Also ich will hier keine Panik verbreiten, aber ich möchte euch mal bitten, in den Kofferraum, unter die Abdeckung zu schauen. Speziell die Linke seite, habe dort reichlich Wasser entdeckt, die Seitenwand ist feucht, und in der Reifenmulde war etwas wasser drin... War vorhin das Autowaschen, weiss jetzt nicht ob das Wasser dadurch eingedrungen ist, darf natürlich nicht sein...
Das werde ich auf jeden Fall tun.. Leider hatte die Werkstatt heute zu... Bin nächste Woche auf Lehrgang, aber sobald ich wieder hier bin, werde ich den Freundlichen aufsuchen...
du kannst mit der sache ja auch zu einem freundlichen gehen der bei deinem lehrgangsstandort ist... würde nur ungern eine woche wasser im kofferraum haben wollen. wegen schimmel und stinkerei .... würde zumindest das heck trockenlegen, wenn du nicht die zeitfindest kurzfristig zu dem händler zu fahren. mfg
Fahre mit dem Zug dorthin Jedenfalls habe ich natürlich den Kofferraum erstmal trocken gelegt... Ich hoffe wenigstens das Regenwasser nicht eindringen kann.... Sobald ich da bin, werde ich beim Freundlichen sein, wollte hier nur mal "erfahrungen" aufsuchen
Schau mal hier! http://www.fiesta-ka-forum.de/fiest...abgeholt-wasser-im-kofferraum.html#post737510 Ich hab genau das gleiche Problem!
hatte ebenfalls wasser im auto...allerdings im mondeo...durfte den knapp über 2wochen dort lassen bis die die LÖCHER entdeckt haben und verschlossen haben...
Nabend, wie sieht es aus, hat sich bei euch nochmal was ergeben wegen der Sache mit dem Wasser im Heck??
also ich habe auch Wasser im Kofferraum, es wurde auch bereits in einer Werkstatt entdeckt wo es her kommt. Und zwar wurde unterm hinteren linken Blinkerglas von innen vergessen eine Schweißnaht zu setzen. Und obwohl ich zwar noch Garantie auf den Wagen habe wollen die sich nichts davon annehmen, weil Karosserieteile von der Garantie ausgeschlossen sind. Die Kosten für die Reperatur liegen zwischen 500-700€. Das kann und will ich nicht zahlen. Hat hier jemand ähnliches erlebt? Habe leider keinen Rechtschutz. So dass ich nicht zum Anwalt gehen kann.
das is ja echt hart... kp lass den ausbauen und hau n klebestreifen drüber... is glaub ich am günstigsten hehe...oder irgendwas was abdichtet weiss ja nich wie groß das is
mit nen Klebestreifen ist das nicht getan. Die in der Werkstatt haben mir auch angeboten das mit einer Dichtmasse zu füllen. Soll aber auch 200€ kosten. Und es geht hier auch ums Prinzip ich sehe nicht ein dass dies kein Garantiefall sein soll. Es ist eindeutig schlampig gearbeitet worden. Ich hatte auch Wasser in den Türen. Die waren schon fast randvoll gelaufen. Dort hatte man vergessen die Ablauflöcher zu bohren. Das wurde mir aber gemacht. Obwohl das ja eigentlich auch die Karosserie betrifft.
