Wird der Ford-Händler für Garantiereparaturen bezahlt? Kann ich den Händler wählen?

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk6 / Fusion" wurde erstellt von Nickmann, 30. Mai 2007.

  1. Nickmann

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    Hi Guys!

    Hab da mal ein paar Fragen bezüglich Reklamationen oder Garantie-Anträge beim Fiesta:

    Wird der Händler eigentlich für die Reparaturen bezahlt die er auf Garantie leisten muss? Also wenn bspw. meine Kupplung auf unnatürliche Weise kaputt geht und mein Händler sie auf Garantie tauschen muss, bekommt er dann die Material- und Reparaturkosten von Ford bezahlt?

    Und eine weitere Frage:

    Kann ich mir meinen Ford-Händler bei Garantie-Anträgen raussuchen, unabhängig ob ich das Auto dort gekauft habe oder nicht? Ist er dazu verpflichtet Mängel auf Garantie zu beheben wenn ich ihm den Auftrag gebe, auch wenn ich das Auto nicht bei ihm gekauft habe?

    Geht einfach nur darum dass ich das Gefühl habe dass mein Händler sich bei Reklamationen irgendwie drücken will!

    Greetz Nickmann :wink:
     
  2. Lympo

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    soweit ich weiß, bekommt er die nackten kosten von ford gezahlt, in wie weit arbeitslohn gezahlt wird, weiß ich nicht...

    das er sich darum drückt, liegt wohl daran, das er damit "nur" kostendeckend arbeitet, also weder gewinn, noch verlust macht...

    dürfte eigentlich egal sein, bei welchem händler du den antrag stellst...
     
  3. Rob_Mae

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    Na man muß dabei unterscheiden ob es sich um einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen handelt.
    Bei Neuwagen gibts eine Europagarantie die sagt aus das alle Fordhändler/Werkstätten Reparaturen die unter Hersteller-Garantie fallen reparieren und danach mit Ford abrechnen können (nach Freigabe der Reparaturkosten nach dem Garantieantrag)
    Wobei Kupplungen meist unter Verschleißteile fallen und davon ausgenommen werden.

    Bei Gebrauchtwagen ist es allgemein der Händler wo Du den Wagen gekauft hast der im Fall der Fälle seine Gebrauchtwagengarantie gegeben hat und Reparaturen dann nicht an Ford weiterleiten kann (ausser es ist ein Teil der ein bekanntes Problem hat und Ford Kulanz walten lässt)

    Bei der A1 Garantie für Gebrauchte gibts aber die Möglichkeit auch bei anderen Händlern Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, die rechnen dann mit dem Händler ab. (Sowas habe ich beim Fiesta erlebt, der Händler wo ich den gekauft habe (1 Jahr alt) war ca 60km entfdernt, der örtliche FFH hat das Türschloß repariert und weiterverrechnet )

    Allerding wünschen sich die Händler meist das man zu ihnen kommt, da geht dann manches günstiger (für den Händler) als wenn er eine Rechnung vom anderen Händler bekommt.

    Das ist bei vielen Automarken schon so geregelt, gehts da um einen Neuwagen ?

    GreetS Rob

    p.s. die Antwort sollte aber auch in Deiner A1 Garantiemappe stehen !
     
  4. DelTaFlya

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    Also ich arbeite bei einem Ford Vertragshändler.

    Bei Neuwagen:

    24 Garantie seitens Ford, der Händler bekommt die Kosten erstattet und du kannst jede (Wichtig!) Vertragswerkstatt nehmen. Egal wo du dein Auto gekauft hast.

    Wenn du eine Anschlussgarantie ( Bei Ford FGS bis 3-5. Jahr bis 100.000Km möglich), dann hast du bis auf Verschleissteile auch die Garantie wo du nichts bezahlen musst.

    PS: Bei Importfahrzeugen sieht es etwas anders aus. Da bitte zu einer Vertragswerkstatt fahren und Dich informieren.

    Bei Gebrauchtwagen:

    Da wo du das Fahrzeug gekauft hast, trägt der Händler 6 Monate ab Übergabe das Risiko, danach ist der Spieß umgedreht.

    Die A1 Garantie, die wir Ford Händler anbieten, ist ebenfalls so gestrickt, das du nur bestimmt Teile und Baugruppen miteinschließt, dies steht aber genau in den A1 Unterlagen die du ausgehändigt bekomsmt, wenn du so eine Gebrauchtenwagen A1 Garantie abschließt.


    Hoffe jeden Ford Fahrer, der es bisher nicht richtig gewusst hatte, hiermit geholfen zuhaben!

    Stehe natürlich für weitere Fragen zu Verfügung.

    Beste Grüße DelTaFlya
     
  5. Rob_Mae

    Rob_Mae Forums Elite

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    Das gilt für die Sachmängelhaftung (Gesetz) , nicht jedoch für die Gebrauchtwagengarantie (freiwillige Leistung).

    Die gesetzlichen Sachmängelansprüche gelten immer nur, wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Tritt ein Mangel in den ersten 6 Monaten auf, wird vom Gesetz vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Ab dem 7. Monat muss jedoch der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Für einen Anspruch aus einer Garantie ist es egal, wann der Mangel auftritt. Bei der Garantie reicht es nämlich im Normalfall aus, wenn der Mangel im Laufe der Garantiezeit auftritt.

