wurde ich verarcht oder nicht HILFE!

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk4 / Mk5" wurde erstellt von Die_Oma, 29. November 2005.

Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. kommste damit denn grundsätzlich durch?
     
  2. Chilli_jbs

    Chilli_jbs Forums Inventar

    Registriert seit:
    12. Januar 2004
    Beiträge:
    1.898
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Minfeld, Germany
    naja ich überleg mir lieber alles 2 mal bevor ich was kaufe
     
  3. RH-Renntechnik

    RH-Renntechnik Forums Inventar

    Registriert seit:
    1. November 2004
    Beiträge:
    2.278
    Zustimmungen:
    0
    bisher hat jeder zahlen müßen, sind ja schließlich alles mündige menschen die dort angemeldet sind und die sollten wissen was sie tun.
     
  4. TS
    Die_Oma

    Die_Oma Forums Inventar

    Registriert seit:
    19. März 2004
    Beiträge:
    3.911
    Zustimmungen:
    5
    Ort:
    Cologne, Germany
    " denken alle das der ein a.*** ist..."

    na und ist er in meinen augen auch wollte die scheinwerfer die auf dem verkaufbild sind und keine fake dinger!!!! das versprochene gutachtn ist ja auch noch ent angekommen.... er hat bis sonntag zeit ansosnten wird ernst aber richtig...
     
  5. Ach Mist. Ich hätt ihn auch verklagen sollen. Aber er war den Essi auch nicht wert. Jetzt isses halt mein Wintercabrio....auch gut!
     
  6. ilovemycar

    ilovemycar Forums Bewohner(in)

    Registriert seit:
    9. August 2005
    Beiträge:
    1.027
    Zustimmungen:
    0
    haste geschaut wann er das letzte mal on war?
    ich bin auch mal tagelang net online und vielleicht hat er deine nachrichten noch nicht gelesen...

    also wart ab und schau ob er es schon gelesen hat.

    versuch erstmal normal mit ihm zu reden ohne anwalt krams
    wenn das nichts wird, droh mit nem anwalt.
    wenn danach IMMERNOCH nix geht, dann gehste hin und schreibst ihm nen liebesbrief.

    gl hf
     
  7. MK3fan

    MK3fan Forums Bewohner(in)

    Registriert seit:
    10. August 2002
    Beiträge:
    1.171
    Zustimmungen:
    0
    lol ich würde auch mal sagen du wudest verarscht :) Ist mittlerweile ja echt toll hier im Forum was manche machen :-? lass dir das Geld wieder überweisen und bring oder schick ihm die Schei.... teile zurück.

    REALFUTURA Letzte Aktivität: 28.11.05 09:12 http://www.fiesta-ka-forum.de/forum/member.php?u=3502
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. November 2005
  8. DJ_Decay

    DJ_Decay Forums Inventar

    Registriert seit:
    29. November 2004
    Beiträge:
    2.772
    Zustimmungen:
    0
    das geschäft ist eh nichtig, wenn du die "orginalen" schwarzen hättest bekommen sollen, das nennt man arglistige täuschung!!
     
  9. Ravebase

    Ravebase Forums Inventar

    Registriert seit:
    4. September 2001
    Beiträge:
    2.582
    Zustimmungen:
    0
    Geschlecht:
    männlich
    Ort:
    Lahr
    Da hat einer in BWL aufgepasst :)
     
  10. SmartMarc

    SmartMarc Forums Inventar

    Registriert seit:
    18. September 2004
    Beiträge:
    2.555
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Cologne, Germany
    Nur wenn er vorsätzlich handelt. Schliesslich könnten ihm die Scheinwerfer auch als Originale verkauft worden sein.
     
  11. DJ_Decay

    DJ_Decay Forums Inventar

    Registriert seit:
    29. November 2004
    Beiträge:
    2.772
    Zustimmungen:
    0
    wobei er dies glaub ich auch wieder beweisen können müsste.... und außerdem: unwissenheit schützt vor strafe nicht
     
  12. SmartMarc

    SmartMarc Forums Inventar

    Registriert seit:
    18. September 2004
    Beiträge:
    2.555
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Cologne, Germany
    Da verstehst du was falsch: Der Rechtliche Grundsatz ist immer, dass dem Beschuldigten seine Schuld bewiesen werden muss, nicht er muss seine Unschuld beweisen :wink: Und dann gilt immernoch "in dubio pro reo" - Im Zweifel für den Angeklagten... Also - Das einzige was erreicht werden kann ist: Rücktritt vom KV.
     
  13. ilovemycar

    ilovemycar Forums Bewohner(in)

    Registriert seit:
    9. August 2005
    Beiträge:
    1.027
    Zustimmungen:
    0
    und das alles wegen 50€?

    ich würd ihn einfach fragen was jetzt ist.
    wenn er kein geld gibt, dann verkaufse halt in ebay weiter

    Privatverkauf :p

    ansonsten bleibste auf den 50€ sitzen und hast was gelernt.
     
  14. RH-Renntechnik

    RH-Renntechnik Forums Inventar

    Registriert seit:
    1. November 2004
    Beiträge:
    2.278
    Zustimmungen:
    0
    damit stellt man sich dann auf die gleiche stufe ! oder gibste dann an selbstgefärbt ohne tüv etc ??
     
  15. x0n`fleXus

    x0n`fleXus Forums Weiser

    Registriert seit:
    27. Juli 2004
    Beiträge:
    1.720
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Duisburg, Germany

    dann überweise mir 50 euro und du lernst wie man geld überweist ! :D
     
  16. Dann schick du mir deine PIN und du lernst was Kontoübernahme bedeutet...:p
     
  17. ilovemycar

    ilovemycar Forums Bewohner(in)

    Registriert seit:
    9. August 2005
    Beiträge:
    1.027
    Zustimmungen:
    0
    natürlich mit angabe der färbung, das wäre ja nur mehr als fair.
    aber gibt sicher jemanden da draussen den ABE's nicht stören :)
     
  18. JoBri20

    JoBri20 Forums Semi-Profi

    Registriert seit:
    15. Juni 2004
    Beiträge:
    521
    Zustimmungen:
    0
    super geile idee:kopfwand: ,ne jetzt mal im ernst meinst jemand gibt 50 € für einen selbst bemalten scheinwerfer aus:roll: .Da kann man auch nach Rewe gehen und sich für 2€ einen Permanent Marker holen und mald sich die dinger selber an :p.Und den ist man wieder beim billig tuning:kotz: mfg JoBri20:wink:
     
  19. DJ_Decay

    DJ_Decay Forums Inventar

    Registriert seit:
    29. November 2004
    Beiträge:
    2.772
    Zustimmungen:
    0
    schon mal was von der beweislastumkehr gehört? in den ersten sechs monaten muss der verkäufer beweisen das alles i.o. war!!
     
  20. RH-Renntechnik

    RH-Renntechnik Forums Inventar

    Registriert seit:
    1. November 2004
    Beiträge:
    2.278
    Zustimmungen:
    0
    das zählt nicht bei privatpersonen
     
Es sind keine weiteren Antworten möglich.