Halli Hallo Leute! Ich weis, es gibt eine Threads, in den es um Felgen geht! Jedoch brauche ich schnell Hilfe und hab nicht die Zeit alles durchzusuchen! Bitte verzeiht mir das an dieser Stelle! Also: Ich fahre ein Trend mit 60PS. Ich habe mir die Brock B24 7x17 gekauft. Dazu Reifen von Dunlop 195/40 R17! Soweit alles schön. Desweiteren gibt es ja zu den Brock Reifen auch eine ABE mit Gutachten, in denen steht, das die auf jedem Fiesta gefahren werden dürfen, auch mit meinen gewählten Reifen. Ist dann alles geklärt? Oder muss ich da irgendwie was eintragen lassen? Bitte um schnelle, sachliche Antwort! Könnt euch auch per ICQ melden: 489890954 Vielen Dank! Lg Lucas
Wenn du das Gutachten (ABE) bei dir hast lies es dir doch mal durch dann hast du deine Antwort oder sollen wir jetzt das Raten anfangen welche Auflagen in der ABE stehen?!
Es geht mir nicht um die Auflagen in der ABE! Es geht mir nur darum, dass da steht, das ich mit meinen 44 kw die Dinger mit 195/40 R17 raufziehen kann, aber in der Reifenfreigabe von Ford steht, das 17 Zoll nur in Verbindung mit 205/40 R17 und nur auf Fiestas ab 1.6l darf. Wenns nach der ABE geht sollte es ja keine Probleme geben, aber diese Reifenfreigabe irritiert mich dann etwas. Und bisschen ernster darf die Antwort schon sein, sorry, aber nicht jeder hat sone Ahnung von der Materie.
fahr doch zum nächsten tüv oder dekra menschen... fragen kost nix und dann weisst bescheid... ganz sicher
Wenn deine Motorisierung und die Reifengröße in der ABE steht sowie die Auflagen erfüllt werden sollte es keine Probleme geben. Die Reifenfreigabe von Ford für 17 Zoll bezieht sich ja eigentlich nur auf die Orginal Ford Felgen
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst ruf beim TÜV an. Aber warum sollten sie Reifengrößen in die ABE schreiben die du nicht fahren darfst dann wäre die ABE an sich ja ungültig da müssten sie schon in den Auflagen darauf hinweisen das du die Größe z.B. eintragen lassen musst. Wenn du in eine Kontrolle kommst wird die Polizei dann auch nur in die ABE schauen ob Fahrzeug und Größe drinstehen wenn sie es überhaupt machen.
Da du ja leider nicht die ET deiner Felgen angegeben hast gehe ich von ET35 aus, falls du ET45 hast gelten andere Auflagen zur ABE In deinen Papieren steht GUTACHTEN zur ABE und nicht ABE!!! Die wissen doch nicht ob du ein Fahrwerk drin hast, die Reifen schon in deinen Papieren eingetragen sind usw. Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.