Weils groß noch nicht genannt worden ist: Ich hab die Anlage von BOSI. Ich liebe sie. Hab sie seit 2,5 Jahren verbaut und bin immernoch hellauf begeistert. Zulassung war auch mit dabei so war kein Eintragen nötig! Guckst Du: European-Parts Ford Fiesta MK7 S Bosi Exhaust Auspuff - YouTube Kaufst Du: Sport Silencer Fiesta MK7, European-Parts
Kann mir jemand sagen was das für ein Sportauspuff ist den man bei Ford kaufen kann und ob der auch was taugt? Gruß, Maulhofer
Hallo, zusammen. Ich habe jetzt eine Gruppe A Anlage von Friedrich Motorsport drunter. Hat die vllt auch noch jemand drunter ? Ich fahre einen FOFI Sport mit 125 PS. Wie laut darf ein Sportauspuff sein ? Irgendwie sagt da jeder was anderes. Denn der Sound ist mega geil, aber ob legal weis ich nicht. Vllt kann mir da ja jemand helfen. Die EWG-Betriebserlaubnis ist doch sowas wie eine EG Genehmigung oder eine ABE oder ?
Mit anderen Worten, du musst ihn nicht eintragen lassen ... Und die Rennleitung kann auch nichts sagen ... War erst vor 2 Wochen mit meiner Bosi beim Tüv, habe ebenfalls eine Betriebserlaubnis. Ergebnis: Auspuff musste nicht eingetragen werden ...
Falsch. Egal ob Polizei oder Prüfstelle (TÜV, DEKRA, KÜS etc.), wenn der Auspuff zu laut ist, hilft die ganze ABE nichts.
Sorry natürlich hat mein FoFi Sport nur 120 PS, leicht vertippt hehe. Habe mich gestern mit einem Bundespolizisten unterhalten der noch in der Ausbildung ist und sich mit der STVO sehr gut auskennt und der meinte egal ob ABE, EG-Betirebserlaubnis oder EWG- Betriebserlaubnis, es wäre immer das beste es eintragen zu lassen, da die Polizei immer eine Mängelkarte erstellen kann und es bemängeln kann das der Sportauspuff zu laut ist oder ein GFK oder ABS Kunststoffteil falsch angebaut ist. Es gibt auch keine regelung von der DB lautstärke in der STVO es ist immer im ermessen von dem Polizisten oder dem TÜV Prüfer. Falls man einen Polizisten bekommt der keine ahnung von tuning sachen hat bekommt man immer eine Mängellisten, egal ob abe / EG oder EWG. Deshalb immer alles schön eintragen und der Polizist ist zufrieden.
Lol - selbst bei ner Abnahme durch TÜV, Dekra, KÜS oder sonstige kann die Polizei dir ne Mängelkarte schreiben, wenn denen das Teil zu laut ist. Basta.
Bundespolizist in der Ausbildung. Entweder hat er den ganzen Tag geschlafen oder... Egal ob eingetragen oder nur ABE, bemängeln läßt sich immer etwas. Und für die Lautstärke gibts sehr wohl eine Regelung. Das nennt sich Stand- und Fahrgeräusch und dazu gibts Vorschriften die für alle gelten, auch für die Azubis vom BGS.
StVZO §49: Geräuschentwicklung und Schall > Hier ist ein link von der STVO und da steht nichts von einer DB begrenzung. Und mein auspuff ist sehr laut und hält sich trotzdem laut Gutachten in der Richtlinie 70/157/EWG (4) Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückgelegte Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird. Deshalb mit fahre ich mit meiner EWG-Betriebserlaubnis gleich zum TÜV und lasse es eintragen bevor die Polizisten mich hinschicken, denn danach können sie nichts mehr machen.
Absatz 1 und 2 nicht gelesen? Und dann schau mal in Deine Fahrzeugpapiere, da sind Werte für Stand- und Fahrgeräusch drin, die darfst Du nicht überschreiten. Bei einer großangelegten Fahrzeugkontrolle kann ein Prüfer den "Schallpegel im Nahfeld" direkt vor Ort prüfen und wenn dieser über den eingetragenen Werten + Toleranz liegt, dann kann eine Fahrgeräuschmessung angeordnet werden. Üblicherweise wird die Weiterfahrt untersagt, das Fahrzeug auf Kosten des Halters in eine Prüfstelle gebracht und dort dann die Fahrgeräuschmessung durchgeführt. Von wegen nichts mehr machen. Zu laut ist zu laut.
da hat XR2 recht. Eingetragen kann dir ja sogar noch mehr probleme machen als mit ABE, wenn es eingetragen ist kann man dir eine Schwarzeitragung unterstellen. Also nicht so lustig. Ach und nur schonmal vorweg, NEIN den Tüv Prüfer der es eingetragen hat kannste nicht zur rechenschaft ziehen. Eintragungen liegen meist im ermessen des Prüfers, Quasie Willkür, und dagegen bist du machtlos!!
Im großen und ganzen heißt das endweder man hat glück und die pilizei guckt weg oder man muss zahlen ? Wofür machen die dann überhaupt Gutachten ? ISt doch dann völlig irrsin Ich fahre montag mal zum TÜV und frage da nach. Dann bin ich auf der sicheren Seite. Danke trotzdem U 1.1 und U 2.1 sind einmal Stand und Fahrgeräusch DB richtig ?
So ungefähr. Unsere Aussagen gehen ja auch nur von dem Schlimmsten und Pinibelsten Polizisten aus. Nicht jeder zweifelt alles an. Das was Dir das hier sagen soll ist nur das Du dich nicht zu sehr auf Sachen wie ABE`s oder Eintragungen verlassen solltest. Also nicht auf biegen und brechen mit der Rennleitung auf Wortgefechte einlassen, die sitzen am viel Längeren Hebel! LEIDER