T Winterreifen auf Fiesta 1.6 120PS ?

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk7" wurde erstellt von switchgott, 2. Oktober 2013.

  1. switchgott

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    Hallo zusammen,

    kurze Frage.

    Darf man T Winterreifen auf einem Fiesta 1,6 120 PS fahren ?
    Oder darf man nur die H fahren, weil der Fiesta ja bis 193KM eingetragen ist?

    Danke

    Gruß
     
  2. Creep89

    Creep89 Forums Semi-Profi

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    Kannst du, kommt ein Sticker auf die Scheibe mit max. 190kmh und das wars.
     
  3. TS
    switchgott

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    Ok, danke für die Info.
    Nicht das hier die Versicherungen wieder was verändert haben und man nur die H Reifen fahren darf bei dem 120 PS Fiesta.
    Die 195/50/15 stehen ja auch nicht mehr im Fahrzeugschein.
     
  4. 404

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    Die Größe steht aber in der COC, darf man entsprechend auch fahren. Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex richten sich nach Vmax bzw. Gewicht. Wie Creep richtig sagte, muss für kleineren Geschw.-Index eine Markierung (in Form eines "schicken" Aufklebers) oder elektronische Abriegelung (hab ich meine ich bei Mercedes mal gesehen, konnte man umstellen) vorhanden sein.

    Aber T und H tun sich doch preislich höchstens 'nen 5er pro Rad, wenn überhaupt, das wär mir der Aufkleber nicht wert :D
     
  5. TS
    switchgott

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    Geht um ein paar gebrauchte Winterreifen.
    Die steh da für kleines Geld sind so gut wie neu!
    Sind halt leider 82T und nicht 82H.
    Daher meine Frage.

    Der Aufkleber muss aber ins Auto?

    Sorry dumme Frage, aber wer ist COC? :-(
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Oktober 2013
  6. Creep89

    Creep89 Forums Semi-Profi

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    COC ist so ne Liste, wo alle Radkombinationen drin stehen. Bekommt man normalerweise mit dem Fahrzeugbrief glaube ich.

    Ich darf mit meinen auch nur 190 fahren, ein Aufkleber habe ich allerdings nicht. Hat keinen beim TÜV gestört.
     
  7. 404

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    Muss sogar im Blickfeld angebracht sein, meist neben dem Tacho. Gibt fertige Aufkleber im Stil von Verkehrszeichen, kann man theoretisch aber auch beliebig designen, solange der Sinn klar wird.


    COC (Certificate of Conformity) ist ein Papier, das über Beschaffenheiten und Zulassungen des Fahrzeuges Auskunft gibt. Wird als Grundlage für Straßenzulassung herangezogen, u.A. sind auch alle werksseitig zulässigen Rad/Reifen Kombinationen aufgelistet. Sollte eigentlich auch jeder TÜV schnell nachprüfen können.
     
  8. TS
    switchgott

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    Gut, dann werde ich mir jetzt die fast neuen Reifen einfach krallen.
    Denke mal für 4 Reifen inkl. Stahlfelgen Winterhawk 195/50/15 mit 6-7 mm für 160 Euro sind OK.

    PS: Steht dort drinne, das wir den 195/50/15 mit 82T auf dem 1,6L 120PS fahren dürfen?
     
  9. 404

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    Der wird doch sogar teilweise mit der Reifengröße ausgeliefert, wenn ich mich nicht irre. Nur beim ST passen die nicht. Dürfte drinstehen, kenne die aber natürlich nicht für jedes Modell auswendig ;) Im Zweifel kurz bei Ford anrufen, müsste ja schnell beantwortet sein.


    Preis ist OK, zum Reifen habe ich keine Erfahrungen.
     
  10. TS
    switchgott

    switchgott Forums Anfänger(in)

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    Bei reifen direkt oder com werden sie vorgeschlagen.
    Denke mal die haben die Liste.
    Geht dann morgen mal Einkaufen :)

    Reifen sind so im Mittelfeld :)
     
  11. Eis4zeit

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    COC auch EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Man sollte sich auch mal die Papiere anschauen die zu seinem Fahrzeug gehören. Man glaubt es kaum was da alles drin steht. :gruebel: :gruebel:
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Oktober 2013
  12. 404

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    Bekommt man nur beim Gebrauchtkauf aber selten dabei. Kann man bei Ford gegen entsprechende Bearbeitungsgebühr anfordern, siehe auch hier: europ. Betriebserlaubnis | Ford Deutschland

    Vielleicht findet sich hier auch jemand, der es einem kopieren kann, original braucht man ja selten, wenn der Wagen einmal zugelassen war.
     
  13. Eis4zeit

    Eis4zeit Forums Semi-Profi

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    Falsch! Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung gehört zu jedem "neueren" Fahrzeug dazu. Und das schon seit mehreren Jahren.
     
  14. 404

    404 Forums Inventar Forenspender

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    Jein... Man braucht sie zur Zulassung,bei Wiederzulassung nach Abmeldung und Überführung in's EU-Ausland, wird bei privatem Gebruachtkauf aber auch häufig vergessen, wenn der Wisch nicht eh im Bordbuch liegt (ggf. mal dort nachschauen, bevor man Geld für 'ne neue ausgibt)

    Mitführen muss man sie nicht zwingend, solange man die in der Zulassungebescheinigung Teil 2 aufgeführten Räder fährt, also alles, was am Fahrzeug montiert ist, im Schein steht. (also in der Regel, wenn man Auslieferzustand fährt)

    Wenn man eine abweichende Größe fährt, muss/sollte man sie dabei haben, um die Betriebserlaubnis nachzuweisen. (genau wie sonstige ABE oder Gutachten). Man kommt aber auch oft genug ohne durch Kontrollen oder die HU, wenn kein Zweifel an der Richtigkeit besteht (ob das dann unter mangelnde Sorgfalt fällt...)


    Wenn man sie nicht (mehr) hat, Im Zweifel wie gesagt eine Zweitschrift beantragen, damit ist man auf der sicheren Seite.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Oktober 2013