Tagfahrlicht beim MK7

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk7" wurde erstellt von Falcon1964, 10. April 2009.

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  1. Delspooner

    Delspooner Forums Neuling

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  2. keita

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    Der wird "iss nich" sagen, dürfte doch auf der Hand liegen…
     
  3. Delspooner

    Delspooner Forums Neuling

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    Das wolln wa doch mal sehen:hintern:
     
  4. Schueddi

    Schueddi Gast

    Du darfst ja die bauart des scheinwerfers nicht verändern. Also wirds ein nein.
     
  5. Delspooner

    Delspooner Forums Neuling

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    Wieso Bauart verändert... ich habe die unter dem Scheinwerfer geklebt, da ist ja ein ca. 1 cm großer Spalt zwischen Verkleidung und Scheinwerfer.:ja:
     
  6. kaufi_mk7

    kaufi_mk7 Forums Neuling

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    Ob TÜV ja oder nein wär mir egal, is doch eh kindergarten mit ihrem ganzen scheiß tüv auflagen. In anderen Ländern zB Holland gibs das gar net....
    Aber wie hast du den eingebaut und befestigt und wie angeschlossen ? MfG Marko
     
  7. Thitho

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    gut schaut das aus. aber hast du mal ein bild wo das tagfahrlich aus ist??
     
  8. Tyrefryer

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    Bezweifle auch, dass der TÜV da mitmacht :think:

    In dem shop gibt es ein Foto der Led-Leiste im ausgeschalteten Zustand,

    imho ist das optisch nicht so der Bringer :übel:
     
  9. Schueddi

    Schueddi Gast

    Aber sie haben auch keine E-Kennzeichnung drauf. Und darauf kommts an.
     
  10. Delspooner

    Delspooner Forums Neuling

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    Ist es absolut nicht möglich Bauteile ohne E-Kennzeichen eintragen zu lassen.
     
  11. Tyrefryer

    Tyrefryer Forums Mythos

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    Das wird, wie gesagt nichts werden,...

    Man kann nicht nach Lust & Laune "irgendwelche" Led-leisten an sein Auto kleben :peace:

    In dem Shop gibt es ja extra einen Tagfahrleuchten Bereich,

    & die sind alle E-zugelassen für den Straßenverkehr ;)


    ot:

    (Die für den Golf 3 hab ich übrigens noch hier, wenn die einer günstig haben möchte :D )
     
  12. keita

    keita Forums Fortgeschrittene(r)

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    Du könntest lichttechnische Gutachten in Auftrag geben, für die Kohle kann man sich aber deutlich sinnvollere Dinge anschaffen…
     
  13. Weaxweazle

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    Wenn du iwo ein E Kennzeichnung drauf hast, musst du nix eintragen lassen, ist wie eine ABE, E1 hier in D heißt, dass es einfach angebaut werden kann, hast die Zeichen ja auch auf sämmtlichen teilen am Auto....
     
  14. XR2

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    Das ist ein totaler Unsinn!!!

    Das E-Zeichen besagt nur, daß es sich um ein geprüftes Bauteil handelt! Und die Prüfung gilt eben nur für das entsprechende Fahrzeug. Heißt z.B. Scheinwerfer vom Peugeot müssen im Fiesta TROTZ E-Zeichen eingetragen werden!
     
  15. Weaxweazle

    Weaxweazle Forums Bewohner(in)

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    Das ist aber auch nur durch die numer zu erkennen, die in der nähe vom E Prüfzeichen steht, für welches Fahrzeug das ist und bis jetzt hat mir noch keiner erzählt, dass die nummer bei ihm kontrolliert wurde......Und ansonsten ist für ein anbauteil ja eine ABE...Ein Bekannter hat bei seinem Auto die Rücklichter (nicht serie) umgedreht und die Heckklappe ein wenig über die lichter gezogen (Böser Blick mäßig) und Tüv meinte nur:"Jo, die Lichter sind ja noch gut sichtbar und E1 steht auch drauf, alles klar"...(Leider hab ich kein Bild, da ich keinen Kontackt mehr mit dem habe).
     
  16. XR2

    XR2 Forums Inventar

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    Hey jo alder... aber wenns nicht eingetragen ist, dann ist es nicht legal, Versicherungsschutz und Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlöschen.
     
  17. Føx

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    möp

    ECE-Prüfzeichen ? Wikipedia

    "(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt."

    http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__22a.html

    alles was im letzten link drinsteht muss abgenommen werden...was dort nicht drin steht und ein E zeichen hat hat quasi eine abe^^
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Oktober 2009
  18. kayo

    kayo Forums Neuling

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    Ich meine alle leuchten müssen abgenommen werden die auserhalb sind. Das sie ähm nicht blenden oder so dürfen wenn ich mich recht erinnere :kratz:
     
  19. Geesmo

    Geesmo Forums Anfänger(in)

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    in anderen ländern gibts auch die todesstrafe, steinigung, zwangsheirat, ehrenmorde uvm. da gefällt mir der TÜV aber 1000 mal besser und zur sicherheit trägts auch bei!
     
  20. Schueddi

    Schueddi Gast

    Aber bei manchen sachen stellen sie sich einfach nur blöd und spielen den großen Paragrafenritter.
     
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