Warum heißt das Standlicht wohl STANDlicht? Richtig! Es darf nur im S T A N D leuchten oder zusätzlich zum Abblendlicht. Man darf nicht alleine mit Standlicht rum fahren auch wenns im pupertären Alter cool ist. Die LED Stripes sind bei weitem nicht hell genug um als TFL durch zu gehen auch wenn auf dem Bild ein Audi Scheinwerfer abgebildet wird um den Eindruck zu erwecken. Sowas ist Zielgruppenmarketing. Man versucht junge Leute mit wenig Geld zu locken die dann denken sie haben dann tolle Audi LED TFLs.
§17 Abs.1 StVO: Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein. $17 Abs.2 StVO: Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Paragraph 17 Absatz 2 bezieht sich auf Absatz 1, was bedeutet, dass in allen Situationen, in denen das Abblendlicht eingeschaltet sein MUSS, das Standlicht allein nicht ausreicht, also während der Dämmerung, Dunkelheit etc. Am Tage jedoch ist es nicht Pflicht, mit Abblendlicht zu fahren, also kann man auch mit Standlicht/Positionslicht fahren. Außerdem: Warum sollte sowas "cool" sein? Hier gehts nur um optische Aufwertung des Autos, ähnlich einer Verspoilerung. Wer es mag, kauft es sich, wer nicht halt nicht. Und was die ganze Geschichte unbedingt mit Audi zu tun hat weiss ich nicht, guck dir mal den ebay-Link an, da wurde diese flexible Leiste zwischen Motorhaube und Scheinwerfer gelegt, sieht meiner Meinung nach nicht nach Audi oder sonstwie nachgemacht aus sondern einfach nur chíc.
Sieht wirklich gut aus - danke für deine Info... vor allem eine optisch saubere Sache, finde ich... Eine Frage noch zum serienmäßigen Schalter der Nebelscheinwerfer... hat der noch eine Funktion für diesen Typ TFL´s (ein/aus) oder wird der wegen der integrierten Elektronik der TFLs wirkungslos?
Mir hat mal ein Polizist gesagt das Standlicht sei kein Fahrlicht sonst hieße es auch so. Der meinte Alleine mit Standlicht zu fahren ist nicht erlaubt und er sollte das aus Berufswegen ja auch wissen. ist allerdings schon einige Jahre her vielleicht hat sich ja was geändert in Zeiten des LED Wahns. In dem einen Link war ein Audi A6 Scheinwerfer abgebildet. ... optische Aufwertung ... So nennt man das beim Karussell auch. Trotz allem sind sie zu dunkel für den Tag und wenns dunkel ist zumindest allein nicht zugelassen. Da kommen dann die Dämmerungsposer raus.
Meinst du mit zu dunkel, dass man die LED-Stripes am Tag nicht sieht? Also ich glaub schon, dass man sehen kann, dass da was leuchtet. Vielleiht nicht unbedingt bei direkter Sonneneinstrahlung, aber da kann man das Abblendlicht ja nun auch nicht unbedingt gut erkennen Aber so bei bewölktem Himmel kann ich mir schon vorstellen, dass man es gut erkennen kann. Und so gemacht wie hier siehts echt gut aus find ich: http://cgi.ebay.de/SMD-LED-LEISTE-f...Fiesta-JA8-/360272090368?pt=Autoteile_Zubehör
Hier gehts grade nicht, ich wiederhole NICHT um TFL sondern ums Standlicht! Ich möcht eigentlich nur wissen ob man diese Stripes als Standlich, BEIM FAHREN IN VERBINDUNG MIT DEM ABBLENDLICHT, nutzen kann und obs Regelkonform is?! UND, ob ich dabei das EIGENTLICHE Standlich des Hauptscheinwerfers abklemmen müsste, ODER ob ZWEI "Standlichter" pro Scheinwerfer scheinen können?!
Klar kann man vielleicht erkennen das da was leuchten könnte aber Sinn sollte ja sein das man früher gesehen wird.
Das ist mir schon klar meine Frage zielt auf die Funktion des Schalters (u.U auch Kontrolllampe) in der Armatur ab... @Spook: kann man damit nun das TFL ein/ausschalten oder ist der Schalter mit den genannten TFLs ohne Wirkung wg. der integrierten Elektronik???
