Hallo, ich habe mir einen fiesta sport in polen bestellt vor 6 monaten. da hat er noch wesentlich weniger gekostet. natürliche habe ich eine bestellung unterschrieben mit anzahlung. jetzt verlangt der händler den preis der jetzt gelistet ist. darf er das einfach so? normalerweise zahlt man doch den preis als man ihn bestellt hat....
hast du ne ab (auftragsbestätigung) bekommen? der preis der darin steht gilt! zumindest nach deutschem recht. dürfte aber wohl in polen nicht anders sein. prüfe genau ob alle bestellten teile auch am fahrzeug sind!!!
Natürlich bei der Bestellung Mein Fiesta wurde auch 2x teurer, während ich die 11 Wochen auf ihn wartete :ja: edit: Moment, mir fällt da gerade etwas wieder ein,... steht im Vertrag nicht irgendwo, dass der Händler nur 8 Wochen an den Preis gebunden ist,... Wenn er es also darauf ankommen lassen will,... edit: lese gerade in meinem Vertrag( Achtung, komme aus Ö): Man kann erst zurücktreten (& zwar innerhalb von 10 Tagen), wenn der Kaufpreis um mehr als 5% angehoben wird ! Jetzt stellt sich nur mehr die Frage was in deinem Vertrag steht !
in meiner bestellung steht der preis als ich ihn bestellt habe. zumal der wagen nicht mit allen teilen gekommen ist. zb wurde mir gesagt das die alu pedalen vor ort beim hänlder gemacht wird. so ein schwachsinn die wollen einfach nur die sachen die sie vergessen haben verschleiern....
wo hast du den das her? steht bei mir niergends... wäre ja auch ein witz und würde dem vertrag wiedersprechen wenn als lieferzeit mehr als 8 wochen im vertrag angegeben ist. vertrag = bindende übereinkunft zweier parteien mit verpflichtung zur erfüllung!!!
Das was im Vertrag steht musst du zahlen egal ob der Preis danach steigt oder nicht. Das Problem hatte mein bruder bei seinem RS auch.... aber er hat dann den Preis gezahlt welcher im Vertrag stand und nicht den erhöhten...
Steht so natürlich nicht im Vertrag. Dort steht nur das mit den 5%. ABER: Bei uns gibt´s das KSchG, und dort steht: (hab das damals auf der ÖAMTC Seite beim Autokauf-Ratgeber gelesen) Nach dem Konsumentenschutzgesetz muss der Händler für 2 Monate eine absolute Preisbindung gewährleisten (das Auto darf nicht teurer werden). Achten Sie daher darauf, dass die Lieferfrist nicht mehr als zwei Monate beträgt, denn dann kommen Sie in den Genuss der Preisbindung.
Kommt immer drauf an was in der AGB steht zu der Preiserhöhung Zubehörteile wie die Sachen aus dem Stylinpaket z.B. beleuchteter Schaltknauf, Pedale werden erst beim Händler montiert
[QUOTE='[Own3d] Zubehörteile wie die Sachen aus dem Stylinpaket z.B. beleuchteter Schaltknauf, Pedale werden erst beim Händler montiert[/QUOTE] hast du das aus sicherer quelle ? sowas kann ich mir fast nicht vorstellen ... ich hab lange nebenbei in nem fordwerk gearbeitet und das wär mir neu...
Sichere Quelle war es nicht war aus einem Forum Vorstellen kan ich mir das da z.B. für den beleuchteten Schaltknauf keinen Kablbaum oder Stecker gibt dazu müssen die erst ein Kabel durchtrennen und dann wieder zusammenklemmen das würde wahrscheinlich am Band zu lange dauern
Bei meinem EU AUto haftete ich bis max. 500€ bei einer Erhöhung. Kommt auf den Vertrag drauf an, glaube das Forum hier hat diesen nicht vorliegen.
für aufwendigere sachen, zb für seitenschweller usw gibt es im werk extra hallen... dort werden die teile nach produktion angebracht, weils zu lange dauern würde am band, wie du schon gesagt hast um zum eigentlichen Thema zurückzukommen... ich hab hier den WA Vertrag vorliegen und tippe den Teil mal ab :
Doch, denn mit der Bestellung unterschreibst du diesen und schließt somit die Bestellung ab und aus der Bestellung wird ein Kaufvertrag, welcher wieder verbindlich ist und an welchen der Käufer, wie auch der Verkäufer samt Inhalte gebunden sind. Denn ansonsten ist es eine unverbindliche Bestellung und es wird kein Kaufvertrag abgeschlossen und würde dich auch nicht zu einer Abnahme verpflichten. So ist es jedenfalls in Deutschland, wie jedoch die Käuferrechte und auch die Verkäuferrechte in Polen sind ist natürlich eine andere Sache
mhhh... fast, ich meine zu wissen das in solch einem fall der Kaufvertrag mit der bestellung und der anschließenden bestellbestätigung zustande gekommen ist!