Wollte mal nachfragen, ob Eintragungen verfallen können? Also solche, die zwar vom Tüv abgenommen werden jedoch erst "beim nächsten Befassen mit der Zulassungsstelle" in den Brief übernommen werden müssen. Gibt es da ne Frist oder so? Besonders, da ab Oktober angeblich die neuen Papiere kommen sollen.
Nein gibt es nicht. Denn dann müssten ja die Gutachten vom Tüv alle verfallen und das ist nun mal nicht so. gruß
Tüv Gutachten/Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind aber schonmal verfallen. Also wäre ich mit der aussage dass es nicht verfällt vorsichtig.
Beispiel K&N Gutachten. Es gibt seid ein paar Monaten neue Gutachten für die K&N Filter, wer es mit den alten Papieren eingetragen hat, kein Problem. Wer es jetzt eintragen lassen will brauch die neuen Unterlagen. Alte Wagen, die serienmäßig keine Kopfstützen, Sicherheitsgurte usw. hatten brauchen die ja jetzt auch weiterhin nicht.
ich dächte die frist liegt so um die 1,5 jahre... gutachten/abe´s können schonmal verfallen wenns neue bestimmungen gibt... wie Lama sagt zbsp die K&N gutachten
Aber das Stichwort ist Bestandsschutz. Wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass der Bestand zurückzurüsten ist, wie bei den Aluflügeln und den UBB's geschehen, bleibt der Bestand weiterhin legal.
aber es ging ja hauptsächlich um abgenommene sachen wo man dann so nen schriebs bekommt... "bla beim nächsten erfassen der zulassungsstelle...bla..." die verfallen irgendwann...
Warum sollten die verfallen? Unsere Anhängerkupplung am Focus haben wir erst nach 6 Jahren in die Papiere eintragen lassen, war alles kein Problem. Natürlich sollte man "bei der nächsten Befassung mit den Papieren" das alles eintragen lassen, aber der blaue Zettel hat unbegrenzte Gültigkeit. Schreib dem TÜV eine e-Mail, die werden das bestätigen. Ich hatte auch Angst, dass ich da unbedingt ganz schnell hin muss, aber mein Prüfer hat gemeint, ich soll mir ruhig Zeit lassen, im Zweifelsfall kann ich das auch noch in 10 Jahren machen lassen.