Kennzeichenbeleuchtung LED

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk7" wurde erstellt von dragon11, 2. Dezember 2012.

  1. Silvermk5

    Silvermk5 Gast

    Mein Post war bezogen auf LED Beleuchtung ohne Zulassung.

    Ansonsten hast du recht.
     
  2. Kölner1987

    Kölner1987 Forums Fortgeschrittene(r)

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    Wenn ihr euch so anstellt dann lasst doch die Original Kennzeichenleuchte im Handschuhfach keine 2min und die ist ausgewechselt
     
  3. FoFi Sport

    FoFi Sport Forums Profi

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    Dann hat man es ja vorsätzlich illegal gemacht...
     
  4. Kölner1987

    Kölner1987 Forums Fortgeschrittene(r)

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    Dir muss man erst den Vorsatz beweisen. Das meiste was illegal verbaut wurde ist mit Vorsatz und selbst wenn an der Strafe ändert das nichts.
     
  5. JusT4Los3

    JusT4Los3 Forums Fortgeschrittene(r)

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    Huhu, war 2 Tage hier nicht.

    Ja was soll ich mehr dazu sagen? Das ist halt das, was der TüV mir gesagt hat. Er sagte, dass das E-Zeichen bei diesen Kennzeichenleuchten auf de Test der elektromagnetischen Verträglichkeit beruht- nicht aber auf die üblichen Lichttests wie Abstrahlwinkel und co. Ach und ein kleiner Hinweis der mir jetzt erst auffällt... Auf dem Bild wird so schön mit "TÜV-frei" geworben... Sieht irgendwo jemand (auch wenn das nicht direkt was zu bedeuten hätte müssen), wie "erlaubt in der STvO"?

    Gruß
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Februar 2013
  6. Son

    Son Gast

    Ich fahre, nun schon das vierte Jahr mit 5in1 Led´s als Kennzeichenbeleuchtung. Hatte div. Kontrollen, Inspektionen und TÜV... Es hatte niemand was zu beanstanden...

    Man kann da streiten wie man will... Ersatzlampen kann man immer dabei haben, deswegen heißt es nicht, dass man es unter Vorsatz gemacht hat. Es kann demnach ja auch mal eine Kaputt gehen.

    Also, solche diskussionen sind m.M.n. überflüssig
     
  7. Frank

    Frank Forums Fortgeschrittene(r)

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    Die StVO hat nicht mit irgendwelcher Beleuchtung am Auto zu tun. Das findet ihr in der StVZO
     
  8. JusT4Los3

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    Wieso?... Wer ne Unterbodenbeleuchtung hat ist in der StVO nicht zugelassen... Ist auch Beleuchtung. :think:
     
  9. Sakura

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    nein stimmt, es steht in der STVZO nicht in der STVO

    das eine ist die das eine ist die STraßenVerkehrsOrdnung und das andere ist die STraßenVerkersZulassungsOrdnung.
     
  10. JusT4Los3

    JusT4Los3 Forums Fortgeschrittene(r)

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    Ist ja gut möglich, aber wieso heisst es dann, dass ein Auto mit UBB nicht in der StVO zugelassen ist, und nicht, nicht in der StVZO?

    Gruß
     
  11. Frank

    Frank Forums Fortgeschrittene(r)

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    Die StVO sagt zB aus wo du parken darfst oder wie schnell du fahren darfst. Also die Spielregeln auf den Straßen. Die StVZO sagt aus wie ein Fahrzeug beschaffen sein muss um sich im Bereich der StVO bewegen zu dürfen.
     
  12. Kölner1987

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  13. snake39

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    Ein Auto mit Unterbodenbeleuchtung ist dann zugelassen, wenn gewährleistet ist, dass diese während der Fahrt aus ist!
    Als Einstiegsbeleuchtung ist diese durchaus erlaubt!
     
  14. Kölner1987

    Kölner1987 Forums Fortgeschrittene(r)

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    Das ist schon klar ich wollte nur aufzeigen das jeder sein eigenes Ding bastelt das sowohl StVO als auch StVZO dran stehen kann.
     
  15. RedPuma

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  16. Chakky

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    Lass dir die E-Nummern geben ;) Nicht jede E-Nummer ist zugelassen in Deutschland und wenn jmd was bei Ebay schreibt heist es noch lange nicht das es stimmt....

