Unser Fiesta steht mit Kupplungsschaden (Schaltung geht, aber Pedal zeigt keine Wirkung)auf dem Parkplatz von Plus. Was sollte ich am besten tun um ihn da weg zu bekommen? Schleppen die vom ADAC auch Autos bis nach Hause, später Ebay? ODer besser direkt einen Schrottie anrufen und ab dafür? Der Wagen ist Bj 92, Anfängerauto für mich udn meine Freundin gewesen, 3j. grosse Beule Links in der Tür, Beulen Vorne (Beide nicht vom Fahren) , Antriebswelle vorne Rechts Klackert beim einschlagen, dafür iss Auspuff neu, Endtopf auch, Bremsen hinten mit Rechnung neu+ Schläuche, kein Rost nirgends da mit 70tkm von 2. Hand (Rentnerin etc) gekauft. Habe kaum Geld muss gucken das ich schnellstmöglich ersatz bekomme kann jeden Fuffie gebrauchen dafür
vllt ist nur der kupplungszug ausgehakt oder gerissen? abschleppseil packen und dann als schlachtwagen in einzelteilen hier oder bei ebay verkaufen :ja:
Hast niemanden im Bekanntenkreis der sich die Kiste mal anschauen kann? Wennst eh knapp bei Kasse bist würd ich schauen den Fiesta wieder zum laufen zu kriegen. MfG Flo
wo ist das problem? für die paar meter bis heim kann man auch mal ohne kupplung schalten ich musste mit meinem peugeot damals 20km im 1. gang fahren
Ich gehe mal davon aus, dass das Kupplungseil hin ist, kostet auf dem Schrottplatz um die 5 Euro und ist in 10min gewechselt. Dafür gibt man kein Auto ab. ADAC schleppt nur, wenn du Mitglied bist, aber nur bis zur nächsten Werkstatt. Es sei denn, du bist Plusmitglied, dann geht es auch bis nachhause. Gruß Markus
das mit dem Schleppen ist auch so eine Sache Abschleppen darsft du nur mit Klasse 2 schleppen bis zur nächsten Werkstatt mit Klasse 3 ( alte bezeichnung) Ist der Kupplungshebel wieder Vollständig zurück? Gibt nämlich das die Kupplungswelle in der Buchse klemmt
Mit bisel übung kommt man auch ohne kupllung nachhause. 1. gang einlegen, motor starten (hoppelt dann langsam los). Schalten geht mit dem richtigen timing. Beim schleppen mit seil lass den motor laufen den ohen hast du keinen bremskraftverstärker und mußt auf die bremse treten wei ein elefant, hab dabei schon das pedal verbogen
nööö, die schleppen auch bis nach hause....bin kein plus mitglied beim adac, und habe ihren dienst vor jahren mal in anspruch genommen bis vor die haustür. @kater-wolle wo steht den dein auto, vllt kann sich einer der mitglieder der in deiner nähe wohnt mal anschaun.
Statuten ADAC, maximal 50km, oder bis zur nächsten Werkstatt. Alles andere nur über Plusmitglied. @Fiesta89 es ist genau umgekehrt, abschleppen kann Jeder, der hinten im Auto sitzt, braucht noch nicht einmal einen Führerschein, klingt zwar Unglaublich, ist aber so. Schleppen nennt man das dann, wenn das Fahrzeug nicht angemeldet ist. §33 Schleppen von Fahrzeugen (1) Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. Die Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden) können in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen. (2) Werden Ausnahmen nach Absatz 1 genehmigt, so gelten folgende Sondervorschriften: <LI itxtvisited="1">Das schleppende Fahrzeug darf jeweils nur ein Fahrzeug mitführen. Dabei muß das geschleppte Fahrzeug durch eine Person gelenkt werden, die die beim Betrieb des Fahrzeugs als Kraftfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Satz 2 gilt nicht, wenn die beiden Fahrzeuge durch eine Einrichtung verbunden sind, die ein sicheres Lenken auch des geschleppten Fahrzeugs gewährleistet, und die Anhängelast nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch in keinem Fall mehr als 750 kg beträgt. <LI itxtvisited="1">Das geschleppte Fahrzeug unterliegt nicht den Vorschriften über das Zulassungsverfahren. <LI itxtvisited="1">Das geschleppte Fahrzeug bildet mit dem ziehenden Fahrzeug keinen Zug im Sinne des § 32. <LI itxtvisited="1">Bezüglich der §§ 41, 53, 54, 55 und 56 gilt das geschleppte Fahrzeug als Kraftfahrzeug. <LI itxtvisited="1">§ 43 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 4 Satz 1 ist nicht anzuwenden. <LI itxtvisited="1">Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t dürfen nur mit Hilfe einer Abschleppstange mitgeführt werden. Die für die Verwendung als Kraftfahrzeug vorgeschriebenen oder für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen dürfen am geschleppten Fahrzeug angebracht sein. Soweit sie für Anhänger nicht vorgeschrieben sind, brauchen sie nicht betriebsfertig zu sein. Abschleppen bedeutet´, das ein zugelassenes Fahrzeug mit einer Panne vom Ort der Panne entfernt werden kann und darf. Gruß Markus
Als meine Sis damals vor drei Jahren glaub ich meinen ersten Fiesta an Baum gesetzt hat wollte uns der ADAC die Kiste auch nur bis zu Werkstatt (ca, 1km) und nicht bis nach Hause (ca7km) ziehen....
bei mir waren es 14km bis heim und er fragte bis nach hause oder werkstatt, nach hause.ist ja auch jetzt wurscht mit dem adac.