    Zumindest gilt das seit 2002 innerhalb der EU !

    GreetS Rob
     
  6. DelTaFlya

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    Sry, vergessen hinzuweisen, das es sich um die Gewährleistung handelt.

    Das mit der Grantie sollte bei Gebrauchtwagen meistens eh klar sein, da man entweder in der normalen Garantie ist bzw. man eine A1 Garantie oder ähnliches hat.

    Händler können aber auch aus Kulanz etwas zusteuern, hängt aber immer von Fall zu Fall ab.

    MFG DelTaFlya
     
  7. TS
    Nickmann

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    Wenn ich die Aussage nun richtig verstehe, würde das ja heißen dass der Händler bei dem ich mein Auto gekauft habe (btw ist ein Neuwagen) die Rechnung von dem Autohaus, wo ich meine Garantieleistung in Anspruch genommen habe, bekommen würde und nicht Ford direkt! Hab ich dich da richtig verstanden?!

    Weil dann wird sich mein jetztiger Händler ja ordentlich wundern dass er ne Rechnung einer anderen Werkstatt bekommt und ich nicht gleich zu ihm gekommen bin (was ich aber sowieso nicht will)!

    @ DelTaFlya:
    Ist das 100%ig so dass ich mit meinem Neuwagen zu jedem x-beliebigen Ford-Händler gehen kann und der mir mit Freude meine Mängel beseitigt, weil er sie ja eh von Ford bezahlt bekommt? Sorry dass ich da jetzt nochmal so misstrauisch frage, aber ich will mir da einfach richtig sicher sein!

    Danke!
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Mai 2007
  8. DelTaFlya

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    Ist das 100%ig so dass ich mit meinem Neuwagen zu jedem x-beliebigen Ford-Händler gehen kann und der mir mit Freude meine Mängel beseitigt, weil er sie ja eh von Ford bezahlt bekommt? Sorry dass ich da jetzt nochmal so misstrauisch frage, aber ich will mir da einfach richtig sicher sein!


    @Nickmann

    Da jeder Vertragshändler der einen gültigen Händlervertrag hat Garantieleistungen beim Hersteller einreichen kann, kannst du völlig in Ruhe zu einem der Händler gehen, der Händler wird sich bestimmt freuen! ;-)

    MFG

    DelTaFlya :wink:
     
  9. Rob_Mae

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    Nein, ich meinte das bei einem Gebrauchtwagen wo der Händler die Gewährleistung übernimmt, nicht Ford allgemein.

    Beim Neuwagen kannst bei Europagarantie (Ford hat sowas) zu jedem Händler in der EU gehen (zB Urlaub)

    GreetS Rob
     
  10. TS
    Nickmann

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    :gruebel:

    Das soll jetzt aber nicht heissen dass ich bei meiner normalen Garantie noch selber was dazu bezahlen muss wenn was kaputt geht, oder? Du meinst damit doch bestimmt dass man nach der offiziellen Garantiezeit seine Garantie mit der Anschlussgarantie verlängern kann und dann nichts zahlen muss wenn ein Garantieteil kaputt geht, ansonsten schon.
     
  11. DelTaFlya

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    Auf den Punkt gebracht, Richtig! Wenn du Garantie hast bist du immer auf der sicheren Seite, hab mit auch gleich nen FGS fürs 3.jahr besorgt, auch wenn ich in einem Ford Autohaus arbeite, iss immer gut sowas zuhaben.

    MFG DelTaFlya :wink:
     
  12. TS
    Nickmann

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    Okay, super! Hätte mich auch schwer gewundert sonst, wäre es ja keine Garantie mehr. Danke für deine hilfreichen Infos!

    Mal nochmal ne Frage an dich als Fachmann: Ich hab das Gefühl dass mit meiner Kupplung was nicht stimmt. Es handelt sich zwar um ein Verschleissteil, aber wenn bei 5000 km was kaputt wäre, müsste das ja auf Kulanz gehen, oder? Aber was mich jetzt wirklich interessiert: Wenn sich ein Werkstatt-Mitarbeiter von Ford anschaut (Probefahrt macht etc.) und nichts aussergewöhnliches feststellt, muss ich ja den Check und die Probefahrt selber zahlen, richtig?

    Nochmal danke :wink:
     
  13. DelTaFlya

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    Wenn du, wenn ich Dich richtig verstanden habe erst 5000km runter hast und deine Kumpplung evtl. nicht mehr richtig in Ordnung ist, dann ist das auf jeden Fall ein Garantiefall.

    Zum zweiten, für Probefahrten oder Feststellung der Mängel solltest du bei einem normalen Händler eigentlich nichts bezahlen.

    Bei uns gucken sich die Meister das Problem an, falls dann was ist wird es dem Kunden mitgeteilt und er kann dann sagen was gemacht werden soll. Bei Garantiefällen ist es natürlich meistens so, das die Kunden nicht lange überlegen und das Defekte Teil kostenlos austauschen lassen.

    MFG DelTaFLya :wink:
     
  14. TS
    Nickmann

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    Okay, super, dank dir nochmal für die Infos!