haben die dir denn als die löcher gebohrt wurden auch einen karosserieschutz raufgemacht?? sonst hast nach ein paar jahren wenns überhaupt so lange hält rost an den türen und dann kosts auch wieder ordentlich kann ja verstehen das das damit nich getan is... ich würd einfach mal zum anwalt hin und nachfragen... und die rechtschutz würde ich trotzdem noch abschliessen kostet paar euro im monat
geh mal zum anwalt und frag mal nach wie das is mit der beweislastumkehr??? denn laut diesem gesetz muss der verkäufer innerhalb eines halben jahres beweisen das der fehler bei der übergabe nicht vorhanden gwesen ist... hier mal der text mom Die Beweislastumkehr ist eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass grundsätzlich jede Partei die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnorm trägt. Eine Umkehr dieses Grundsatzes zur Beweislast ergibt sich zum Teil ausdrücklich aus dem Gesetz. So besagt § 476 BGB, dass bei Schäden, die sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang an einer Sache zeigen, vermutet wird, dass die Sache bereits vor Gefahrübergang mangelhaft war, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Dies bedeutet, dass bei einer Reklamation innerhalb von sechs Monaten ab Kauf der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache beim Kauf frei von Mängeln war. Gäbe es diese Norm nicht, müsste der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag, da er sich auf diese Tatsache als Anspruchsvoraussetzung beruft. Zu beachten ist jedoch, dass die Beweislast bezüglich des Mangels weiterhin der Käufer trägt. Er muss beweisen, dass die Sache mangelhaft ist. Die Vermutung in § 476 ist nur eine Vermutung in zeitlicher Hinsicht. oder Bei der Produkthaftung muss der Geschädigte nur beweisen, dass eines seiner Rechtsgüter verletzt ist und er dadurch einen Schaden erlitten hat, der Hersteller ein fehlerhaftes Produkt in den Umlauf gebracht hat, und dass eine Kausalität zwischen fehlerhaftem Produkt, Rechtsgutsverletzung und Schaden besteht. Hinsichtlich der Frage, ob den Hersteller ein Verschulden an der Fehlerhaftigkeit des Produkts trifft, liegt eine für den Geschädigten unzumutbare Beweisnot vor. Daher wird hier eine Beweislastumkehr angenommen. Der Hersteller muss nunmehr beweisen, dass das Produkt bei Inverkehrbringung frei von Konstruktions-, Fabrikations- und Instruktionsfehlern war. Eine ähnliche Wirkung wie die Beweislastumkehr entfalten die Fälle der gesetzlichen Vermutung (z.B. in § 1006 BGB). Deren Auswirkungen auf die Beweislast sind in § 292 ZPO geregelt. Danach kann derjenige, gegen den die Vermutung spricht, noch das Gegenteil beweisen. Er trägt somit die Beweislast für die Widerlegung der Vermutung. Gesetzliche Vermutungen bewirken daher in der Regel eine Beweislastumkehr. Etwas anderes als die Beweislastumkehr sind allerdings die Fälle des Anscheinsbeweises.
Das kann ja nicht deren Ernst sein? Die haben schlampig gearbeitet, und DU musst dafür aufkommen? Ich denke die müssen das Reparieren.. Du hast ein einwandfreies Fahrzeug bestellt, erwartest auch eins welches zu 100% richtig montiert wurde und funktioniert.. Du müsstest in der nächsten Zeit ein schreiben von Ford bekommen, welches dich über die Zufriedenheit befragt... Schreib dort alles nieder.. Habe nächsten Mittwoch einen Termin bei der Karosserie abteilung, werde natürlich auch Berichten...
E$s geht doch hier um einen Neuwagen, oder? Wenn ich da schon soviel Patte aufn Tresen legen, würd ich persönlich wegen jedem Pups da hinrennen und reklamieren!!
werde mir jetzt wohl doch mal Rat beim Anwalt holen. Mal sehen was der meint. Habe jetzt auch einen Zeitungsartikel gelesen, in dem stand, das mal das Gebrauchtwagen wasserdicht sein müssen. Es stand auch ein Aktenzeichen dabei. Und wenn das für Gebrauchtwagen gilt muss es ja für Neuwagen wohl auch gelten. Werde mein Glück mal versuchen.
also wenn das an meinem auch so wäre würde ich denn laden kurz und klein schlagen ich bezahle 17.000 euro für einen kleinwagen da kann ich erwarten das an dem auto 101% alles okay ist und wenn der wagen nur 99,9 % okay ist bestehe ich da drauf das die das 0,01 % noch in ordnung gebracht werden , und ich würde das schriftlich festhalten das an denn abwasser löchern in der tür nachträglich gearbeitet worden ist und mit in die garanti fällt sonst hast du wenn es in 2-5 jahren rostet die arsch karte das gleiche beim heck , wenn die immer noch faxen machen würde ich sofort eine stelle höher gehen (habe ich schon hinter mir bei meinem wasser schaden im heck beim mk6) sollte er nix machen würde ich mit der presse drohen usw
Ruf beim Ford Kundenservice persönlich an, ohne über den Händler und schilder denen den Fall. Die werden die sache was anders angehen.