Hallo zusammen, ich habe mir 2009 einen Fiesta gekauft, über diese Flatrate natürlich. Nun ist diese vorbei und ich finanziere den kleinen bissl weiter. Jetzt muss ich aber leider auch für die Inspektionen blechen wo ja auch die Durchrostungsgarantie mit abgestempelt wird. Muss ich das beim Ford Vertragspartner machen lassen oder kann ich das auch in einer freien Werkstatt durchführen lassen?? Würde mich über ne schnelle Antwort freuen.:klatsch::klatsch::klatsch:
wenn du die werksgarantie behalten möchtest, must du auch die kontrolle bei ford machen lassen . und für evt. kulanzregelungen bei schäden an motor und getriebe ist es auch immer gut wenn die wartungen bei nem vertragshändler gemacht wurden .
Wenn Du die Garantie weiterhin behalten willst, MUSST Du die erforderlichen Arbeiten in einer autorisierten Ford-Werkstatt durchführen lassen. Steht so in den Garantiebedingungen. Wenn die Fahrzeug- und Anschlußgarantie abgelaufen ist, kann man die Durchsicht für die Rostgarantie auch einzeln machen lassen. Kostet um die 20 Euro.
Gab es da nicht vor Kurzem ein Grundsatzurteil, dass die Inspektionen auch bei einer freien Werstatt aber nach Herstellervorgaben, durchgeführt werden dürfen um den Garantieanspruch zu behalten.....
es geht hier aber um die durchrostungsgarantie und dazu müssen die bedingungen eingehalten werden welche ford dazu festgelegt hat . da die 12 jahre die ford da gewährt eine freiwillige gewärleistung von ford ist und nichts mit der gesetzlich vorgeschriebenen 2 jährlichen herstellergarantie zu tun hat. genausso ist es mit der anschluß garantie , welche man bei ford kaufen kann , diese wird auch nur dann gewährt wenn die wartungen bei einem vertragshändler gemacht wurden und werden und dann sieht es schlecht aus wenn da die erste oder zweite wartung in einer freien oder sonst wo gemacht wurden , wogegen rechtlch nix einzuwenden ist solange es sich um schäden inerhalb der ersten 2 jahre handelt aber dann ist die anschlußgarantie futsch die wartungsinspektionen sind ja auch nicht die vorraussetzung für die durchrostungsgarantie , sondern die korrosionskontrolle und dafür muß ein stempel von einem vertragshändler im serviceheft alle 2 jahre nachzuweisen sein .
Wie RST schon gesagt hat, das gilt für die gesetzliche GEWÄHRLEISTUNG. Auf die hat der Kunde beim Hersteller Anspruch, auch wenn er die Inspektionen (nach Herstellervorgaben) in einem beliebigen KFZ-Betrieb hat machen lassen. Der Rest (A1, Anschlußgarantie, Rostgarantie) etc. sind freiwillige GARANTIELEISTUNGEN, dafür stellt Ford die Regeln auf und die sind nunmal: regelmäßige Inspektion bzw. Rostschutzkontrolle in einem autorisierten Ford-Betrieb.
Also das stimmt nicht so ganz. Es gibt mitlerweile ein interessantes Urteil betreffend kostenpflichtiger Anschlussgarantie und Inspektion: Klausel ungültig Ausserdem sind auch die Klauseln in den Garantiebedingungen die den Kunden an Vertragswerkstätten binden nicht gültig. Dies gilt auch für Durchrostung! Problem ist nur, man wird wohl im schlimmsten Fall den Rechtsweg beschreiten müssen: IAM-NET.EU - Netzwerk für Kfz-Unternehmer und die freie Werkstatt - Aufgeklärt: Garantiebedingungen oft ungültig Gruss Sven