Ich habe einfach ein Modul genommen und meine Nebelscheinwerfer darüber laufen. Die Normale Funktion bleibt natürlich vorhanden. Hätte auch gerne das von MS aber das ist ja sehr teuer.
Leider doch ... Zitat von Dectane: .E-Prüfzeichen: geprüft auf elektromagnetische Verträglichkeit bei Baugruppen und Bauteilen (wie z. B. Airbag, Motormanagment etc.) .bei Einsatz als Positionslicht fragen Sie bitte Ihren zuständigen TÜV-/ Dekra-Prüfingenieur!!! Und genau das habe ich getan Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre Anfrage. Zum Thema: Tagfahrleuchten müssen nach ECE-Regelung R87 und nicht nach R10 (E4-10R-020474) genehmigt sein. ECE-Regelung R10 beinhaltet die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) - hat also nichts mit Tagfahrlicht zu tun. Wenn die Schaltvorschriften eingehalten werden, muss das Standlicht nicht demontiert werden. Wenn die Anbauvorschriften eingehalten werden und es sich um genehmigte Tagfahrleuchten (Kennzeichnung: RL für running light) handelt, ist eine Eintragung nicht erforderlich. Anbei finden Sie unsere infopost zum Thema. Diese heißt infopost Tagfahrlicht-neu.pdf. Vielleicht findet man sie über google. Wenn nicht, bescheid sagen, dann lad ich sie hoch.
Naja, das schreibt ja der TÜVer: als TFL sind die Streifen net zugelassen, war aber auch nie die Rede davon! Die sind schon immer nur als Standlicht zugelassen! Das hier mit Modulen versucht wird, die TFL-Funktionalität zu imitieren hat ja nix damit zu tun, dass es sich nur um Standlichter handelt Und wenn ich in einigen Shops les, dass man der Einfachheit halber LED-Standlichtstreifen als TFL bezeichnet, na dann Prost Mahlzeit :wand: Kein Wunder, dass da Verwirrung herrscht. VG =)
Jo, dort steht das mit dem "A", danke! Aber was dort steht bzgl. "nur zwei Positionsleuchten zugelassen" stimmt so nich, es dürfen vier sein... Ich versteh nich, was es für die Firmen so schwierig macht, ma die StVZO zu googlen :think: VG =)
Da die TFL nach ECE R48/R87 zugelassen sind, unterliegt sie auch als Positionsleuchte dieser Norm - ergo nur zwei Positionsleuchten vorne.
Naja, wenn die TFL sich abdimmen, müssen se nach R7-Regelung zugelassen sein. Wo steht denn, dass dann keine 2 weiteren Positionsleuchten verwendet werden dürfen? Und wenn die nach R87 zugelassen sind, dürfen die sich nich abdimmen, das is klar. Aber dann verbietet mir doch keiner, 2 anderen, von den TFL unabhängige Postionsleuchten anzubringen. VG =)
Sodele jetzt hab ich schon den nächsten Ärger mit meinen TFL von MS. Nach gut einem Monat hat sich schon eine LED von der linken Seite verabschiedet bzw ist zwischendurch immer wieder mal am blinken! Das fängt ja schon gut an
Ja, dies ist laut Ford Strunk Köln (wo ich mal nachgefragt habe, um MS TFL für meinen FoFi nachzurüsten) leider sehr oft der Fall das die LED's nicht richtig funktionieren bzw. garnicht gehen.
Na, dann lasse ich wohl besser die Finger davon. Wenn dann soll es ja nicht nur im ausgeschalteten Zustand gut aussehen.
Für den Preis sollte man eigentlich schon mehr erwarten können wobei du glaube ich der erste bist bei dem die Led kaputt geht.
Dann werden wir uns nach der Garantie noch sehr viel rumärgern wenn die Dinger für ein paar hundert Euro so schnell kaputt gehen?!
Leider Ja :-(. Ende 2010 wollte Ich mal so bei meheren Verkäufern nachfragen, wegen Preis bzw. Angebot für MS TFL einbauen. Diese meinten nur, "lassen Sie lieber die Finger davon". Da sie damals zwei VIVA Fiesta's mir gezeigt haben wo es mehrere LED's nicht mehr funktioniert haben. Sehr schade für den Preis. Nach Angaben (damals Ende 2010 von Ford Strunk) und auch schon öfters gesehen gibt es seit April 2011 ein neues MS TFL. Dort sind die LED's einzelnt angeordnet, ob diese auch dieses Problem haben mit dem durchbrennen? Kann Ich leider nicht wissen!
Muss ja, man hat 24 Monate Gewährleistung, Garantie gibt es nicht, sowas ist freiwillig nach Ablauf der Gewährleistung
Prinzipiell ja, aber es is ja kein Ford-Original-Zubehör, oda? Deshalb denk ich, werden die sich da quer stellen... VG =)
Mal schauen wie oft die Dinger während der Garantie bzw Gewährleistung kaputt gehen. Wenn sich das dann als eine Fehlentwicklung herausstellt, müsste man doch eigentlich von dem Kauf zurücktreten können? Dann müsste MS vielleicht ja noch für ne neue Front aufkommen da die Nachbesserung ja net funktioniert..... Oder was haltet ihr davon?
Dann hat der Verkäufer erst zweima das Recht auf Nachbesserungen, vor die ganze Geschichte rückgängig gemacht werden kann. Während dieser zwei Versuche beginnt die Gewährleistung aber NICHT von vorn. Haben das grad bei den TFL von meinem Vater (net von MS): die sind nach nem Jahr undicht geworden und wollten wir zurückgeben. Der Händler hat uns aber auf's Auge gedrückt, die gleichen nochma zu nehmen... wenn die in nem Jahr wieder kaputtgehen, sind die 2 Jahre rum und wir ham Pech gehabt =/