    Ich kann auch schreiben das die Büro Neonleuchte als Tagesfahrlicht gültig ist weil es irgendwelche Nummern drauf hat bei Ebay trotzdem sollte man dich damit nicht erwischen ^^
     
  17. Kölner1987

    Kölner1987 Forums Fortgeschrittene(r)

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    Kann nicht sein E nummern sind für den Kraftfahrzeugvekehr gedacht. Außerdem siehe unten wir sind in der EU ob das nun Polen, Frankreich oder Schießmichtodland Alles die selbe Suppe.

    ECE-Prüfzeichen

    Ich Zitiere mal: Das ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.
    Neben dem ECE-Prüfzeichen gibt es noch das Prüfzeichen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach europäischen Richtlinien. Dieses besteht aus einem kleinen e im Rechteck und besagt, dass für diese Fahrzeuge oder Fahrzeugteile eine europäische Typgenehmigung erteilt wurde. Die Erteilung dieser Prüfzeichen erfolgt aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage.

    Weiter steht noch:
    Das ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.
    Neben dem ECE-Prüfzeichen gibt es noch das Prüfzeichen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach europäischen Richtlinien. Dieses besteht aus einem kleinen e im Rechteck und besagt, dass für diese Fahrzeuge oder Fahrzeugteile eine europäische Typgenehmigung erteilt wurde. Die Erteilung dieser Prüfzeichen erfolgt aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage.

    E-nummer gleich zulassung die nach Folgene NR. hinter der E-nummer besagt das Land in dem die Zulassung genemigt wurde was eine E-nr hat ist auch hier erlaubt.

    und nicht wie hier breit getreten wird das die E-nr nur auf grund es Wiederstandes in der Elektronik oder wie auch immer bekommen hat. dort steht klar im KFZ bereich

    Rechtschreibfehler dürft ihr behalten
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Februar 2013
  18. JusT4Los3

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    Wie gesagt, und jetzt? Wenn ich LED Leuchtmittel verkaufe, stink normalr w5w, sind sie dann automatisch zugelassen in der StVZO weil ich dran schreiben Tüv-frei oder zugelassen in der StvZO?!?! Wie naiv man sein kann...

    Gruß

    Ist ganz einfach, Leuchtmittel prüfen zu lassen und E-Zeichen zu bekommen und so weiter sind Umkosten, wieso sollte ich die nicht einfach einsparen in dem ich da E- xxxxx drauf mache und es mit Tüv-frei und zugelassen in der StVO7StVZO verkaufe?
    Bis das jemand kontrolliert und nachforscht... Vergehen Jahre und das halbe Fiesta-Ka-Forum fährt damit rum und meinen es wäre legal. :)

    Und wenn dann wieder die Kritiker kommen die meinen, man wird verklagt wegen LED Kennzeichebeleuchtung ohne Zulassung, und der Unfall mit Todesfolge wird einem angehangen (wird bestimmt schon mal in 1 von 10.000 Fällen passiert sein in denen einem angehangen worden ist am Unfall Schuld zu sein wegen nicht zugelassener LED KZ), jo, dass kann passieren, aber kommt mir jetzt nicht damit, jemand der mit "Tüv-frei" oder ähnlichem oder gar mit E-Zeichen, was keins ist, wirbt, haftet dann.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Februar 2013
  19. Kölner1987

    Kölner1987 Forums Fortgeschrittene(r)

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    Du hast aber auch eine Negative einstellung E-zeichen sind auch auf Motorradhelmen, auf sicherheitsgurten usw. da musst du auch auf das E-zeichen vertrauen oder fährst du jetzt keine Auto mehr weil du angst hast das E-zeichen auf dein Gurt ist eine Fälschung und der Hersteller hat es einfach drauf gedruckt?Klar gegen Fälschungen kann man nichts machen aber deswegen gleich alles in Frage stellen.
     
  20. RedPuma

    RedPuma Forums Inventar

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    gehts dir gut?
    hab ich iwie behauptet das wäre erlaubt?
    ich hab die 2 links nur reingestellt, weil mich es wundern dass 2 eigentlich gleiche Kennzeichenbeleuchtung, 2 verschiedene Beschreibung bzgl E-Nummer haben.