LEDriving Nebelscheinwerfer Osram

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk7" wurde erstellt von Giessy, 21. Dezember 2013.

  1. Johnny90

    Johnny90 Forums Neuling

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    Mhm... damit sind die Osram ja wirklich nur nette "Lämpchen". Als reines Tagfahrlicht würden sie somit auch nicht in Frage kommen für mich. Denn zu dem relativ happigen Preis, nochmal ein Modul mit Geschwindigkeitsregelung anzuschaffen, sprengt für mich das Preis-/Leistungsverhältnis.
    Damals dachte ich, die Osram wären die eierlegende Wollmilchsau. :D

    Die LGX23 klingen da dann auch interessanter. :)
     
  2. TS
    giessy

    giessy Gast

    für was brauchst du ein Modul für die Geschwindigkeit, bei mir funktioniert das super, stört mich doch nicht ob bei Autobahnfahrt das angeht wenn ich die Spur wechsle, ist auch nicht verboten, da die Ja zugelassen sind !
     
  3. 404

    404 Forums Inventar Forenspender

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    Es ist zugelassen bis 40km/h und genau dafür braucht das Modul die Geschwindigkeit...
     
  4. TS
    giessy

    giessy Gast

    warum hat es dann e prüfzeichen?
     
  5. 404

    404 Forums Inventar Forenspender

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    Das sind doch 2 völlig verschiedene Paar Schuhe... Das Prüfzeichen besagt, dass das Teil für die Verwendung im Fahrzeug geprüft wurde und bei Einbau gemäß geltender Vorschriften zugelassen ist. Es ist kein Freibrief, damit zu tun was immer einem beliebt.

    Zu jedem Prüfsiegel gibt es auch einen entsprechenden Prüfbericht, in dem die Verwendung genauer spezifiziert wird. Darüber hinaus gelten immer die Landesspezifischen Vorschriften, d.h. es können für ein und das selbe Teil mit europäischer Zulassung in verschiedenen Ländern auch unterschiedliche Bedingungen gelten.


    Wenn man durch Einbau oder Anschluss eine neue/andere Funktion schafft, ist diese dadurch nicht automatisch abgesegnet. Sonst könnte man ja auch die Blinker am Fernlicht anschließen und die Nebler an die Hupe hängen, Komponenten dazu haben alle ein E...
     
  6. TS
    giessy

    giessy Gast

    Ich habe es so angeschlossen wie es in der Anleitung steht, also ?
    Ich schaffe durche den Anschluss doch den dafür vorgesehene Zweck des Geräts ? oder nicht
    Wurde noch nicht angehalten von dem her ist mir das ziemlich egal und wenn dann schmeiß ich dem
    das ding an den Kop :D
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. März 2014
  7. 404

    404 Forums Inventar Forenspender

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    Ich habe gerade keine Lust die StVZO zu durchsuchen, irgendwo ist dort aber der Grenzwert aufgeführt und dass diese gültig ist, dürfte wohl nicht zur Debatte stehen.

    Eine Bedienungsanleitung ist auch kein Freibrief und hat rechtlich erstmal wenig Gewicht (außer evtl. für Fragen der Herstellerhaftung, wobei das meist durch Zusätze wie "Einbau durch Fachpersonal" stark eingeschränkt wird).

    Es kann auch sein, dass in anderen deutschsprachigen Ländern andere Bedinugngen dafür gelten oder auch dass es für das Teil evtl. eine "Bauartbedingte Ausnahmegenehmigung" gibt. Dazu müsste man sich evtl. den Prüfbericht beschaffen (Nummer müsste draufstehen, kommt man aber nicht immer so einfach dran)


    Faktisch wird das nicht unbedingt auffallen. Beim TÜV steht der Wagen, im Stadtverkehr passt die Geschwindigkeit und auf der Bahn muss man schon extremes Pech haben, dass es jemand bemerkt, der zufällig auch noch in dem Moment dafür zuständig ist.
     
  8. TS
    giessy

    giessy Gast

    Tüv mache ich bei uns auf der Arbeit kein Ding danke
     
  9. RedPuma

    RedPuma Forums Inventar

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    Lieber Giessy, dann lies bitte mal meinen Post #48

    Da hat nämlich ein Ebayanbieter sogar reingeschrieben:

     
  10. TS
    giessy

    giessy Gast

    ja woher soll ich wissen ob der Ebay anbieter ahnung hat?
     
  11. TS
    giessy

    giessy Gast

    da steht in meiner anleitung was anderes
     
  12. TS
    giessy

    giessy Gast

    außerdem kann ich an das Blaue Kabel das ACC Signal anschließen, somit ist die funktion bei 40kmh abgeschaltet !
     
