richtig so siehts aus aber trotzdem isses gut ne verkehrsrechtsschutz zu haben (überhaupt allgemein ne rechtsschutzversicherung), weil vorerst muss man halt selber in vorkasse gehen. wenns vor gericht geht könnte das schon mal teuer werden
und auch vor gericht kann es passieren das jeder seine kosten selber trägt, was öfter vorkommt als das die gegner "schuldig" gesprochen werden. oder stell dir mal vor ein unfallpartner fährt ohne versicherung... was dann?
die möglichkeit besteht natürlich auch....aber auch hierfür würde die rechtsschutzversicherung eintreten. wenn der gegner keine haftpflichtversicherung hätte ....das wäre natürlich der schlimmste fall. dann könnte es natürlich passieren das man auf seinem schaden sitzen bleibt.
Dann wird der Geschädigte aus dem Entschädigungsfonds der deutschen Autoversicherer bedient, der seinerseits beim Verursacher regressiert, so dass man sich nicht mit langwierigen zivilrechtlichen Prozessen herumschlagen muß.
jo wenn man sonst eh nix bezahlen bräuchte wäre ja eine versicherung nutzlos -.- also falls der geschädigte auf seinem schaden sitzten bleibt
Da mir in meinen 4 Wochen neuen Fofi jemand auf die Stoßstange gefahren ist bekomm ich jetzt ne neue. Laut Händler kommt die aber erst zum Lackierer, da sie nicht mehr lackiert Lieferbar ist. Wollte nun wissen ob es da unterschiedliche Stoßstangen gibt oder nicht. Weil ich hab das Styling Packet mit Spoiler und da sind ja links und rechts beim Radhaus so Schlitze mit Befestigungsklammern für den Frontspoiler. Werden die Schlitze hinterher in die Stoßstange reingemacht oder gibt es da eben verschiedene (für Fofis mit und ohne Frontspoiler)?
aus der ehemaligen estnischen republik^^ also estland bin aber kein este sehe mich als Deutscher / Russe&Weißrusse...
Hallo, ich muss mich hier mal kurz zu Wort melden. Wenn der Unfallgegner keine Haftpflichtversicherung hat, dann tritt die letzte Kfz-Haftpflichtversicherung, bei der dieses Kfz zugelassen war in Kraft. (Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es keine Zulassung!!!) Sollte diese nicht bezahlt sein (kein Versicherungsschutz) oder sollte der Unfallgegner dort gekündigt worden sein, muss diese trotzdem für den Schaden aufkommen und kann sich das Geld dann von Ihrem Kunden (versuchen) wieder zu holen, sprich den Kunden in Regreß nehmen. guckst du hier: § 12 Pflichtversicherungsgesetz PflVG § 12 @ versicherungslink24.de Schwieriger ist es nur bei einen nicht zugelassenen Fahrzeug, da gibt es dann als letzte Möglichkeit den Entschädigungsfond der Haftpflichtversicherer (wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind). siehe auch o.g. Link. Ich arbeite bei einer Versicherung in der Kfz-Abteilung, daher kenne ich mich ein bisschen damit aus!!! Hoffe euch ein wenig damit geholfen zu haben! Huti