Ey Freund(chen) entweder Du schaffst es normale Auskünfte auf gestellte Fragen zu geben oder läßt es sein... Mit "Mensch Schätzelein" brauchst Du mir NICHT zu kommen!!!!! außerdem habe ich die Frage mit @ Spook markiert, damit das klar ist!!!! (damit bist nicht Du gemeint!!!) Deine schlauen Sprüche kannst Du wo anders loslassen!!!
Sorry! ich dachte das wäre mit der E-Kennzeichnungsgeschichte geklärt worden... :gruebel: Und ja, man darf mehrere Lichtquellen als Standlicht haben.
die teile waren sicherlich nicht zu dunkel um nicht als tfl durch zuegehen, soviel sei gesagt. ich werd ihn fragen, ob er mir bilder zukommen lassen könnte. er meinte, dass er durchaus wisse, dass er mit standlicht fährt. die polizisten bis jetzt jedoch kein einziges mal unterscheiden konnten ob es sich um tfl oder standlicht handelt.
du musst mit den leitungen an deine Scheinwerfer ran gehn.... Der Neblerschalter wird wirkungslos... Steuert sich bei mir von allein....
Ich kenn die Teile und neben einem TFL sind die mal richtig dunkel! Und die Polizei ist sicherlich nicht so dumm um nicht zwischen TFL und Standlicht unterscheiden zu können wenn man bedenkt was beim TFL und was beim Standlicht alles angeht. Die hatten bisher wahrscheinlich einfach besseres zu tun.
Dann biste an nen sehr fachkundigen Polizist geraten erfect: Es war noch nie verboten, von daher hat sich nix geändert. Denn es gibt kein STANDLICHT... Die heißen im Rahmen der STVZO Begrenzungsleuchten, diesen Hinweis Standlicht in der STVO hat man nur beigefügt, weil es sich im Sprachgebrauch so eingebürgert hat! Wer darauf reinfällt, selbst Schuld, zumal es die Diskussion ja nun schon in verschiedensten Foren gab und man auch beim googlen leicht das Gerichtsurteil findet, wenn man denn will... Wie gesagt, fahren mit "Standlicht" ist NICHT VERBOTEN und jeder Polizist, der dich dafür abkassiert, gehört zurück an die Polizeischule... Aber zurück zum Thema: ich werd mal dem TÜV schreiben, ob das zugelassen ist, wenn ich ne Antwort hab, meld ich mich. Aber so, wie ich die STVZO lese, scheint es erlaubt zu sein. Bin trotzdem noch auf die Fotos gespannt :B VG und nen schönen Sonntag
Findest du? Hm ok .. ich werd die Bilder posten sobald ich sie habe. Aber woran kann man erkennen ob es sich bei den LED Leisten um TFLs oder Standlichter handelt?
Bei einem TFL brennen nur die Leuchten vorn (also gedimmtes Fahrlicht oder spezielle Leuchten), beim Standlicht die vorderen und hinteren Standlichtbirnen sowie die Kennzeichenbeleuchtung... Also es dürfen nicht nur die LED-Streifen leuchten, die müssen dann mit auf die Standlicht-Schaltung geklemmt werden, damit eben die LED-Streifen sowie die Standlichter und Kennzeichenbeleuchtung hinten funktionieren... Ich hoffe, dass ich das richtig sehe =)
Ja schon. Aber wenn ich dieses Standlicht aus Ebay wie ein Tagfahrlicht schalte, woran wollen die erkennen ob das jetzt ein TFL ist oder eben nicht? Oder ist es nicht möglich, diese LED streifen wie ein TFL zu schalten?
o.k - Danke @spook: Letzte Frage: Ein evtl. zurückrüsten bei Verkauf (.z.B.) ist spurlos möglich? Wenn ja dann hole ich mir die TFLs... sehen gut aus und passen gut... und sind letztlich nützlicher als Nebler die man eh nur selten verwendet...
DAZU brauchste denk ich noch son TFL-Relais, welches bei diesen Leisten NICHT dabei sein wird... Das brauchst aber fürs Abdimmen, beim Einschalten des Standlichtes, bzw Abblendlichtes. Zum Beispiel ein solches: http://www.dectane.de/product_info.php?info=p15261_tagfahrlicht-schaltungsmodul---universal.html Damit wärs sicherlich kein Problem das als TFL laufen zu lassen!