgen bei Unfall
    • unzulässige lichttechnische Einrichtung -> 5 €


     
  3. zwelch

    zwelch Forums Elite

    Registriert seit:
    18. März 2002
    Beiträge:
    1.329
    Zustimmungen:
    0
    Geschlecht:
    männlich
    Ort:
    Niesky, Deutschland
    1. ist das flasche forum
    5. man darf sowas ueberhaupt nicht dran haben egal ob an oder aus oder mit motor an oder aus, paragraph hab ich leider keinen ... aber mk5jas hatte schonmal was dazu geschrieben glaub ich, evtl ist das noch in der suche zu finden. auf jeden fall wuerd ich in der probezeit daruf verziehen und auch danach, weil damit bist du auf jeden fall mode wenns jmd sieht.
     
  4. Gamb!t

    Gamb!t Forums Fortgeschrittene(r)

    Registriert seit:
    19. Januar 2005
    Beiträge:
    389
    Zustimmungen:
    0
    Dachte das es als Einstiegsbeleuchtung erlaubt wäre...
     
  5. PaintSplasher

    PaintSplasher Forums Inventar Mitarbeiter Administrator Moderator

    Registriert seit:
    20. April 2002
    Beiträge:
    5.137
    Zustimmungen:
    47
    Geschlecht:
    männlich
    Ort:
    Dreieich, Deutschland
    Nein ist es nicht.
     
  6. Piet

    Piet Forums Inventar

    Registriert seit:
    27. März 2002
    Beiträge:
    5.514
    Zustimmungen:
    0
    Eine Unterbodenbeleuchtung ist aber keine Einstiegsbeleuchtung. Von Folia Tec gibt es eine Einstiegsbeleuchtung, die besteht aus weißen LEDs. Die hat ein TÜV Gutachten und ist somit eintragbar. Die Teile dürfen aber erstens nur weiß sein, und auch nur dann angehen, wenn der Zündschlüssel gezogen ist und dann die Tür geöffnet wird. So und nicht anders ist es legal, die Teile müssen von FoliaTec kommen (andere haben kein Teilegutachten), die LEds dürfen nicht durch Röhren oder ähnliches ersetzt werden. Blaues und andersfarbiges Licht ist illegal
     
  7. floyD

    floyD Forums Mythos

    Registriert seit:
    1. Dezember 2002
    Beiträge:
    1.575
    Zustimmungen:
    0
    ... und am Besten gleich Thema schließen, bevor jetzt wieder Leute mit Halbwissen rumschreien, dass sie irgendwo mal gelesen hätten, dass es doch irgendwie eintragbar sei.

    ist es nicht und illegal auch!
     
  8. TS
    Deathack

    Deathack Forums Anfänger(in)

    Registriert seit:
    25. Juli 2005
    Beiträge:
    104
    Zustimmungen:
    0
    Ok,frage beantwortet.

    Vielen Dank für euere genaue Hilfe.

    Das mit den Einstiegsleuchten von Folia Tec weiß ich,aber jeder wird schlauer.

    Also lieber wie gesagt schliessen*g*
     
Es sind keine weiteren Antworten möglich.