  13. 404

    404 Forums Inventar Forenspender

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    Falsch, du kannst nicht, du musst.
    Und um bei der oft genannten Bedienungsanleitung zu bleiben, da steht auch nichts von "optional" ;) Somit wären wir wieder beim Punkt neue/andere Funktion durch abweichenden Anschluss.


    Und über die Zulassung ohne jede Grundlage zu spekulieren, hat doch keinen Wert. Zulassungsvorschrift für Abbiegelicht ist die ECE R119, der müssen sie entsprechen. (R19 wäre Nebel, R87 Tagfahrlicht - Richtlinien kann man beim BMVI in deutscher Fassung herunterladen, ist aber nicht gerade leichte Lektüre)

    Auf den Scheinwerfern muss in der Nähe des E's eine Prüfnummer und ein paar Kennziffern aufgebracht sein, damit kann man das relativ schnell prüfen. Vielleicht magst du da ja bei Gelegenheit mal nach schauen, dann können wir das zweifelsfrei klären :ja:
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. März 2014
  14. TS
    giessy

    giessy Gast

    habe momentan kein besseres bild IMAG0556.jpg
     
  15. 404

    404 Forums Inventar Forenspender

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    OK, oben links in der Ecke scheint der E-Kreis zu sein, darunter steht
    043666 (R19 NSW-Genehmigung)
    003666 (R87 TFL-Genehmigung)

    Über dem E müssten noch Ziffernblöcke sein, die die Art der Genehmigung näher spezifizieren.

    Für mein Verständnis der Materie müsste eigentlich eine dritte drunter stehen, wenn es eine dritte Zulassung gibt... (außer es gibt irgendwo in der R19 eine Kategorie, die das mit abdeckt, hab's nicht ganz gelesen).



    PS:
    Ich möchte die Rechtsdiskussion jetzt auch nicht bis zum Umfallen exzerzieren, das würde dann irgendwo zu weit gehen. Schlimm genug, dass ich an einem Samstag Abend nichts besseres zu tun habe :D
    Die genannten Richtlinien sind im wesentlichen Herstellervorgaben, damit sollte man sich als Anwender eigentlich nicht mehr als nötig befassen müssen... Ich denke, der Punkt, dass hinter dem E einiges mehr steckt, ist klar geworden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. März 2014
  16. Fiesta 2013

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    Hi kann mir jemand genau sagen wie die TFL Angeschlossen werden habe mir die Dinger auch Gekauft nur der Schaltplan macht mir Gedanken
     
  17. Fiesta 2013

    Fiesta 2013 Forums Neuling

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    Kann niemand Helfen
     
  18. 404

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    Dein Problem ist wo?

    Halt alles im Schaltplan was nicht gestrichelt ist so abklemmen, wie es da steht. Farben und Nummern stehen doch dran. Die gestrichelten sind für die optionale Abbiegelicht-Funktion (Diskussion über Zulassung siehe vorige Seite), entsprechend werden da 2 Leitungen nicht angeschlossen.

    NSW-Leitung sollte selbsterklärend sein
    Standlicht und Zündungsplus gibt's am Scheinwerfer-Stecker (Belegung und Farbe steht hier irgendwo, notfalls Suchfunktion)
    Batteriemasse und Batterieplus auch trivial, oder?
     
  19. PrelaYer

    PrelaYer Forums Neuling

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    Hallo!

    Seit tagen stöbere ich im Internet herum und stoße jedes mal auf diese Teile hier

    LED-Einbau-Tagfahrlichter 12 Volt!

    TÜV-zugelassen! Eintragungsfrei!

    Ford Fiesta VI (200:cool:


    1239lxe.jpg

    Bei dem angebotenen Tagfahrlicht handelt es sich um einen fahrzeugspezifischen Artikel. Das Tagfahrlicht passt in die originalen Aussparungen der Nebelscheinwerfer.


    LED Tagfahrleuchte Ford Fiesta VI (ab 08) Tagesfahrleuchte Scheinwerfer TFL DRL | eBay

    Auch mit Dimmfunktion erhältlich ohne Aufpreis

    Vom Preislichen Reizen sie mich auf jeden fall 60 Euro ist nur ein Bruchteil von dem Osram teilen :)

    Schon jemand erfahrung damit gemacht ?

    Lg
     
  20. Sven95

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    Ich hatte die in meinem Mk7 verbaut und absolut keine Probleme damit. Sieht auch ziemlich schick aus wie ich finde.
    Hier mal ein Bild im verbauten Zustand:
    IMAG0117.jpg
    Ist leider das einzige Bild, dass ich davon noch habe. Wenn du die TFL's richtig verkabelst, also nicht gerade mit Stromdieben (ich würde Krimp oder Löt Kontakte nehmen), dann funktionieren die echt super. Mit denen hatte ich auch keine Probleme, dass eins heller ist als das andere, was bei Billigprodukten ja manchmal vorkommt, die Qualität stimmt also.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juli 2014