Hi, Leutz. Muss ich zum Nachrüsten der NSL auf der rechten Fahrzeugseite einen anderen Reflektor bestellen oder passt in den "einfachen" Reflektor die Fassung mit NSL-Birne rein?
Ja ist total cool. Weil ich mit 31 Jahren auch ständig mit leuchtenden NSL durch die City cruise.:yeah: Es ist eigentlich ne reine Interessens-Frage. Weil ich gerne frage, wenn ich etwas wissen möchte.
Klar,mach ich auch immer Ich frag doch auch nur rein interesse halber,weil es schon ne ungewöhnliche Frage ist PS: Ich kenn 40 jährige die nen lauteren Auspuff haben als ich und das soll was heißen,es muss ja nich alles vom Alter abhängen
gehst zum fordhändler bestellst die vom rechtslenker ne nebelschlussleuchte ... und wenn dann da baust das ein... musst dir nur gedanken machen wie du die anschliesst... hab en kabel direkt an die kontakte gelötet mit silikon abgedichtet und an die andere gelötet..
Ich habe jetzt auch die englische Ausführung inkl. passenden Stecker hier liegen. Klar braucht man nicht aber da es umsonst war, will ich die auch einbauen. Muss dafür die Heckstoßstange runter oder bekomme ich die auch so ausgetauscht? Ich weiss drunter legen und gucken wäre am einfachsten aber meine Freundin ist damit unterwegs und im Forum soll es ja auch nicht langweilig werden.
Ist aber auch nicht erlaubt 2 zu haben...Bekommst du auch so ab, musst die Radhausschalen raus machen, dann kommst du an die Schrauben...
Alles klar Danke. Doch zwei sind schon erlaubt...gibt ja auch genug Hersteller, die es so machen. Der Mondeo z.B. hat auch zwei. Zudem hat die Leuchte die E Kennzeichnung sowie auch noch das Ford Logo. Im Endeffekt hab ich in meinem "Autofahrerleben" zweimal die NSL gebraucht...von daher wird sie sowieso gar nicht bis höchst selten genutzt. Geld ausgegeben hätte ich dafür auch nicht. Ist nur mal praktisch, wenns im Dunkeln ums Rückwärts einparken geht....da merkt man das zusätzliche Licht schon.
Nur Weil andere Hersteller das auch machen muss es nicht gleich erlaubt sein, das ist eine sehr naive Sichtweise.... Stichwort "Bauartbedingte Sondergenemigung" Die STVZO schreibt mindestes eine vor, dann hinten mittig oder Links platziert, mehrere sind aber ebenfalls erlaubt. Über den Sinn dieser Dinger in Deutschland kann man streiten, jedoch wäre ich dafür das Tempo elektronisch auf 50kmh zu drosseln sofern diese an sind... dann würde es weniger Pfosten geben die damit rumfahren!
Da bin ich ausnahmsweise ma völlig bei dir! Heute wieder tolles Beispiel: Nebel, Sichtweite 50 m, NSL, Tempo 80 :wand: