Unfallkosten!

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk7" wurde erstellt von Hoppele, 13. Oktober 2011.

  1. TS
    Hoppele

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    okay passt , danke für die antwort!
     
  2. Lychee

    Lychee Forums Bewohner(in)

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    achja und mietwagenkosten bekommt man auch nicht erstattet, wenn man das fahrzeug nicht reparieren lässt.
     
  3. Eis4zeit

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    Das stimmt so nicht!
    Zitiere:
    "Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird (Haftpflichtschaden), hat Anspruch auf Inanspruchnahme eines Mietwagens für den Zeitraum, in dem sein unfallbeschädigtes Fahrzeug instand gesetzt wird.
    Auch bei vorliegendem Totalschaden des Fahrzeuges besteht Anspruch auf Inanspruchnahme eines Mietwagens für den Zeitraum, der zur Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges erforderlich ist.
    Die Reparaturdauer bzw. Wiederbeschaffungsdauer wird in der Regel vom Sachverständigen festgesetzt, der den Schaden begutachtet hat.
    Alternativ zur Beanspruchung eines Mietwagens ergibt sich die Möglichkeit, eine Nutzungsausfallentschädigung zu erhalten."
    Entschädigung für Nutzungsausfall erhält der Geschädigte, wenn er auf die Inanspruchnahme eines Mietwagens verzichtet.


    Schönen Gruß
    Eis4zeit
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Oktober 2011
  4. Lychee

    Lychee Forums Bewohner(in)

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    ja ich bin jetzt nicht von einem totalschaden in diesem fall hier ausgegangen....daher ;)

    wenn keine reparatur erfolgt oder kein ersatzfahrzeug beschafft wird, gibts keine mietkostenerstattung oder nutzungsausfallentschädigung
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Oktober 2011
  5. Eis4zeit

    Eis4zeit Forums Semi-Profi

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    Wieder Falsch!
    Man hat immer Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung, egal ob man das Fahrzeug reparieren läßt oder nicht.
     
  6. TS
    Hoppele

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    ah ok nice
     
  7. Lychee

    Lychee Forums Bewohner(in)

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    eben nicht .... versicherungen zahlen nicht, sofern man keine nachweise über die reparatur oder die neuanschaffung eines autos bringt.
     
  8. TS
    Hoppele

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    hää was jetzt von beiden :D
    also ich hab alle möglichen versicherungen , glaube ich... aber wenn ich mir zb. nen anderen difusor hole dann ist das ja eigendlich auch repariert , oder geht das nicht weil er eventuell weniger/mehr kostet?
     
  9. Føx

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    wenn du ein teil änderst wird der betrag ausgezahlt wie es usprünglich gekostet hätte d.h. wenn der dif teurer ist musst du die differenz zahlen. wenn er günstiger ist erhälst du trotzdem den betrag des normalen difusors.

    einfachs beispiel...jemand fährt dir ne beule rein du hohlst dirn kostenvoranschlag von ford für 200€ gibst das der vers die zahlen dir 200€ abzgl 19% mwst du gehst dann mit der kohle zum beulendok von nebenan schickst diese rechnung ein und erhälst die restlichen 19% denn es ist ja dir überlassen wo du es von wem reparieren lässt.

    falls falsch dann meckern...

    beim totalschaden steht dir ein leihwagen für einen bestimmten zeitraum zu weiß leider nicht wielange...bei kleinen schäden die das fahrzeug fahrunfähig machen ebenso jedoch wieder nur für einen bestimmten zeitraum (nen monat ?!) wird nach fzg wert ermittelt d.h. z.b. 48€ pro tag für das leihfahrzeug/den zug/sonstige aufwendungen die du durch diesen unfall hast für den weg zur arbeit. wie hoch das beim fofi is kp

    edit habs gefunden :)

    "Wichtig ist, dass Nutzungsausfall niemals fiktiv, sondern immer nur für konkreten Ausfall gezahlt wird und vom Geschädigten nachzuweisen ist, etwa durch Vorlage der Reparaturrechnung, durch Fotos des reparierten Fahrzeugs bei Eigenreparatur oder durch Vorlage des neuen Fahrzeugscheins bei Neuanschaffung wenn das alte Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher war.

    Den Nutzungsausfall erhalten Sie, wenn Sie auf die Inanspruchnahme eines Mietwagens verzichten. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Fahrzeugkategorie des beschädigten Fahrzeugs, in der Regel findet hier die Tabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch Anwendung.

    Jedes Fahrzeug ist dabei einer bestimmten Fahrzeuggruppe zugeordnet, die Zuordnung erfolgt im wesentlichen nach Fahrzeugtyp, Leistung, Ausstattung und Alter.

    Ab einem Alter von fünf Jahren wird ein Fahrzeug regelmäßig um eine, ab zehn Jahren um zwei Gruppen nach unten gestuft.

    Da mir Typ, Alter und Leistung Ihres Fahrzeugs derzeit nicht bekannt sind, kann ich nur generell darüber informieren, dass sich die Tagessätze von 27,00 (Gruppe A) bis 99,00 (Gruppe L) EUR. erstrecken.

    Für Ihren persönlichen Kostenaufwand für Telefonaten, Porto etc. können Sie pauschal 25,00 EUR verlangen, einen höheren Aufwand müssten Sie konkret nachweisen. "


    quelle:http://www.frag-einen-anwalt.de/Kfz...agen-und-Aufwandsentschaedigung-__f59681.html

    sind für den fofi der unter 5Jahre alt ist 29-35€/tag jeh nach ps...für 1,25-1,4L 29€(gr. B) für mehr ebend gruppe C und somit 35€ (1,6l)
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Oktober 2011
  10. TS
    Hoppele

    Hoppele Forums Semi-Profi

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    ok genauso hab ich mir das gedacht :) danke nochma für die ausführliche version !
     
  11. Sultanhengst

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    Ich habe genau das selbe Problem. Mir ist vor mittlerweile 6 Wochen eine junge Frau mit einem MK6 reingefahren.
    Du kannst mit dem Geld machen was du möchtest, allerdings nur wenn der Wagen auch dir gehört.
    In meinem Fall habe ich den Wagen über die Fordbank finanziert. Da der Wagen mit einem Unfallschaden natürlich wesentlich weniger Wert ist möchte auch die Fordbank ihren Teil abhaben.
    Das heißt entweder den Wagen von der Versicherungssumme ordnungsgemäß reparieren lassen oder das Geld komplett an die Bank und den Wagen in Eigenregie reparieren lassen.

    Ich hoffe mal, dass du mit der Axa bessere Erfahrungen machst als ich mit der HUK. Habe schon öfter negatives von der HUK gehört und würde meinen Wagen auch nie da versichern. Mittlerweile ist die 2. Frist abgelaufen und es kommt immer noch nichts. Trotz klarer Sachlage (Auffahrunfall). Bin froh, dass ich es direkt über den Anwalt habe laufen lassen.