Prinzipiell hast du zwar Recht mit dem Relais, aber die Leisten sind nicht als TFL zugelassen... Die gelten nur als Standlicht. Aber vom Fahren ändert das nix, das fahren mit TFL oder Standlicht bei Bedingungen wie Regen, Schnee, etc. ist ja eh verboten. Der einzige Unterschied ist wirklich, dass beim TFL nur die Leuchten brennen, beim Standlicht aber, wie oben beschrieben, noch einige Sachen mehr...
Es gibt doch genug Skoda, VW´s etc, welche an ihre "normalen" Nebler einfach son Relais angeschlossen haben und es somit als TFL fahren...Glaub nicht, dass die gleich als TFL "zugelassen" sein müssen?!
Ich weiß was du meinst... Aber da das ja ab Werk so ist, würde ich vermuten, dass die Teile in Verbindung mit dem Relais direkt als TFL zugelassen sind. Bei Audi hat mir das mal ein Verkäufer erklärt, dass deren LED-Streifen als TFL zugelassen sind und eben dieses Relais haben, was die auf Standlicht herunterdimmt, wenn das Abblendlicht aktiviert wird.
Die erkennen das weil es drauf steht (stehen MUSS) Doch auch bei VW gibt es keine Ausnahmen. Auch die müssen mit zulassung sein was sie auch sind. Wir haben nen Oktavia in der Familie. Das mag schon sein das es so aussieht als seien es die Nebler die Leuchten jedoch hat der im Nebelscheinwerfergehäuse eine separate Lampe für das TFL.
Wo soll das denn bitteschön draufstehen? Auf dem TFL selbst? Glaub ich nicht Sonst müsste ja auch beim gedimmten Abblendlicht, was ja als TFL gedacht ist, irgendwas auf dem Scheinwerfer draufstehen. Dort ist aber nur die E-Prüfnummer drauf eingraviert, sonst nix. Erkennen kann man es eigentlich nur, wenn am Heck auch was leuchtet (ob Kennzeichenbeleuchtung auch weiss ich nicht, aber zumindest in den Rückleuchten müsste bei Standlicht was glimmen).
Wenn das Tagfahrlicht ab Werk so gebaut wird (z.B. gedimmtes Abblendlicht), wirste auf dem Scheinwerfer nix finden, vlei in der Homologation oder COC. Bei TFL, die man nachrüstet, wird man wohl nen Wisch mitführen müssen oder es kann über die E-Kennzeichnung nachvollzogen werden, dass es TFL sind...
Es muss irgendwo das Kürzel DRL eingraviert sein. Wie es bei gedimmten Abblendlicht ist weis ich nicht aber bei TFL Einrichtungen muss es so sein. Beim A6 steht es beispielsweise oben auf dem Scheinwerfer selbst wenn man die Haube auf macht, beim Oktavia unten auf der Innenseite bei den Neblern.
Will nicht Klugscheißen aber ich glaube bei Nachrüstlampen als TFL muss "RL" drauf stehen. Wenn die also Positionslicht zusätzlich genutzt werden (dann gedimmt) noch "A02" Die "E.." und "EC" Kennzeichnung sagt noch lange nix aus das es als TFL oder so zu gelassen ist. WIchtig bei TFL ist die kennzeichnung "RL" und wenns Nachts als Positionslicht genutzt werden soll "A02". Und natürlich die Anbaumaße Lasse mich aber auch gerne belehren
Wenn die Bilder gut aussehen, werd ich mir die als Standlichter montieren, preislich ist das okay und da bei mir eh das Standlicht immer mitbrennt (EU-Fahrzeug) passt das, denk ich =) Auf eine Nutzung als TFL (im rechtlichen Sinne) kommt es mir nich an, da müsste ich nur im System was umprogrammieren lassen...
Ich empfehle Schlagzahlen und Schlagbuchstaben. Die heiß machen und ins Glas drücken. Viel Spass bei solchem gefusche und wehe ihr werdet erwischt:hintern:
Ups, dann sry dafür... Naja, solche Missverständnisse passieren wohl, wenn man sonntags zuviel für die Uni macht -,-
So, wie bestellt, die Antwort von der DEKRA bzgl. der LED-Streifen. Also wie vermutet, einfach anklemmen und Spaß haben :klatsch: VG =)
Dann warten wir mal gespannt auf die ersten Vorreiter die sich sowas ranklatschern!!! Schneller...!!!
Hmmm, okay, dann muss ich noch bis März warten Vlei hat sich bis dahin auch jmd. gefunden, der mal n paar Bilder reinstellt ^^