Nachdem nun leider einige in diesem Forum ihren Fofi schon wieder ersetzen mussten und dieses durch die Neupreiserstattung aber meist "Kostengünstig" gelöst wurde, habe ich mal eine Frage zu der Neupreiserstattung. Warum gilt diese nur, wenn man auch der 1. Besitzer ist? Oder ist das gar nicht bei allen Versicherungen so? Ich ärgere mich da nämlich schon seit ein paar Tagen drüber, denn ich habe meinen Fofi mit 7 Monaten gekauft. Wäre ich also der 1. Besitzer gewesen hätte ich nun noch 10 Monate "Zeit gehabt, um den Wagen zu schrotten". Ich wäre glimpflich davon gekommen. Nun bin ich aber der Zweitbesitzer und kann die restlichen 10 Monate nicht mehr in Anspruch nehmen. Ich finde das nicht nur unfair, sondern auch eine unverhältnismäßig große Benachteiligung! Denn ich habe meinen Gebrauchtwagen doch auch zu einem geringeren Preis von einem Fofi-Händler gekauft; die Versicherun müsste also auch weniger erstatten. Ich habe meine Versicherung angeschrieben und warte auf Antwort. Was sagen eure Versicherungsbedingen und was haltet ihr davon?
hätte, wenn und könnte und Aber. klär das mit deiner Vers . hier kommt nix als Müll dabei rum. mehr als vermutungen, Spekulationen und beipflichtungen wie scheiße deine Situation ist wirst du nicht bekommen. Und was bringts was man davon hält? es gibt nunmal richtlinien die gelten und fertig. Wenn jeder machen könnte was er wollte hätten wir ein Riesen Chaos nu mal als anmerk wenn es so wäre wie du gern wolltest. (Fiktive Angaben!!!!!) 1. Besitzer kauft fahrzueg für 16000€ Versicherung Vollkasko mit 18 monaten Neuwagen garantie (z.B HUK) nach 6 Monaten verkauft er es für 14500€ 2. Besitzer kauft das Fahrzeug für 14500€ Auch wieder vollkasko diese lehnt aber die Neuwagenregulierung ab. Wozu sollte dir nun deine Vers mehr erstatten als du selber gelöhnt hast ? Da würdest du ja gewinn an der ganzen Geschichte machen. Sprich dir rauscht einer rein oder du baustn Crash. Dein Wagen hat dich 14500 gekostet die Vers. soll deiner Meinung nach aber 16t zahlen für einen neuen. Tja 1500 Diff.... Könntest den neuen nach erhalt ja wieder verkloppen und hast 1500 gewinn gemacht Na geht dir n Licht auf ?
Naja, ich will ja gar nicht den Neuwagenpreis haben, um noch Gewinn zu machen, sondern möchte dann meinen Gebrauchtwagenpreis wieder haben.
Bim gebrauchten legt man im schadensfalls selten drauf weil rabate usw ja nicht eingerrechnet werden. Als mir einer rein gefahren is hat die versicherung den widerbeschaffungswert noch höher angesetzt als ich vor 6 jahren dafür bezhalt hatte. Der focus und jetzt der benz haben als jahreswagen etwa den halben neupreis gekostet, das währ sicher laut gutachten noch in einem jahr drinn
du bekommst den dann jeweiligen zeitwert. Wenn du einen Neuwagenschutz haben möchtest dann kauft dir einen neuwagen. Dieser dient ja nur dazu, wie Maddin schon sagte, gewissen wertverlust den man schon beim verlassen des Geländes vom Händler hat aufzufangen
Ja, so hab ich mir das ja auch vorgestellt. Aber nicht jeder hat einen riesigen Rabatt bekommen und würde dann zumindest kein Minus machen. Ich glaub ich find das als einzige doof :think:
Ich verstehe den Thread hier nicht. Die Neupreisabsicherung heißt ja nicht das man den Neupreis laut Konfigurator wieder bekommt. Neupreisversicherung heißt: das man den Wert laut Vertrag (also abzüglich aller Rabatte) wieder bekommt wenn der Wagen total Verunfallt. Brutto wenn man keinen neuwagen mehr holt und Netto wenn man wieder einen neuwagen holt. Das die Neupreisversicherung also voll greift braucht man also den alten Kaufvertrag und den neuen. Dazwischen zahlt man selbstbehalt usw. wie in jeden anderen Schadensfall nur hat man etwas mehr rennerei. Bei der normalen Vollkasko wird nach Zeitwert abgerechnet und da kommt man auch nur in den seltensten Fällen bei einem minus raus. Vorteile: man bekommt das geld sofort, hat weniger Rennerei und muss für den vollen Betrag nicht den kauf eines neuen vorlegen. Wie gesagt, die Neupreisversicherung ist nur dazu gedacht, den Wertverlust nach verlassen des Autohofes abzufangen. Gewinn macht da keiner - man kann allerhöchstens 0 zu 0 raus gehen.
Das bringt niemanden auch nur einen Schritt weiter das hier zu besprechen. Es ist immer von der Versicherung auch abhängig. Den Neuwagenschutz kannst du logischerweise nur bekommen wenn du auch einen Neuwagen gekauft hast - denn ansonsten hast du doch keinen Neuwagen gekauft. Zudem kannst du ihn auch nur dann bekommen wenn es deine Versicherung abdeckt oder es der anderen Versicherung rausgeleiert werden kann wenn du keine Schuld hast an einem Unfall hast - und auch das ist nicht so einfach. Hier hat jeder andere Versicherungsdetails. Besprich das mit deinem Makler und lass dich von ihm/ihr oder deiner Versicherung darüber aufklären.