folgende: ich habs gewinde fahrwerk eintragen lassen, und jetzt hab ich hier den zettel und gugg drauf und da steht 'h&r fahrwerksfedern nummer so uns so, abstand felgenhorn bis radhaus va/ha 110mm /115mm' ... da stand weder was von gewindefahrwerk noch von irgendwelchen nummer von den daempfern was. ich also nochmal hin und selbiges berichtigen zu lassen und der meinte das 'ist schon in ordnung so, das tragen alle so ein .... ferdern stehen drinne und den abstand hab ich auch eingetragen ... wenn du mal daempfer wechselst stimmt die nummer nimmer' ist dem so, oder hat er mir ein vom pferd erzaehlt ich bin der meinung irgendwo sollte gewindefahrwerk auftauschen ... auf dem gutachten selbst steht ja auch was ganz anderes was eingetragen werden sollte ...
bei mir ist das wort gewindefahrwerk mit vermerkt und abstand untere befestigungsschraube bis unterkante federauflage
bei mir sind auch nur die federn und der abstand eingetragen...steht auch nix von gewindefahrwerk dabei
bei mir hater nur die federn eingetragen! weder gewinde, noch irgend ein abstand! hat mich auch gewundert..... das heist ich kann ja schrauben so viel ich will und es ist immer erlaubt...... nur was sagen die bullen dazu?!
Das geht schon OK, ist natürlich immer etwas blöd wenn die Ploizei das nicht so kennt. Aber ok ist das so, denn du kannst ja jetzt nix mehr ändern, ohne das die Polizei das merkt. Bei mir steht alles drin (Gewindegänge/Windungen der Federn/ Farbe etc)
das ises ja! bei mir steht GAR NIX in der art, also kann ich ja auch verändern wie ich will......theoretisch und ob die so dumm sind.....ok, was ich bis jetzt erlabt habe schon
naja nur wenn ich nen kasten bier reinstelle dtimmen die masse schon wieder nimmer ... ok kasten kann ich rausnehmen .. aber lass mal auf der fahrt zu nem trffen sein .. da liegen 200kg kleinzeug auf der rueckbank ... draum gings mir
Bei mir steht tieferlegung durch FK Schraubfahrwerk! Und dann noch der Abstand von der Radmitte bis zur Bördelkante!
bei mir hatter alles reingeschrieben / geändert * ZIFF.13 HOEHE 1300 m.GEWINDE FAHRWERK, KENNZ.V/H:8300VA/8300HA;DÄMPFER 2207452/2257452* ABSTAND FEDERTELLEROBERKANTE BIS DÄMPFERBEFESTIGUNGSSCHRAUBE 230/330MM* also fast 1 zu 1 ausm gutachten übernommen so angaben mit gewindegängen oder der abstand federteller/schraube sind ja immer fixe werte.. der abstand zur radhauskante verändert sich ja je nach beladungszustand, ist also eigentlich unsinnig für ne eintragung :B:
war heute nochmal da und habe nachgefragt: also man muss diese millimeter-abstands-angaben NICHT machen!!! er hat die fahrzeughöhe angeben und sich dabei am gutachten orientiert!
nein, bei mir wurde die nicht geändert. steht nur h&r gewindefahrwerk, nr. von den dämpfern und bodenfreiheit beachten
anscheind machen dies grad wies ihnen passt..... es hat ja jetzt hier fast jeder was andres drinstehen oder auch net.......
Bei mir steht nur FW drin, keinerlei Angabe über Gewindegänge, Fhz-Höhe oder Abstände. Ich kann/darf drehen wie ich möchte. MfG Chris